Smartin schrieb:ähm nö, zumindest nicht, wenn der mündige Bürger die Rechte der Rechteinhaber anerkennt und nicht kostenlosen Zugriff darauf haben will. Aber wahrscheinlich starten die "mündigen" Bürger auch morgen eine Petition für die Straffreiheit von Diebstahl.
Ich hab den Thread noch nicht zuende gelesen, aber jetzt schreibe ich doch an diesem Punkt noch.
Diese Pauschalisierung Deinerseits (und grundsätzlich auch von jedem anderen, der das tut) kotzt mich an.
Ich bin:
a) Ein mündige Bürger
b) in einem Bereich tätig, in dem ich indirekt von der Verwertung von Urheberrechten lebe
Und C) absolut gegen diese Version des Artikel 13. (den Artikel 11 betrachte ich jetzt mal nicht).
Damit wäre Deine Pauschalaussage bereits widerlegt.
Desweiteren geht es gar nicht um den kostenlosen Zugriff, sondern darum, daß am Ende die Unschuldsvermutung umgedreht wird. Das wurde von @TNM und @[wege]mini bereits hinreichend und schlüssig deutlich gemacht.
Vielleicht verstehen ja einige einen kleinen Autovergleich. Stellt Euch einfach vor, die Autohersteller (Dienstbetreiber) müssten dafür haften, wenn die Käufer (Einsteller der Videos/Texte/Bilder/usw. ) das jeweilige Tempolimit überschreiten, welches die Ordnungsbehörden (Rechteinhaber) auf bestimmte Strecken eingerichtet haben.
Die Hersteller sind verpflichtet durch technische Einrichtungen oder Menschen sicherzustellen, daß dieses Limit nicht überschritten wird.
Vom Muster her ähnlich nur deutlich einfacher umzusetzen. Aber den Shitstorm möchte ich sehen, wenn auf einmal die Maximalgeschwindigkeit auf einmal nicht mehr vom Fahrer bestimmt werden kann.
Zugegeben, 1:1 vergleichbar nicht in allen Bereichen, aber ein Bild wird wohl klar.
Übrigens gilt das Gesetz auch für alle kleineren Seiten wo z.B. einfach Bilder hochgeladen werden können. Jedes Bild ist urheberrechtlich geschützt. Auch Seiten, die eventuell privat betrieben werden und über Werbelinks auf der Seite etwas Geld einnehmen um laufende Kosten zu bestreiten. Diese müssten dann auch (sobald es sie länger als drei Jahre gibt) vor dem Upload prüfen, ob das hochgeladen Bild irgendwelche Urheberrechte verletzt.
Unausgegorenen, lückenhaft in vielerlei Hinsicht, sogar gefährlich, diese Richtlinie mir scheint. Denn abgeschätzt die Folgen nicht wurden genügend.
Edith: Also... Kurzer Gedanke... Wenn man also einen zuverlässigen Uploadfilter bräuchte, dann wäre es doch auf jeden Fall notwendig, daß dieser sämtliche urheberrechtlich geschützten Werke im Auge Blick Ihres Erscheinens im Netz kennt.
Logische Voraussetzung. Bitte widersprechen, falls ich das falsch sehe.
Und jetzt der eigentliche Gedanke: Aaaachtung Trommelwirbel
Das wäre doch ein super Geschäftsfeld für die NSA. Und dazu dann noch (fast) ganz legal...
Edith2: Bitte entschuldigt meinen Sarkasmus. Ich kann einige Dinge sonst nur schwer ertragen.
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