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NewsBundesnetzagentur: Vereinfachte Registrierung für Balkonkraftwerke kommt
Und wann ist das Inkrafttreten abgeschlossen? ;-) Entweder ist sie ab dem 1.4. in Kraft oder sie trittam 1.4. in Kraft. Das Inkrafttreten ist der Zustandsübergang von inaktiv zu aktiv und daher ein Zeitpunkt, kein Zeitbereich. (Nanu, wo kommen auf einmal die ganzen gespaltenen Haare her?)
Hört sich so an als würden die Wechselrichter bei Netzverlust nicht sofort abschalten, was sie aber tun. Deshalb ist auch die Forderung nach einem Wieland-Stecker mittlerweile völlig unnötig.
Wird auch Zeit, der Netzbetreiber sollte zwar informiert sein, aber wie es hinter dem Stromzähler/Wechselrichter aussieht, hat den nicht zu interessieren.
Einige scheinen aber auch zu vergessen, dass der NB durchaus berechtigte Gründe haben kann, hier informiert zu sein. So eine Siedlung mit mehreren hundert 800W Anlagen haut schon ein paar kWh ins Netz.
Auch dieses blinde Bürokratie Gebashe geht mir etwas auf den Senkel, etwas Papierkrieg ist leider nötig um eben sowas wie hier reibungslos funktionieren zu lassen (schließlich geht's um die Netzstabilität) oder wichtige Ausnahmen genehmigen zu können, steuerliche Vorteile für Eltern von Kindern mit Behinderungen oder sowas sind ne gute Sache und dafür habe ich gern längere Steuererklärungen. Ob die dann wieder so absichtlich komplex sein muss (Hallo Herr Spahn) ist wieder ein anderes Thema.
Termy schrieb:
Da die Wechselrichter ohne Netzfrequenz gar nicht erst schalten ist das Argument halt immer noch ziemlich fadenscheinig
Einmal das und der Schuko-Stecker ist wenigstens etwas durchdachter als z.B. die US-Stecker. Dort ist der Kontakt schon geschlossen, wenn der Stecker nur halb eingesteckt ist und die Kontakte noch frei liegen.
Wer hat sich sowas ausgedacht...
Wenn der WR in wenigen ms schaltet und die Spannung beim Verlust der Netzfrequenz abstellt, muss man schon wirklich mit Absicht n Schlag bekommen wollen und selbst dann bräuchte man dafür wohl Training
Klingt ein bisschen überheblich. Wenn Du mit Sicherungen die Leitungsschutzschalter meinen solltest, dann informiere Dich bitte selber einmal, wie die funktionieren.
Als Sicherung werden in der Fachsprache nur Schmelzsicherungen bezeichnet. Leitungsschutzschalter, wie sie im "Sicherungskasten" eines Hauses zu finden sind, werden umgangssprachlich oft als "Sicherung" bezeichnet, obwohl sie kein Schmelzelement besitzen.
Erst Müll erzählen und sich dann nur an solch Kleinigkeiten aufhalten - typisch
Auch wenn mehr als offensichtlich war, was gemeint war - mit deinem BKW kannst du hinter dem Sicherungskasten dennoch nicht das Stromnetz des gesamten Mehrfamilienhauses lahmlegen oder Geräte hinter einem anderen Sicherungskasten beschädigen , wie du weiter oben behauptet hast - darauf hast du natürlich verzichtet zu antworten
Mal wieder Du komplett am Thema vorbei und einfach mal beleidigen. Entweder sachlich argumentieren oder aus dem Thema heraushalten.
Warum können, z.B. durch Überspannungen eines nicht normenkonformen oder defekten Balkonkraftwerkes keine Geräte beschädigt werden?
Ja genau meine Schukostecker sind alle Stromlos ohne Spannung. Damit ja nichts passiert.
Ist das etwas für die Stecker oder Kabel relevant ob ich 1kw aus der Dose ziehe oder einspeise? Für mein Verständnis nicht.
Natürlich sind Regeln und gesetzte gut. Aber es kann auch zuviel des guten sein.
Und hier in Deutschland stellt man sich oft genug damit selbst ein Bein. In anderen Ländern geht es ja auch mit weniger und dort gibt es ja auch keine Toten und Katastrophen.
Zur News schade dachte jetzt ist endlich der Vermieter entmachtet. Und kann mir nicht verbieten PV Panels anzubringen.
Fast jeder motzt gegen Bürokratie und wie umständlich das alles ist, aber wehe der Nachbar schließt etwas unsachgemäß an, legt die Elektrik des ganzen Mehrfamilienhauses lahm und man steht im Dunkeln da oder die eigenen Geräte gehen kaputt.
