News Bundesverfassungsgericht: Bund darf nur begrenzt auf Bestandsdaten zugreifen

Status
Neue Beiträge in diesem Thema müssen von einem Moderator freigeschaltet werden, bevor sie für andere Nutzer sichtbar sind.

SVΞN

Redakteur a.D.
Registriert
Juni 2007
Beiträge
22.987
  • Gefällt mir
Reaktionen: dideldei, [wege]mini, sedot und 8 andere
Begrüssenswerte Entwicklung. Klar hat Macht das Bedürfnis nach Kontrolle, aber das heisst nicht das dies auch so geschehen muss.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: zhompster, Unioner86, firejohn und 5 andere
Wenn die eigene Regierung verfassungswidrig regiert - und Gesetze erlassen ist nunmal das Kernstück des Regierens - weiß man was man hat.
Wo recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht, aber Gehorsam zum Verbrechen.
Wie schon Leo XIII einstmals sagte. Und als Papst war der ja auch ziemlich vertraut mit christlichen Werten 🤣
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Unioner86, Fight for Right, DerMuuux und 12 andere
Warum bleiben so grundlegend verfassungsfeindliche Regelungen einfach in Kraft? Ein sofortiges Aussetzen wäre das einzig Richtige.
Außerdem ist es schon wieder nur halbgar, wenn das Gericht den Bund auffordert einfach die erforderlichen Rechtsgrundlagen zu schaffen. Das hat immer so'n bisschen was von "Eigtl. ist alles Mist aber wenn ihr beschließt den Mist zu erlauben, dann ist es ok."
Zugriff auf Daten sollte nur in Ausnahmefällen bei schweren Straftaten und konkretem Verdacht erfolgen. Außerdem IMMER mit Richtervorbehalt. Das heißt keine OWi, kein Filesharing, keine albernen Facebookbeleidigungen usw. usf. Das entlastet den überforderten Justizapparat und entlässt die Exekutive aus ihrem Dasein als Büttel der Contentindustrie und der ganzen Empörtheitsbeauftragten, die wegen jedem kleinen Mist ein Fass aufmachen.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Gefällt mir
Reaktionen: zhompster, Zockmock, Unioner86 und 32 andere
Mitterweile sollte Allen klar sein, dass alles was möglich ist, im Hintergrund auch ausgenutzt und immer weiterentwickelt wird. Natürlich alles im Namen der "Terrorabwehr", "Sicherheit" und "Gesundheit", damit möglichst viel Zuspruch folgt, danach wird Schritt für Schritt in andere Bereiche gelenkt. Alleine schon die aktuell schwammige "Hatespeech" Zensurwelle zeigt wohin es gehen soll.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: testwurst200, zhompster, Unioner86 und 18 andere
Dabei wurde das Gesetz 2012 schon einmal vom BVerfG als teilweise Verfassungswidrig erklärt.
https://www.lto.de/recht/nachrichte...lekommunikation-regelungen-verfassungswidrig/

Vielleicht sollte man aus den ehemaligen Verfassungsrichtern a.D. eine Art Verfassungsrat bilden, der Bundesgesetze welche in Grundrechte eingreifen nach dem Gesetzgebungsverfahren (Bundestag+Bundesrat) und vor der Unterschrift des Bundespräsidenten prüft, ob die gegen bisherige Entscheidungen des BVerfG verstoßen.
Dann wären solche groben Fehler im Gesetz sofort entdeckt worden.
Anschließende Rückverweisung an die Gesetzgeber zur Korrektur.

Der Verfassungsrat würde selbst dann deutlich weniger Rechte bekommen als das BVerfG:
  • Nur Normenkontrolle der Gesetze vor Inkrafttreten
  • Keine eigenen Grundsatzentscheidungen, sondern nur Verweise auf bisherige Entscheidungen des BVerfG


Moep89 schrieb:
Außerdem IMMER mit Richtervorbehalt. Das heißt keine OWi, kein Filesharing, keine albernen Facebookbeleidigungen

Beleidigungen (§185 StGB), Bedrohungen (§ 241 StGB), Volksverhetzung (§ 130 StGB) usw. sind Straftaten, die werden natürlich verfolgt. Das Netz ist kein rechtsfreier Raum.
Wobei Beleidigungen eh nur nach einem Strafantrag (§194 StGB) des Geschädigten verfolgt werden.

