Da stimmt was nicht !Komischer Geruch im Gehäuse ...

Das kann man nicht lösen.
Das Netzteil wird zu schwach sein und deshalb überhitzt es was diesen Geruch dann hervorruft. Da kann man sich nur ein grösseres Markennetzteil zulegen um dem abzuschaffen.

Dazu muss man sich dann aber auch sicher sein das es das Netzteil ist ;) Sollte aber klar sein.

€: Wenn sich darin ein Lüfter befindet und der sich nicht mehr dreht, kann man natürlich auch erstmal diesen gegen einen intakten austauschen.
 
teof2 schrieb:
Hallo,
dazu muss man, gerade bei Gewährlestung den Geruch nachweisen können, die Verkäufer wollen nämlich bei Reklamation nichts davon wissen.
Das ist leider schwierig bei Gerüchen...

Daher nochmal meine Bitte: Wie kann man dieses Problem lösen??
Danke

Zunächst einmal: Innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf muss der Verkäufer beweisen, dass ein Sachmangel konkret NICHT vorliegt. Dies dürfte sich als schwierig darstellen. Doch auch danach: Nach aktuellem EU-Recht hat ein Verbraucher die deutlich bessere Position. Es reicht der einfache Hinweis darauf, dass diese Gerüche entstehen. Abnorme Gerüche stellen hier auf jeden Fall einen Sachmangel dar, denn sonst müsste der Käüfer mit ihnen leben und das Risiko selbst eingehen, dass später etwas kaputt geht. Das ist absolut nicht im Sinne des neuen Verbraucherrechts. Nochmal klar hier gesagt: Es ist nicht Sache des Kunden zu beweisen, dass ein gekaufter Gegenstand, der Anomalitäten aufweist, die er aufgrund mangelnder Sachkenntnis nicht zuordnen kann, nicht in Ordnung ist. Das gilt genauso NACH der Beweislastumkehr nach sechs Monaten. Dem Kunden kann NUR UND AUSSCHLIESSLICH zugemutet werden, die Sache pfleglich und entsprechend den vertraglichen Bestimmungen zu gebrauchen. Tut er dies (d.h. auch KEIN Übertakten o.ä.), so ist der Hersteller in der Pflicht (und da der Vertragspartner der HÄNDLER ist, ist ihm gegenüber der Mangel geltend zu machen).
Der Käufer ist nach aktuellem Recht amS vollumfänglich geschützt.

Daher mein Tip: Auf jeden Fall reklamieren. Sollte sich der Händler verweigern, auch den Gang zum Anwalt nicht scheuen. Erfahrungsgemäß werden sich Händler und Hersteller von einem anwaltlichen Schreiben sofort abschrecken lassen. Vorab sich schriftlich vom Händler bestätigen lassen, dass er NICHT bereit zur Mangelbeseitigung ist, denn dann darf dieser auch die Kosten des Anwalts übernehmen. Nicht einknicken und hart bleiben. Und als weiterer Hinweis: Du musst keinerlei Entschädigung (Abnutzung) für die Nutzung des Gerätes bezahlen. Geht ein Gerät innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist kaputt, ist der VOLLE KAUFPREIS erstattungsfähig, ohne jeden Abzug! Der Händler kann sich vom Hersteller seinen Schaden ersetzen lassen. Es gibt (unseriöse) Händler, die auf die Unwissentheit ihrer Kunden bauen. Ein Beratungsgespräch bei einem Anwalt wird Dir die Augen öffnen (übrigens: beim Anwalt VORHER nachfragen, bei vielen ist so eine Erstberatung schon für 30 € zu haben!).

Dies ist nur mein persönlicher Ratschlag.

MfG,
Dominion1.
 
Da kann ich dominion1 nur zustimmen.

Mit dem Händler sprechen, wenn dieser nicht drauf eingeht, dann ab zum Anwalt.


