Ein gesetzlicher Mindestlohn ist strikt abzulehnen, da er - von den langfristigen negativen volks- und betriebswirtschaftlichen Folgen einmal abgesehen - in Einzelfällen sogar gegenüber Arbeitnehmern und Arbeitgebern ungerecht ist:
Nehmen wir als Beispiel mal den kleinen Frisörladen an der Grenze zu Polen mit seinen drei Angestellten neben dem Unternehmer: 3 km weiter gibt es einen Haarschnitt für 4,50 €. Jeder Angestellte schafft im Schnitt zwei Haarschnitte / Stunde. Nehmen wir jetzt die Forderung der Linken (10 € / Stunde brutto), ergibt sich folgendes: Die wahren Kosten des Arbeitnehmers für das Unternehmen sind ja, wie hoffentlich jeder weiß, nicht 10 € / Stunde, sondern hinzu treten der Arbeitgeberanteil an der Sozialversicherung sowie der Gemeinkostenzuschlagssatz (beinhaltet alle Kosten, die das Unternehmen neben den Lohnzahlungen noch zu tragen hat, umgerechnet auf den einzelnen Arbeitnehmer; also zB Miete für das Geschäft, Strom, Wasser, Abfallentsorgung, Betriebsmittel, Maschinen, Rohstoffkosten, Verwaltungskosten, EDV, ...). In Wahrheit liegen die Kosten pro Stunde für den AN somit bei etwa 25 € / Stunde.
So, nun muss klar gesagt werden, dass ein Unternehmen einen Mitarbeiter nur dann tragen kann, wenn seine Produktivität MINDESTENS diesen Wert einbringt, dann nämlich beträgt der Gewinn durch diesen AN exakt 0, der Verlust aber auch exakt 0. Jeder €, der über diesen 25 € eingenommen wird, bedeutet Gewinn für das Unternehmen. KEIN Unternehmen kann sich Mitarbeiter leisten, die dauerhaft Verlust einfahren. Ein Unternehmen MUSS Gewinne einfahren (egal ob hohe oder kleinere); ein Unternehmen mit dauerhaftem Verlust geht logischerweise konkurs.
Um bei dem o.g. Beispiel zu bleiben, wenn ein Mitarbeiter 25 € / Stunde kostet und durchschnittlich 2 Haarschnitte / Stunde schafft, muss ein Haarschnitt mindestens 12,50 € kosten. Dann liegt der Gewinn bei 0 und der Verlust bei 0. Das wird aber kein Unternehmer dauerhaft mitmachen: Wieso soll er sein Kapital dauerhaft für 0 % anlegen. Er erwartet logischerweise eine Verzinsung, die zumindest über dem liegt, was er ohne jede Arbeit auch bei der Bank erzielen würde. Diese wird buchhalterisch mit mindestens 5 % angesetzt. Diese 5 % müssen wir also noch zu den 25 € / Stunde an Kosten für den AN hinzurechnen. Der AN muss also 26,25 € pro Stunde einbringen. Ein Haarschnitt müsste also 13,125 € kosten.
Und jetzt die Frage: Wer bezahlt diesen Preis, wenn er nur 3 km weiter fahren muss, wo er dieselbe Leistung für 4,50 € erhält? Und weiter: Die Angestellten im Frisörladen WOLLEN vielleicht gar nicht arbeitslos sein. Sonst würden sie wohl kaum für Stundenlöhne von teilweise unter 5 € arbeiten. Ist es gerecht, sie in die Arbeitslosigkeit zu zwingen? Nein, wir brauchen eine staatliche Aufstockung und keine Mindestlöhne.
Es gibt aber ein Modell, das ebenso wie Mindestlöhne zugunsten der AN wirkt, und das ich voll befürworten würde:
Eine gesetztlich festgelegte Gewinnbeteiligung der Arbeitnehmer.
Dieses Modell würde wie folgt funktionieren:
Jeder AN erhält einen festgelegten Grundlohn, der nicht unterschritten werden darf. Dieser würde minimal weniger als der Lohn betragen, der heute ausgezahlt wird (Bsp: Wenn ich jetzt 1600 € brutto verdiene, beträgt mein Grundlohn 1500 € brutto). Am Ende des (Wirtschafts-)Jahres erstellt das Unternehmen eine Bilanz. Darin ist festgestellt, wie hoch der bereinigte Gewinn (also tatsächlicher Gewinn, bereinigt von allen Kosten) ausfällt. Hiervon müssen 5 % auf alle Mitarbeiter gleichmäßig verteilt werden und für die Dauer eines Jahres ihrem Einkommen aufgesattelt werden. Unternehmerische Tricks, wie zB das Kaufen neuer Betriebsgelände, der Neubau von Betriebsstätten, um den Gewinn zu schmälern, müssen für die Berechnung ohne Bedeutung sein. Nur Zinsen / Abtrag dürfen zur Gewinnschmälerung einkalkuliert werden, nicht aber Kaufpreise für Betriebserweiterungen o.ä. Buchhalterisch würde das so funktionieren, dass der bereinigte Gewinn für die besagte Betriebsstätte als Bemessungsgrundlage für die Aufsattelung für die AN herangezogen wird.
