Poati schrieb:
Ich gebe offen zu kein Experte in Sachen (Polizei-)Recht zu sein. Wenn der Bundestag selbst aber schreibt, dass Experten auf dem Gebiet das ebenfalls kritisch sehen, dann ist es eventuell nicht CB, wo sich alle über nichts aufregen.
Deine Unkenntnis ist kein Manko, fürs Computerbase-Team würde es ausreichen 😉
Bezüglich deines Fundes werden die üblichen Einzelmeinungen kritischer Juristen, nicht aber die zustimmenden Bewertungen anderer juristischen Kollegen zitiert. Ohne nicht ansatzweise erfolgte juristische Zustimmung zur Gesetzesinitiative hätte das Ministerium den Entwurf gar nicht einbringen können. Auch fehlen Zitate der Begründung zur Gesetzesvorlage. Das Ministerium wird ausführlich die Notwendigkeit der "Trojanerverwendung" und die Nachteile der gegenwärtigen Rechtslage dargelegt haben. Warum wird nicht auch daraus zitiert?
Einseitigkeit trägt mit Sicherheit nicht zur umfassenden Bewertung bei...
Die Opposition lässt Rechtsgutachten durch ihnen politisch zugeneigte Juristen erstellen, die Koalition verfährt ähnlich. Das liegt in der Natur des förmlichen Gesetzgebungsverfahren, insbesondere in Hinblick auf die anstehende Bundestagswahl. Die Liberalen versuchen auf diesem Wege vor der Wahl öffentlichkeitswirksames Engagement zu demonstrieren und werden medial goutiert. Letztendlich entscheiden nicht juristische Einzelmeinungen über die Verabschiedung sondern parlamentarische Mehrheiten und in der Endkonsequenz oberste Gerichte oder das BVerfG über die Rechtmäßigkeit.
Das Gejammer der Opposition wiederholt sich traditionell, das war bei der "Trojaner"-Erweiterung des Bundeskriminalamtgesetzes so, das war bei der Erweiterung der Strafprozessordnung so und natürlich auch in den Landesparlamenten bei Erweiterung der jeweiligen Polizeigesetze. Nun trifft es die Bundespolizei.
Wobei witzigerweise einige der Bundesländer die Präventivoption "Staatstrojaner" durch eben jene politischen Parteien in regionaler Regierungsverantwortung ermöglicht haben, die über ihre Vertreter im Bundesrat und in den Bundestagsfraktionen plötzlich vehement gegenargumentieren und der Bundespolizei diese Befugnis vorenthalten wollen, die sie der eigenen Landespolizei jedoch klaglos zugestehen 🤫
Wobei das alles NICHTS mit der schlicht wahnsinnigen und missverständlichen Überschrift des Artikels "Staatstrojaner-Einsatz ohne konkreten Tatverdacht" zu tun hat.
Andere Einsprüche wie die des Lobbyverbandes der Internetwirtschaft sind naturgemäß zu erwarten gewesen und die nimmst hoffentlich selbst du nicht ernst.