MfG
 
AdrianoNo1 schrieb:
Mit dem Händler sprechen, wenn dieser nicht drauf eingeht, dann ab zum Anwalt.MfG

Genau so ist es. Man darf sich keinesfalls von Äußerungen des Händlers abschrecken lassen. Es gilt, soviele Beweise zu sammeln wie möglich, dazu zählt insbesondere eine schriftliche Weigerung des Händlers, den Mangel zu beseitigen. Der Europäische Gerichtshof (Gott hab ihn selig) hat hierzu schon viele aussagekräftige Entscheidungen getroffen. Der Verbraucher ist in jeder Hinsicht ausreichend geschützt, solange er sich nur vertragsgemäß verhalten hat. Ein anwaltliches Beratungsgespräch kann einem hier die Augen öffnen. Dieser weiß genau, wie er die Interessen seines Mandanten zu schützen hat. Und sobald die Verantwortlichen merken, dass der Kunde Ernst macht, werden sie sehr schnell kleinlaut. Das Recht ist immer auf der Seite eines Geschädigten!

MfG,
Dominion1.
 
Hi Leute,
danke für eure gut gemeinten Tipps.:D

Ich hatte im August den Rechner 2x eingeschickt und der kam zurück mit der Antwort "Problem konnte nicht nachvollzogen werden."
Gut, also gekauft habe ich den Rechner im März, die 6 Monate sind also auch vorbei...
Der Anwalt ist zwar eine Option, aber wenn das Problem mit einem neuen NT gelöst ist, dann würds auch so gehen...

-deswegen nochmal zum eigentlichen Problem-
Meine Vermutung ist, dass das NT bei 3D-Anwendungen aufgrund von Überforderung heiß wird und so den Klebestoff am Trafo zum Ausdünsten bringt.
Deswegen meine Frage:
1- Liege ich mit meiner Vermutung richtig, bringt ein neues NT etwas? Hat jmd solche Erfahrungen gemacht? Oder könnte die Geruchsquelle gar woanders liegen? (schmoren, Konstr. Fehler ausgenommen :D)
2- Sind meine bisherigen 400W zu wenig für so ein System? Wenn ja, was sollte man für ein NT holen? Welches Modell/Marke ist besonders geruchsarm? Wie viel Leistung?
AMD X2 64 4400+ (65W) mit orig. Amd Lüfter
Nvidia 7300GS (knapp über 100W)
ASrock Mainboard mit on Board Grafik
2GB DDR Ram
SATA Festplatte, Brenner

3- Was ist mit Maddinuser eigentlich los? Warum sagt er uns nicht, wie sein Problem ausgegangen ist? hoffe der ist grad nicht auf malle :D


Grüße
 
@ teof2:

Also die Stärke Deines NTs reicht dicke aus, auch wenn es sich, wie ich mal vermute, um ein billiges NoName-NT handelt. Sowas sollte man generell nicht verwenden, seinen Komponenten zuliebe (oder habe ich hier was übersehen und Du hast das NT benannt?).

Nochmal zur Gewährleistung: Es ist immer wieder erschreckend, wie schnell sich Kunden von dem absolut typischen Kommentar des Händlers, er könne das Problem nicht nachvollziehen, abschrecken lassen (ist nicht böse gemeint ;)). Lass Dich von den 6 Monaten und der damit verbundenen Beweislastunkehr nicht abschrecken. Wenn Du Deine Komponenten pfleglich beandelt hast (ich meine damit, wenn nicht mal aus versehen ein halber Liter Bier durchs NT geflossen ist ;)), dann genügt bereits dieser Hinweis, die Beweislast abermals zu Lasten des Verkäufers umzukehren.

Das beste ist, Du suchst Dir zwei bis drei glaubwürdige Zeugen (die sollten nicht gerade vorbestraft sein). Schreibe Deinen Händler an (normaler Brief, keine email, auch ein Einschreiben macht immer Eindruck) und setze ihm eine Frist zur Neulieferung (etwa 2 Wochen). Schreibe da klar und deutlich hinein, dass Du bei Nichtbefolgung umgehend rechtliche Schritte einleiten wirst, da der Kaufvertrag nicht vertragsgemäß erfüllt wurde (Sachmangel). Erwähne, dass Du Zeugen hast. Formuliere die Sätze hart und nicht mit einem "Bitte, bitte". Sag einfach ganz klar, was Du konkret verlangst.