Was nämlich gar nicht angesprochen wurde ist auch, dass die Zuordnungen der dynamischen IPs nur 7 Tage beim Provider gespeichert werden. Danach lassen sich keine Bestandsdaten zu einer IP anfordern und es heißt mal wieder "Täter konnte nicht ermittelt werden".
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Gefällt mir
Reaktionen: Aduasen, Ernie75, fwsteiner und eine weitere Person
Schwieriges Thema.
Früher war ich gegen staatl. Akteure auf der Straße, heute bin ich mir bewusst, dass diese auch Instrumente benötigen um im 21. Jahrhundert effektiv zu sein.
Leider ist dies wirklich ein komplexes Thema und ich bin auch noch nicht sicher wie ich dazu stehe.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: testwurst200, lemba und DoS007
Schön zu sehen, dass der Rechtsstaat noch funktioniert :).
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Öcher Tivoli, CPU2000, SIR_Thomas_TMC und eine weitere Person
DKK007 schrieb:
Beleidigungen (§185 StGB), Bedrohungen (§ 241 StGB), Volksverhetzung (§ 130 StGB) usw. sind Straftaten, die werden natürlich verfolgt. Das Netz ist kein rechtsfreier Raum.
Wobei Beleidigungen eh nur nach einem Strafantrag (§194 StGB) des Geschädigten verfolgt werden.

Was nämlich gar nicht angesprochen wurde ist auch, dass die Zuordnungen der dynamischen IPs nur 7 Tage beim Provider gespeichert werden. Danach lassen sich keine Bestandsdaten zu einer IP anfordern und es heißt mal wieder "Täter konnte nicht ermittelt werden".
Es gibt noch viel mehr Straftaten, aber das heißt ja nicht, dass diese auch sämtliche Maßnahmen rechtfertigen. Bei allen Maßnahmen gibt es Einschränkungen. Die gehören hier ebenfalls hin. Eine sehr enge Bregenzung auf wirklich schwere Straftaten. Dann fielen die genannten alle raus. Naja die Bedrohung je nach Umständen evtl. nicht.
Und die Sache mit den 7 Tagen ist reines Wunschdenken. Die Provider speichern erheblich länger, obwohl sie es nicht dürfen. Siehe: https://www.golem.de/news/bundesnet...vidern-sollen-anonym-bleiben-1905-141454.html
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: nosound und SamSoNight
Ach! Schade dass es nicht rückwirkend gilt. Na da bin ich mal gespannt wenn das Telekommunikationsgesetz geändert wird.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: BacShea und DoS007
Moep89 schrieb:
Zugriff auf Daten sollte nur in Ausnahmefällen bei schweren Straftaten und konkretem Verdacht erfolgen. Außerdem IMMER mit Richtervorbehalt. Das heißt keine OWi, kein Filesharing, keine albernen Facebookbeleidigungen usw. usf.
Beleidigungen sollten genauso bestraft werden wie alles andere auch. Würde man das nicht, wird es nur noch schlimmer. Die Leute denken doch mittlerweile, das man im Internet machen darf was man möchte. Es ist nur noch ekelhaft.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Schmiddlon, Solavidos, Hydrogenium und 3 andere
Ich kann nur schwer glauben, dass die Widrigkeit des Gesetzes nicht schon vorher bekannt war. Wird so was nicht schon vorher geprüft? Und es dauert dann ja Jahre, bis es geklärt ist. Und dann ist das Gesetz schon aktiv. Sind dann Urteile oder Entscheidungen, die auf diesem Gesetzt basieren hinfällig?
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: .Sentinel. und DoS007
Ist doch immer wieder etwas Schönes, wenn der Verfassungsgerichtshof dem Überwachungsfetischismus die Grenzen aufzeigt.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Unioner86
Klar war das bekannt. Aber man sieht doch gerade seit unserer aktuellen Justizministerin, wie schnell man da Ideen für neue Gesetze zur weiteren Einschränkung der Freiheit bekommt (die hoffentlich das BVerfG wieder kippen wird, bevor es live geht, bzw. sobald die ersten Klagen/Eilanträge eingereicht werden).
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: m.Kobold
Skidrow1988 schrieb:
Beleidigungen sollten genauso bestraft werden wie alles andere auch. Würde man das nicht, wird es nur noch schlimmer. Die Leute denken doch mittlerweile, das man im Internet machen darf was man möchte. Es ist nur noch ekelhaft.
Woll ihr das alle falsch verstehen?
Es geht nicht darum Beleidigung aus dem StGB zu streichen sondern einzig um die Hürden für einen so schweren Eingriff in die Grundrechte. Für Beleidigung sollen keine Bestandsdaten abfragbar sein. Davon, dass Sie nicht mehr strafbar sein soll hat niemand was gesagt.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Unioner86, nosound, Forum-Fraggle und 6 andere
Richter fordern entsprechende Rechtsgrundlagen
Der Weg ist, diese Rechtsgrundlagen so abzuändern, daß diese letztlich wieder mit der eigenen Agenda konform gehen. Somit ist im Grunde nichts unmöglich. Es dauert halt einfach nur seine Zeit. Befeuert man das ganze noch medial derart, daß man im Laufe der Zeit den Großteil der Bevölkerung hinter sich und der entsprechenden Agenda gebracht hat, kann man noch so fragwürdige Dinge durchsetzen und jeden, der sich dagegen ausspricht, an den Rand der Gesellschaft drängen. Daß das ganze keine abstrakte Theorie ist, lässt sich am Verlauf der letzten 50 Jahre hervorragend dokumentieren.
 
