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Captain
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Darf sie ohne triftigen Grund nicht, da es sich um die Grundversorgung handelt.Steffenkrue schrieb:Wenn die Telekom den analogen Anschluß kündigt?
Solange du die Rechnungen brav bezahlst, gibt es da keine Kündigung.
Wird ja auch angeboten: https://www.telekom.de/zuhause/tarife-und-optionen/telefonieren/call-start-standard-analogacc schrieb:warum muss man den bestellen? die telekom ist in der pflicht, das von vornherein anzubieten, denn die wollen isdn loswerden, nicht der kunde.
Kann jedermann bestellen.
Würde mich auch wundern, wenn die Telekom in den Schreiben nicht darauf hingewiesen hat, aber verpflichtet ist sie dazu nicht.
Siehe:
https://www.bundesnetzagentur.de/DE...echnik/ATRT/IPMigration/IPMigration-node.htmlDie rechtlichen Grundlagen für den Technologiewechsel bei einem bestehenden Anschluss ergeben sich somit regelmäßig aus dem Vertrag zwischen dem Kunden als Endnutzer (Anschlussinhaber) und dem jeweiligen Telekommunikationsanbieter. Sowohl der Anbieter als auch der Kunde kann das Vertragsverhältnis unter Wahrung der vertragsgemäßen Kündigungsfrist beenden. Eine Nachfolgelösung erfordert in der Regel den Abschluss eines neuen Vertrags zwischen dem Endnutzer und einem Telekommunikationsanbieter auf Basis der am Markt verfügbaren Angebote bzw. Technologien.
Es gibt immer Alternativen, eine Standleitung zum Beispiel, ist nur deutlich teurer.cunhell schrieb:Wenn keine Alternative da ist, die ich nutzen kann, dann kann ich mich auch um nichts kümmern.
Die Telekom liefert in jedem DSL Produkt genug Bandbreite für VoIP, selbst das kleinste DSL Profil (DSL386) liefert genug Bandbreite.Wilhelm14 schrieb:Ich glaube, wir reden aneinander vorbei. Die Telekom liefert über DSL nicht genug Bandbreite für VoIP, da kann der Kunde ja erstmal direkt nichts für.
Hier geht es schlichtweg um Anschlüsse, an welchen gar kein DSL verfügbar ist und bisher ISDN genutzt wurde.
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