Das wird Wunder wirken. Und wenn nicht, wird sich jeder Anwalt über das Mandat von Dir freuen, denn es bedeutet für ihn nur einen weiteren gewonnenen Fall. Du kannst Dir auch online, zB bei "Frag-einen-Anwalt.de" kostengünstig Beratung holen.

MfG,
Dominion1.
 
dominion1 hast Erfahrung damit oder bist du selber Anwalt? :lol:

Nee Spaß bei Seite, hast natürlich Recht.

Nur viele denken halt "Ach der Händler hat schon Recht, er muss sich ja auskennen".

Es gibt viele nette Händler die einem das ganz schnell regeln, aber umso mehr schwarze Schafe die nur an Profit denken und wissen das der Kunde (dummerweise) das neue, in dem Fall NT, eh wieder in ihrem Laden kauft.

Man sollte eben nicht locker lassen und auf sein Recht bestehen.

Als ich mal ein Problem mit meiner Grafikkarte hatte und mir der Mitarbeiter von K&M das Teil nicht umtauschen wollte, hab ich mal nach dem Filialleiter gefragt.

So schnell konnte ich garnicht gucken wie die neue GraKa auf dem Thresen lag :evillol:

MfG
 
AdrianoNo1 schrieb:
dominion1 hast Erfahrung damit oder bist du selber Anwalt?

Bin dabei, einer zu werden, und das nicht erst seit gestern ;). Und ja, Erfahrung damit habe ich zu Genüge.

Mir ist nach 1 1/2 Jahren meine XFX 7900GTX (Kaufpreis 430 €) geschrottet. Daraufhin wollte mir der Händler eine NoName 8800GT andrehen, womit er prächtig auf die Nase gefallen ist ;). Nach neuester EuGH-Rechtsprechung ist nämlich ein Wertersatz für die Nutzung innerhalb der Gewährleistungsfrist unzulässig.

Man muss sich nur wehren und darf nicht sofort alles hinnehmen. Wer sich mit dem deutschen Recht nicht so gut auskennt, sollte sich grundsätzlich Beratung suchen. Der Gang zum Anwalt kostet heutzutage nicht mehr so viel, wie manche glauben. Für 30€ erhält man oft schon einer erstklassige Erstberatung. Unter "Frag-einen-Anwalt.de" kann man seinen Einsatz für die Beantwortung einer rechtlichen Frage sogar selbst festlegen, das ist schon genial. Ein befreundeter Anwalt von mir ist dort aktiv, und er leistet vorzügliche Arbeit.

Also, Leute, lasst Euch nicht von unfreundlichen Händlern beeindrucken, wer vom Gefühl her glaubt, im Recht zu sein, ist es meistens auch!

MfG,
Dominion1.
 
Tipp: Spare nie am Netzteil ^^
 
Mein Netzteil von SuperFlower war nen Geheimtipp und ich bin echt zufrieden damit.

Alle Spannungen in richtiger Stärke , Leise, mit 600 W genug Power, 80% Effizienz , sieht geil aus usw.

Hab für mein NT 85 € bezahlt...von 35 Bewertungen sind 30x 5 Sterne...die anderen 5 Leute haben "nur" 4 Sterne gegeben, weil es ihnen abgebloch zu laut ist :rolleyes:

Aber vonwegen zuverlässigkeit hat sich dort niemand beschwert.

SuperFlower ist ja auch nicht soooooooooo NoName ;)


MfG
 
Zuletzt bearbeitet:
@AdrianoNo1,

für 600W ist es aber nicht gut. Es hat nur 2x 20V Schienen mit je 21A und 22A. Mein Tagan 480W, was 2,5 Jahre alt ist und nur 70% Effizienz hat, hat 2x20A.

Ein neues Tagan mit 600W das Piperock hat 4x20A bzw 48A Combined. Also gut ist das SuperFlower nicht wirklich.
 
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