Der Mythos der Diskriminierung von Frauen

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j-d-s

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Weil ich dazu gestern eine Sendung im TV sah (Stern TV), wo das diskutiert wurde, aber man gefälschte Statistiken verwendet hat:

-Der "Gender Pay Gap" existiert nicht. Siehe: https://www.heise.de/tp/features/Te...um-wird-zehn-Jahre-alt-3652060.html?seite=all
Der "Gender Pay Gap" behauptet, Frauen würden 21% (bzw. inzwischen 18%) weniger verdienen als Männer. Dabei wird bei diesem Wert keinerlei Differenzierung vorgenommen: Vollzeit oder Teilzeit, Branche, Ausbildung, Berufserfahrung (und man klammert den öffentlichen Dienst aus).
Sprich: Man will alleine durch die Berechnung dieses Wertes suggerieren, Frauen bekämen weniger. Dass kein vernünftiger Mensch auf die Idee käme, es sei ungerecht, wenn eine Frau mit 15 Stunden Teilzeit weniger verdient als ein Mann mit 40 Stunden Vollzeit, wird kurzerhand ignoriert. Gleichermaßen ist bspw. die niedrige Bezahlung bestimmter Branchen, wie Erzieher und Kranken- und Altenpfleger keine Geschlechterdiskriminierung (zumal Männer in diesen Berufen ebenso wenig verdienen wie Frauen), sondern das liegt an der monetären Wertschöpfung: Diese Arbeitnehmer werden typischerweise vom Staat oder der Krankenkasse bezahlt, welche ihr Geld durch Steuern und Sozialabgaben erhalten. Das heißt, um denen mehr zu bezahlen, müsste der Staat die Steuern/Sozialabgaben erhöhen - aber sowas vermeiden Politiker gerne, weil die wenigsten Bürger wirklich gerne mehr Steuern zahlen und damit weniger Netto haben. Das ist in Branchen der Privatwirtschaft anders, wo die Löhne und die Preise der Produkte nicht politisch festgelegt werden, sondern am Markt (und außerdem wird da exportiert).

Wie der verlinkte Artikel darlegt, ist der Gender Pay Gap wenn man ihn korrekt berechnet, bei 2% - also wird eine systematische Ungleichbezahlung gerade widerlegt.

-Der zweite völlig schwachsinnige Punkt in der Sendung war die These, dass Frauen in politischen Ämtern zu wenig repräsentiert seien. Belegen wollte man das damit, dass bspw. nur 10% der Bürgermeister in D weiblich sind und weniger als 25% der CDU/CSU-Bundestagsabgeordneten.

Nun, hierbei gibt es eine Reihe an Punkten, wieso das nicht an "Diskriminierung" liegt:
-In der Union liegt der Frauenanteil an Parteimitgliedern bei etwa 26% (CDU etwas mehr, CSU weniger). Damit sind Frauen ziemlich genau repräsentiert, denn die CDU/CSU-Abgeordneten rekrutieren sich natürlich aus Parteimitgliedern - und wenn eben so wenige Frauen in diese Parteien eintreten (obwohl ja jede reindürfte), braucht sich niemand hinterher zu beschweren, wenn sie auch entsprechend wenige Ämter besetzen.
-Die Union hat (wenigstens in Bayern) trotzdem eine - dadurch mit starker Überrepräsentation der Frauen - Landesliste mit abwechselnd Männern und Frauen. Weil die Union aber dummerweise so viele Direktmandate gewinnt, kommt von der Landesliste teilweise niemand oder fast niemand zum Zuge, und Direktkandidaten sind meist Männer (und grade in Bayern oftmals seit Jahrzehnten dieselben).
-Ehe jemand vorbringt, es sei ungerecht, dass so viele Direktkandidaten Männer seien: Hier gilt, genauso übrigens bei Bürgermeisterkandidaten - dass jede Partei eben nur genau einen Kandidaten aufstellen kann. Es kann nur eine Person Bürgermeister von Ort A oder Direktabgeordneter von Wahlkreis A werden. Da geht also keine Quote.
Und so ein Konzept, bei dem dann bspw. die CSU München eine Frau aufstellen muss, weil die CSU Ingolstadt einen Mann aufgestellt hat, ist nicht umsetzbar, zudem völliger Unfug und obendrein verfassungswidrig.
Denn Kandidaten für Personenwahlen müssen per Gesetz von der jeweiligen Ortsgliederung der Partei gewählt werden, sonst lehnt der Wahlausschuss die Kandidatur ab.
Der Grund hierfür ist das Demokratieprinzip, das auch innerparteilich gilt - so kann bspw. nicht der Landesvorstand anordnen, wer in einem Wahlkreis kandidieren darf, sondern das muss auf einem Parteitag (oder einer Urabstimmung) bestimmt werden. Und in gleicher Weise kann eben bspw. die CDU NRW nicht anordnen, dass die CDU Düsseldorf eine Frau oder einen Mann als Bürgermeisterkandidaten aufstellen müsse - das darf und muss die CDU Düsseldorf von Gesetzes wegen autonom entscheiden (und damit eben unabhängig davon, wer im Nachbarort kandidiert).

Übrigens hatten mehrere Bundesländer bereits Gesetze beschlossen, dass auf Landeslisten abwechselnd Männer und Frauen zu setzen seien - wurde dann aber jedesmal von den Landesverfassungsgerichten gekippt.
 
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In Ermangelung eines roten Fadens bzw. einer stringenten Threaderöffnung mache ich hier zu.

Es ist nicht klar worüber der TE diskutieren möchte.
 
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