fdsonne schrieb:Das Problem ist doch nicht, dass man neue Einnahmequellen sucht - würde ich zumindest behaupten. Das Grundproblem hinter dem Argument hinter bspw. Artikel 13 ist, dass mittlerweile gesehen wird, wie man auf Google, Facebook, Twitter und Co. unsummen Geld einnehmen kann OHNE dass man eigentlich der Jenige ist, der die Rechte am Content hat. Es verdient also der, der den Spaß verbreitet, es verdient auch der, der die Urheberrechtsverletzung initial begangen hat - wer aber verdient nichts dran? -> der, der eigentlich die Rechte am "Werk" hat.
Leider schon, wenn man sich ansieht, wie wahrscheinlich die Rechtevergabe mit Artikel 13 dann aussehen würde (siehe Solmecke Video und einige andere).
Demnach müssten sich die Internet-Plattformen quasi Lizenzen bei den jeweiligen Rechteinhabern holen. Wenn sie keine Lizenz bekommen, dann müssen sie die hochgeladenen Inhalte auf irgendeine Art und Weise blocken (der Begriff Uploadfilter wird ja vermieden). An der Stelle setzt das Problem an: die "Großen" werden wohl kaum die Lizenz ohne vorherige Gegenleistung vergeben. Soll heißen: sie werden von Google und Co. eine Bezahlung für die Lizenz verlangen, damit deren Inhalte von ihnen selbst oder anderen Nutzern hochgeladen werden dürfen.
Wenn die Plattform das ablehnt, dann sind sie trotzdem fein raus, weil es liegt am Plattform-Betreiber, dieser Sache nachzukommen.
Anders sieht es für "kleine" Rechteinhaber und Plattformen aus. Die kleinen Plattformen, für die eben nur 3 Jahre und 10mio Umsatz als Schutz gelten, werden sich so etwas nicht leisten können, weder Lizenznahme gegen Geld noch die Kosten für Upload-Filter und Co. Die Rechteinhaber werden sich das auch nicht leisten können, allen voran zeitlich, da die Datenbanken der Filter ja auch irgendwo gefüllt werden müssen und sie dementsprechend diese mit ihrem Material füllen müssen wenn sie nicht wollen, dass ihre Werke einfach so verbreitet werden.
Wenn jemand dann als z.B. Fotograf mehrere tausend Bilder hat und diese geschützt sehen will, dann wird das eine sportliche Aufgabe.
Kurzum: mit dieser Richtlinie sollen primär die großen Rechteinhaber geschützt werden, gleichzeitig ihnen ein Einnahmefeld ermöglicht werden, auch wenn das nicht direkt in der Richtlinie so drinne steht.
Das andere Problem ist, dass die Plattformen sich bisher immer damit verteidigt haben, dass sie an den Uploads selbst nichts verdienen. Der Umsatz kommt durch die geschaltete Werbung. Herr Solmecke hatte in einem Video vorgeschlagen, dass man das Problem um die Vergütung der Rechteinhaber ähnlich wie die Leermedien-Abgabe lösen könnte, soll heißen: die Plattformen geben basierend auf Anzahl von Klicks/Besucheraufrufen eine Pauschalabgabe ab.
MMn wird das jedoch nicht klappen, weil anders als z.B. beim Verkauf von CDs ein fester Einnahme-Betrag entsteht, welcher bei mit Werbung versehenen Plattform-Inhalten nicht der Fall ist (da Adblock usw.). Das ist so ähnlich wie es schon ursprünglich in der Diskussion zum Urherberschutz-Gesetz seitens der Verlage ging. Dort wollte man auch einen Pauschalbetrag pro Klickzahlen haben (wenn ich mich richtig erinnere). Google hat das abgelehnt, auch eben mit der Vorgabe, dass sie mit der Plattform selbst ja gar nichts verdienen (denn die Einnahmen kommen eben primär durch Werbung, mit der sie dann ihren Verdienst machen wenn die Besucher eben die Websites besuchen, ob über Google News oder nicht ist dabei unerheblich).
Besser wäre eine reine Abgabe basierend auf dem allgemeinen Jahresumsatz von Google, und dieser wird dann größengerecht auf die Rechteinhaber aufgeteilt, so gesehen also einfach eine Steuer auf Webinhalte.
Leider ist das auch utopisch, denn selbst wenn die großen Plattformbetreiber nicht alles daran setzen würden die Steuer-Zahlungen zu umgehen, dann würde das Geld trotzdem nur schwer bei den Rechteinhabern ankommen weil wohl oder übel dann der Staat selbst das Geld einbehalten wollen würde.
Jedoch wäre das die bessere Lösung, der Staat müsste dann das Geld nur eben verteilen.