Das wäre mir neu, in ‚anderen Ländern‘ gibt es durchaus immer mal wieder größere Katastrophen mit mehr Opfern, als in Deutschland, weil sich über Regeln der Technik oder des Bauwesens hinweggesetzt wurde oder sie in der hier gewohnten Form gar nicht existieren.
pacifico schrieb:
Das ist die übliche Panikmache von den üblichen Bedenkenträgern.
Jetzt kauft sich Person X ein Elektroauto und lädt es zu Hause auf.
Einmal die Woche 50kwh in den Akku. 2600kwh Mehrverbrauch.
So genau kann das doch gar nicht einkalkuliert werden.
Dann zahlen die ja Strafzahlungen am laufenden Band.
Wärmepumpen, Ladeeinrichtungen, Geräte zur Raumkühlung und Batteriespeicher ab einer Leistung von 4,2kW zählen zu meldepflichtigen, steuerbaren Verbrauchseinrichtungen nach §14a EnWG. Die sind also nicht nur bekannt und so bilanziell erfasst (spätestens mit Verbau eines Gateways sogar permanent) sondern auch netzdienlich steuerbar. Im Bereich Gas werden Lastprofile von Großverbrauchern schon lange stündlich erfasst und gemeldet, genau aus diesem Grund. Im Bereich Strom sogar viertelstündlich. Das wird nach und nach auf den Privatkunden erweitert.
Je mehr von dem Krempel schwarz betrieben wird, desto ungenauer die Netzzustandsdaten und Prognosen. Die Betreiber solcher Anlagen sollten sich also im Falle von Netzinstabilitäten an die eigene Nase fassen und ruhig verhalten, aber bestimmt nicht damit prahlen, welche in ihren Augen unnützen Gesetze sie ignoriert haben, wo es doch auch so geht.
1. Quelle: § 13 Abs. 2 StromNZV. Du vergisst, dass die primäre Aufgabe der VNB es ist die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Die Bilanzkreisverantwortlichkeit bildet kaufmännisch technische Verantwortlichkeiten ab. Der erzeugten Wirk-Leistung muss zu jedem Zeitpunkt einer gleich große Wirk-Leistungsabnahme in einen Netz (auf allen Ebenen und Regionen) in einen Verhältnis stehen (mit gewissen Schwankungen). Das nennt man Frequenz. Ist dies nicht der Fall muss der VNB Maßnahmen ergreifen: Auf Regelenergie zugreifen, Redispatch durchführen oder Verbraucher abwerfen. All diese Maßnahmen kosten viel Geld und werden am Ende vom Kunden bezahlt. Entsprechend will man aus Stabilitätsgründen aber auch kaufmännisch drauf verzichten. Da Deutschland aber bei SLP einen Sonderweg gegangen ist, sind Balkonkraftwerke in Masse ein Problem (siehe Punkt 4).
2. 80 % werden Over The Counter verkauft, also außerbörslich. Durch den Wegfall der EEG-Vergütung und des Marktprämienmodell ist der Anteil von OTC sogar gewachsen. Sprich: unsere Einkäufer handeln (unter Umständen über Vermittler) entsprechende Lieferverträge mit den Produzenten die auch nicht öffentlich einsehbar sind. Dort wird Strom in der Regel über Hüllkurven gehandelt (Lastbänder).
3. Und nein...als VNB haben wir kein Problem mit sinkenden Verbrauch bzw. Einspeisung bzgl. der Einnahmen.
Mal ganz grob:
Als natürliches Monopol wird beim Verteilnetzbetrieb eine Erlösobergrenzen-Regulierung angewendet. Die Bundesnetzagentur gibt die maximal zulässigen jährlichen Erlöse der Netzbetreiber vor für jeweils fünf Jahre. Die maximalen Erlöse ermitteln sich durch die Topologie des Netzes, Netzlänge, notwendige Investitionen für Versorgungsicherheit usw. . Diese werden in Klassen eingeteilt bzgl. der Art des VNB und es wird zusätzlich ein Marktbenchmark verprobt zwecks Anreizregulierung (die VNB sollen "effizient" arbeiten). In Deutschland werden dazu Konzessionen vergeben mit entsprechenden Regelungen wie z. B. der Netzanschlusspflicht usw. (damit der Konzessionnehmer planen kann).
