DKK007
Lt. Commander
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heroesgaming schrieb:Das ist richtig - sie werden nämlich dann verworfen, wenn sie nicht zulässig sind. Für diese Zulässigkeit gibt es aber klar definierte Kriterien, die jeder Anwalt kennen muss (weil sie im Jurastudium in den ersten zwei Semestern drankommen). Wenn es an der Zulässigkeit dennoch scheitert, liegt es zumeist an der klagenden Partei.
Wobei man für eine Verfassungbeschwerde keinen Anwalt braucht.
Die kann jeder Bürger selbst einreichen.
https://www.bundesverfassungsgerich...ngsbeschwerde/verfassungsbeschwerde_node.html
Allerdings ist dann natürlich die Gefahr für formale Fehler sehr hoch, was erklärt, dass über 95% abgelehnt werden. Nur 1,29 Prozent Erfolgsquote bei Verfassungsbeschwerden im Jahr 2021.
https://www.lto.de/recht/justiz/j/bverfg-2021-begruendungen-nichtannahmen-jahrestatistik-2021/
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