Bsp: Ein Betrieb mit 1000 Mitarbeitern macht in einem Jahr 50 Mio bereinigten Gewinn. 5 % davon entsprechen einer Umlage auf die AN von 2.5 Mio. €. Auf 1000 Mitarbeiter verteilt erhält jeder pro Jahr 2500 € mehr. Also pro Monat 208 € mehr. Der AN hat also sein Grundgehalt von 1500 € + 208 € Umlage und somit 1708 € statt bisher 1600 €.
Dies wäre gerecht und betriebsfördernd zugleich, denn nun haben die Mitarbeiter es in der Hand, durch gute Arbeitsleistung ihr eigenes Einkommen zu stärken. Mitarbeiter, die "keinen Bock" haben, werden schon von den eigenen Kollegen auf den Boden der Tatsachen zurückgeholt, denn ihre Schlechtleistung betrifft das Gehalt aller. Die Mitarbeiter profitieren, und das Unternehmen ebenfalls.
Und gleichermaßen wird bewirkt, dass Solidarität nicht nur in eine Richtung geht: In Krisenzeiten bekommen alle nur ihr Grundgehalt und tragen damit dazu bei, dem Unternehmen beim Überleben zu helfen. Jeder Arbeitnehmer kalkuliert im privaten Bereich grundsätzlich mit seinem Grundgehalt, was seine privaten finanziellen Belastungen angeht. Alles, was er darüber hinaus bekommt, kann er sparen oder für zusätzlichen Luxus ausgeben. Alle werden sich bemühen, das Unternehmen so gut wie möglich voranzubringen, denn jeder profitiert unmittelbar davon.
Dieses Modell bringt den Arbeitnehmern einen besseren Lohn, die Unternehmen werden nicht unabsehbar belastet und die Lasten sind gleichermaßen auf allen Schultern verteilt. Es würde zudem einen unglaublichen Motivationsschub bewirken, der unsere Volkswirtschaft und damit unsere Steuereinnahmen fördern würde.
flakes: schrieb:
Ja dann lieber keine Arbeit . Warum ?
Weil dadurch der Druck von den Arbeitnehmer genommen wird die Gehaltsspirale immer weiter nach unten mitzumachen .
H4 und die drohenden Sanktionen treiben die Leute in prekäre Arbeitsverhältnisse / und Lohndumping Kreislauf .
Der Druck ist notwendig, da Arbeiten, die wenig produktiv sind und daher schlecht bezahlt werden, sonst gar nicht mehr ausgeübt werden würden. Es würden sich immer mehr Menschen auf Kosten der Sozialsysteme ausruhen und diejenigen, die sich die Mühe einer guten Qualifikation gemacht haben, müssten die Lasten aller anderen schultern.
Es gibt kein Anrecht auf dauerhaften Hartz-4-Bezug, sondern vielmehr die Pflicht eines jeden, sich schnellstmöglich aus einer solchen Situation zu befreien. Das bedeutet, sich selbst um eine Anstellung zu bemühen. Und jeden Job anzunehmen, um die Gesellschaft von meinen Kosten zu entlasten. Es steht jedem, der unzufrieden ist, frei, sich anderweitig weiter zu bewerben. Sich anderweitig weiter zu qualifizieren. Sich mit einer guten Idee selbstständig zu machen.
Es darf keinesfalls so sein, dass jemand eine Arbeit ablehnen kann, mit deren Hilfe er durch Gehaltsbezug die Gesellschaft entlastet, nur weil er die Arbeit als zu unwürdig oder zu schlecht bezahlt empfindet. Das würde nur bedeuten, dass ein anderer diese Arbeit dann zu gleichen Konditionen ausführen müsste. Wenn ich öffentliche Toiletten für 1000 € brutto putzen müsste und aufgestockt werden würde, um meinen Teil für die Gesellschaft beizutragen, dann würde ich das tun. Natürlich würde ich mich anderweitig weiter bewerben. Und das verlange ich von jedem anderen auch.
Sich hinzustellen und zu sagen, das sei unwürdig und ich bleibe lieber zuhause, geht gar nicht. Niemand hat das Recht, auf Kosten der Gemeinschaft zu leben. Die Gemeinschaft gewährt vielmehr eine Überbrückungsleistung, bis ich ein Arbeitsverhältnis gefunden habe. Will ich dann ein besseres, muss ich mich darum bemühen.
MfG,
Dominion.