Wenn du nun weniger verbrauchst, ändert sich in der Regel an der Erlösobergrenze wenig. Allerdings dürfen wir die ganz laienhaft erklärt unsere Netzentgelte anheben, so dass die Kosten für deinen SLP HA inklusive Garantie Verzinsung (untere Gewinn Grenze) wieder an die Erlösobergrenze kommen. Eher umgedreht: durch die zunehmend höheren Kosten für die Stabilität des Netzes steigen die Netzentgelte.
Des weiteren gibt es in Deutschland die Unbundling Verpflichtung weil hier der Vorwurf gegenüber Holdings aus Netzbetreiber und Lieferanten kam. Laienhaft: Der Netzbetreiber darf nicht Lieferant sein. Entsprechend gibt es hier mehrere Stufen wie der Gesetzgeber hier Regeln aufgestellt hat. Das fängt mit der Chinesischen Informationsbrandmauer an (Lieferant und VNB müssen getrennte IT Systeme betreiben inklusive Zugang zu den Informationen) bis zur Deminimis Grenze von 100.000 Netzletztverbrauchern wo die Bilanzkreise vollständig separiert sein müssen (damit auch die Hauptbuchhaltung), die GF getrennt sein muss usw. Das hat auch den Hintergrund, dass der Lieferantenmarkt ein Wettbewerbsmarkt ist. Dies wird durch die Bundes- und Landesregulierungen geprüft bzw. die Wettbewerber schwärzen einen an und führt bis hin in den Straftatbestand.
4. In anderen Länder sich auch nur 200 Watt mehr erlaubt und Länder wie die Niederlande haben alle diese Probleme nicht weil es dort keine SLP Bereich gibt. Dort bezahlt jeder seinen Netzanschluss anhand der Nennleistung des HA (wie in Deutschland bei RLM) die eben nicht an dem virtuellen kw/h gemessen wird. Somit kann der Netzbetreiber anhand der Nennleistung (unabhängig von tatsächlichen Entnahme/Einspeisung) einfach mit dem max. Wert des HA kalkulieren bzgl. Prognosen etc. Deswegen darf dort im SLP Bereich (den es gar nicht gibt) der Zähler auch rückwärts gehen weil es dem VNB egal ist.
5. Uns als VNB ist es absolut egal was hinter der Panzersicherung des HA passiert weil wir das Recht haben den HA abzuklemmen wenn das Netz in Gefahr ist. Hier haben vor allem der VDE (womit wir wenig zu tun haben), Versicherungen etc. massiv Lobbyarbeit betrieben. Für uns war eigentlich diese ganze Anmeldescheiße eher auch pure Bürokratie. In den meisten VNB Gebieten sind so ca. 70 % des Stromverbrauches eh im RLM Bereich zu finden. Die paar Balkonkraftwerke sind uns am Ende meistens egal bzw. unsere Simulationen sind mittlerweile so gut, dass wir gute Trefferquoten landen.
Das wäre mir neu, in ‚anderen Ländern‘ gibt es durchaus immer mal wieder größere Katastrophen mit mehr Opfern, als in Deutschland, weil sich über Regeln der Technik oder des Bauwesens hinweggesetzt wurde oder sie in der hier gewohnten Form gar nicht existieren.
Ich meine nicht ohne Regeln und Gesetze oder das man sich nicht an diese hält. Sondern das uns manchmal weniger nicht schaden würde. Das fängt schon mit so dämlichen Sachen an wie der Bauvorschrift das man nur mit Satteldach bauen darf weil der Rest der Straße auch nur Satteldächer hat.
Das viele Regeln veraltet, überflüssig oder unverständlich sind ist klar. Aber hier wird halt gerne gemeckert, wenn es einen selber einschränkt, und danach gerufen, wenn es geholfen hätte.
Weil in den Nachbarländern schon seit langem 2,5² Kabel Standard sind und nicht wie hier in Deutschland selbst im Jahr 2024 1,5² noch standardmäßig für 16A verbaut werden. 1,5² hat bei 16A keine großen Reserven mehr.
Auch wenn es mir nicht passt und ich von dem VDE extremst wenig halte, ist diese Begrenzung leider technisch sinnvoll!
Die Argumentation ist eh schwach.
Mal davon abgesehen, dass es echt ein ziemlich spezieller Fall ist bei dem das BKW zum Probem wird, könnte man auch einfach vorgeben, dass man bei Anlagen über 600 Watt die Sicherung im Kasten dafür runtersetzen muss.
Wenn ich ne 16A Sicherung habe (was vermutlich bei > 95% der Sicherungen in Privataushalten der Fall sein dürfte), dann könnte ich die auch durch 10A ersetzen und wäre bis 1380W (6A * 230V) save.
