nöörd schrieb:
Nein, müssen sie nicht. Tipp: was nicht gemessen wird, kann auch nicht bilanziert werden.
Deshalb muss es ja gemessen werden. Die Anmeldung eines BKW zieht einen Zählerwechsel nach sich. Selbst nach Solarpaket I wird dieser gesetzlich verankert sein, nur ist er keine Voraussetzung für die Inbetriebnahme mehr sonder kann in einem zeitlich festgelegten Rahmen danach erfolgen.
pandamir80 schrieb:
Also bei den Netze-BW ist das ganz easy. Da musst du gar nix machen, sondern nur die Registrierung beim Marktstammdatenregister und fertig. Alter Zähler noch drin? Ist denen egal, dir wird auch angeboten den alten rückwärtsdrehenden gegen einen neuen digitalen gleich austauschen zu lassen - statt irgendwann Turnurmäßig - aber dann zahlst du halt den außerplanmäßigen Tausch extra.
Der Zähler muss getauscht werden, momentan ist bei vielen VNB aber alleine durch die hohe Anzahl "richtiger" PV-Anlagen Land unter und sie schieben die BKW ganz nach hinten. Aber dadurch erlischt nicht die Verpflichtung zum Zählertausch. Dass man es dort nicht melden muss hängt damit zusammen und ist ein Vorgriff auf Solarpaket I. Erklärt sich dadurch, dass der VNB eben sowieso alle Daten aus dem MaStR erhält, siehe weiter unten.
Blutschlumpf schrieb:
Die Argumentation ist eh schwach.
Mal davon abgesehen, dass es echt ein ziemlich spezieller Fall ist bei dem das BKW zum Probem wird, könnte man auch einfach vorgeben, dass man bei Anlagen über 600 Watt die Sicherung im Kasten dafür runtersetzen muss.
Ab 600W ist keine vereinfachte Anmeldung mehr möglich. Dann braucht man zwingend ein eingetragenes Installateurunternehmen, das die Anlage ordnungsgemäß errichtet und entsprechende Formulare einreicht. Oft ist dann eine Ertüchtigung der elektrischen Anlage notwendig. Das alles entfällt bei einem BKW und deshalb werden Grenzen festgelegt, die einen sicheren Betrieb gewährleisten, ohne, dass ein Elektriker sich das angeschaut haben muss.
thehintsch schrieb:
Wenn das System wegen 600W im Tagesablauf eines Haushalts hin oder her instabil werden würde, dann sollte man größere Verbraucher die länger laufen auch anmelden ^^ Wärmepumpen oder die Gaming session am Wochenende z.B.
Ab 4,2kW muss man das auch. Das BKW liegt darunter, muss aber trotzdem gemeldet werden, weil es eben einspeist und nicht bezieht. Siehe
meinen Post auf der letzten Seite
Boimler schrieb:
Wird die Anmeldung beim Netzbetreiber eigentlich nun automatisch von der Agentur gemacht oder muss man da auch noch tätig werden? Hatte vor kurzem meine Anlage im MaSt angemeldet und wurde da auch nach dem Netzbetreiber gefragt.
Der VNB muss innerhalb gewisser Fristen die in seinem Netzgebiet über das MaStR gemeldeten Anlagen bearbeiten. Er guckt also, was in seinem Netz gemeldet wurde und wird nach einer Frist auch darauf hingewiesen, hat er die Anlage dort nicht von sich aus bearbeitet.