@fu manchu
hm, wenn man in Deutschland erst ab 18 einkaufen darf, stehn wir alle zimi dumm da denk ich mal. Das gilt lediglich für brantweinhaltige Genussmittel, und neuerdings bald auch Zigaretten. Korrekt ist: Ein Jugendlicher oder ein Kind darf in Deutschland Geschäfte "in taschengeldüblicher Höhe" machen, sprich: Niemand kann etwas dagegen sagen, wenn ein 8-Jähriger für 5 Euro Naschis im Tante-Emma-Lädchen nebenan kauft. Kauft dieser aber einen PC bei Mediamarkt für 1000 Euro, darf der Verkäufer ohne Beisein der Eltern nicht verkaufen, macht ers doch, muss der Laden auf Verlangen der rechtmäßigen Erziehungsberechtigten den PC zurücknehmen, egal in welchem Zustand dieser ist. Gab da vor Jaaaahren mal so n Gerichtsurteil über solch einen Fall... Mit 14 ist man Strafmündig, da gilt die Taschengeld-Regel zwar auch, jedoch in einem höheren Maß, ab 16 ist man eingeschränkt Geschäftsfähig, sprich man darf sich schon alleine einen PC für 1000 Euro kaufen, nicht aber ein Auto oder vergleichbares ab ich glaub 2500 euro iss da die Grenze oder so... (nur werden da die wenigsten Verkäufer drauf achten, wenn da ein 16-jähriger vor einem steht^^)