Skidrow1988 schrieb:
Beleidigungen sollten genauso bestraft werden wie alles andere auch. Würde man das nicht, wird es nur noch schlimmer. Die Leute denken doch mittlerweile, das man im Internet machen darf was man möchte. Es ist nur noch ekelhaft.

Genau. Das was aktuell im Netz abgeht, hat überhaupt erst dazu geführt, dass das NetzDG und der Straftatbestand der Bedrohung verschärft werden.
Wenn sich die Leute im Netz normal verhalten würden, wäre das nicht nötig gewesen.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Ernie75, Hydrogenium und Skidrow1988
Die Frage stellte ich mir schon öfters, sind unsere Gesetze nicht alle aus einer anderen Zeit und für eine ganz andere gemacht ?
Nicht unbedingt auf dieses gerichtet aber generell.
Wir möchten mehr Sicherheit aber sind nicht bereit Opfer zu erbringen was diese Gewährleistet.
Wir möchten das uns ein Computer alles erzählt, aber er darf uns nicht hören. Wir möchten alles sehen, aber keiner darf uns sehen.
Alles sehr Widersprüchlich.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Ernie75 und Biertrinker
DoS007 schrieb:
Schön zu sehen, dass der Rechtsstaat noch funktioniert :).
Das klingt zwar erstmal gut aber niemand achtet bei der Sache auf den Zeitwert.
Vor Erlass einer verfassungswidrigen Sache bis zur Erkennung und Demontage vergeht einfach zu viel Zeit, als das nicht doch der Nutzen für die, die sie solange gebrauchen, einen Wert besitzt.
Es sollte doch eigentlich so sein, das nichts an den Start geht, was seine volle Legitimation vor dem Recht und Gesetz verdient.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: testwurst200, nosound, U-L-T-R-A und eine weitere Person
Die ganze Entwicklung ist bemerkenswert. Kann man so machen, kann man so wollen. Aber alles hat Konsequenzen.

Noch vor etwa 25 Jahren war es Gepflogenheit, neue Gesetze vorab auf Verfassungstreue zu überprüfen und wesentliche Änderungen nicht über Gesetze, sondern über Verfassungsänderungen einzuspeisen. Die deutsche Verfassung wurde schon immer auch mal geändert, bis jetzt gab es etwa 65 Änderungsgesetze.
Für die Änderung der Verfassung gelten allerdings andere Hürden als für reine Parlamentsgesetze. Vielleicht deswegen sehe ich immer öfter den Versuch, sich den Weg über eine Verfassungsänderung zu sparen und die Verfassung lediglich neu zu "interpretieren". Das machen aber die Verfassungsrichter oft nicht mit, die laut unserer Verfassung (!) die einzigen sind, die die Verfassung "interpretieren" dürfen. Da die Verfassungsgerichte nur sehr langrfristig neu besetzt werden können, sind den ungeduldigen Politikern aktuell die Hände gebunden. Langfristig braucht man nur die Verfassungsgereicht anders zu besetzen und das "Problem" ist auch vom Tisch.

Aber zurück zum aktuellen Thema. Das hier zitierte Urteil geht auf eine Klage von Katharina Nocun und Patrick Breyer von der Piratenpartei zurück. In Summe hatten sich ein paar Tausend Menschen der Klage angeschlossen. Ein paar Tausend: das ist nicht viel. Zu Mal die meisten (neutral gemeint) nur Mitläufer waren. Wahrscheinlich waren es wenige Dutzend Bürger, die tatsächlich die verfassungsrechtliche Klärung durchgesetzt haben. Hm. Wie viele Gesetze mit Verfassungsbruch mag es geben, weil sich niemand gefunden hat, dagegen zu klagen? Die Verfassungsgerichte sind reine Antragsgerichte; ohne Klage kein Urteil.

Das ist bei weitem nicht so weit hergeholt, wie man denken mag. Das thüringsche Gesetz zur paritärischen Besetzungspflicht von Wahllisten wurde von der AfD (und NUR der AfD) als verfassungwidrig entlarvt. Das. muss. man. sich. mal. reinziehen. Die Höcke(!)-Truppe führt zu einer verfassungsrechtlichen Klärung eines absolut zentralen Gesetzes der deutschen Demokratie und behält sogar Recht. Und ich will jetzt absolut kein white washing dieser Ekeltruppe. Ich will darauf hinweisen, in welchem Zustand das gesellschaftliche Klima in Deutschland ist, wenn es um die Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen geht. Viele Politiker, Aktivisten und/oder sonstige Meinungsführer betrachten die Verfassung nur noch als "Vorschlag", nicht mehr als oberstes Gebot unseres Zusammenlebens.

Kann man so machen, kann man so wollen. Aber alles hat Konsequenzen.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Schmiddlon, testwurst200, nosound und 14 andere
Status
Neue Beiträge in diesem Thema müssen von einem Moderator freigeschaltet werden, bevor sie für andere Nutzer sichtbar sind.
Zurück
Oben