Teile des Bayrischen Verfassungsschutzgesetzes sind rechtswidrig. Das Bundesverfassungsgericht ist in seinem nun getroffenen Urteil der Auffassung, dass die den Sicherheitsorganen rechtlich gegebenen Befugnisse gegen die bürgerlichen Grundrechte verstoßen. Das gilt besonders für die Online-Durchsuchung und Weitergabe von Daten.
Zur News: Bundesverfassungsgericht: Online-Durchsuchung in Bayern teils rechtswidrig
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