Wenn ich in der Kombination dann ein 1500W BKW dranklemme, bin ich elektrisch betrachtet sicherer aufgestellt als wenn jemand ein 600W BKW an die bestehende 16A Sicherung hängt.
Auch wäre es technisch wohl gar kein Problem ein 3000W BKW zu betreiben solange ich sicherstelle, dass da keine anderen Dosen und entsprechend keine Verbraucher an der Sicherung hängen.
...
Wenn ich ne 16A Sicherung habe (was vermutlich bei > 95% der Sicherungen in Privataushalten der Fall sein dürfte), dann könnte ich die auch durch 10A ersetzen und wäre bis 1380W (6A * 230V) save.
Wenn ich in der Kombination dann ein 1500W BKW dranklemme, bin ich elektrisch betrachtet sicherer aufgestellt als wenn jemand ein 600W BKW an die bestehende 16A Sicherung hängt.
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Springen dann immer die 10A Sicherungen heraus, wenn mal nachts die Waschmaschine/der Trockner laufen muss, nur weil gerade niemand 'hinter' der Sicherung Zusatzstrom bereitstellt?
Klar, das kann natürlich passieren wenn du entsprechende Verbraucher da dran betreibst.
Das kann dir bei 16A aber grundsätzlich auch passieren.
Die eigentliche Frage ist dann aber eher warum dein Balkon an der gleichen Sicherung hängt wie deine Waschmaschine, zumindest hier in der Gegend dürfte das eher die Ausnahme sein.
Von daher wäre der 2500W Elektrogrill das bessere Beispiel gewesen.
Ganz ehrlich, darauf sollte es ein Bußgeld geben das aus so irrelevanten Gründen zu verweigern.
Was sind denn die 5 Angaben die man hier noch zur Anlage machen muss? So viele fallen mir spontan gar nicht ein, welche außer maximale Leistung oder Spannung und Stromstärke hier interessant sein könnten?
Ein weiteres ist laut Text offenbar die Ausrichtung? Dann nehme ich an der Rest oder die 15 bereits weggefallen sind auch so ein Schmarrn gewesen?
Ergänzung ()
Knighty schrieb:
Der Versorger muss alle Mengen bilanzieren. Dazu plant er im Voraus, welche Mengen er einkaufen muss. Das funktioniert nicht, wenn jeder einspeist wie er gerade Lust und Laune hat. Die Entlastung des Stromnetzes, die hier gerne angesprochen wird, funktioniert auch nur, solange mehr bezogen als erzeugt wird. Dann kippt das ganze und deshalb wird auch abgeregelt. In Polen wurden alleine im März teilweise bis zu 1800 Megawatt abgeregelt, weil schlicht zu viel erzeugt wurde und das ebenso instabile Netze verursacht. In Deutschland wurden 2022 über 8 Terawattstunden erneuerbare zur Erhaltung der Netzstabilität abgeregelt. Der stetige Zubau lässt diese Zahl nicht schrumpfen.
Joah, dagegen könnte man allerdings auch einwenden, dass die extra Einspeisung durch BKWe über den Tagesverlauf auch relativ planbar sein müsste. Zumindest nicht schlechter als der Energieverbrauch über den Tagesverlauf. Wenn das System wegen 600W im Tagesablauf eines Haushalts hin oder her instabil werden würde, dann sollte man größere Verbraucher die länger laufen auch anmelden ^^ Wärmepumpen oder die Gaming session am Wochenende z.B.
Zumal: was bringt einem die Info? Dann meldet man 600 W an, aber der Baum vom Nachbar wirft Schatten auf das Panel. Dann sind's auch keine 600W mehr. Da sind doch vom Netzbetreiber ermittelte Daten genauer als irgendwelche Nominalwerte. Im schlimmsten Fall gehen dem Betreiber die Neuinstallationen der letzten paar Tage durch die Lappen und anschließend korrigiert man halt die Werte.
Sollen sie halt H2 mit dem Überschuss elektrolysieren und bei Mangel den H2 verbrennen ^^. Will damit nur sagen: Es MÜSSTE kein Problem sein bei so kleinen Installationen. Und es gibt Mietern die Chance auch etwas in Solarenergie reinzuschnuppern.
Ist im Prinzip nichts besonderes, außer dass es besonders einfach für den Normalo realisierbar ist. Die Module sind wohl sehr leicht und das System halt schon fertig gepackt zum direkten Loslegen. Hier in der Tech-Bubble natürlich nicht unbedingt der Hingucker, aber vielleicht mit Mehrwert für die breite Masse der Gesellschaft.