paganini
Lt. Commander
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Ich beziehe mich hier auf die Aussage:Pjack schrieb:Offenbar hast Du damit beruflich nichts zutun, oder dein Arbeitgeber betreut keine Endverbraucher in nenneswerter Stückzahl, oder ihr habt eine außerordentlich stark besetzte First-Line.
"Grundsätzlich ist der Vertragsschluss per e-mail wirksam, da nur in wenigen Fällen - wie bei Grundstückskaufverträgen - eine besondere Form verlangt wird, um einen Vertrag wirksam werden zu lassen. Erforderlich sind lediglich zwei übereinstimmende Willenserklärungen der Parteien, damit der Vertrag zustande kommt."
https://www.rechtsanwaltmoebius.de/...sschluss per,damit der Vertrag zustande kommt.
Da du es anscheinend beruflich machst solltet ihr da eh keine Probleme haben
"Viel besser sieht die Sache hingegen bei E-Mails aus, die mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen wurden."
https://www.drweb.de/recht-koennen-vertraege-wirksam-e-mail-geschlossen-werden/
Also hier auch: Ja E-Mails sind auch für verbindliche Verträge geeignet (wenn man auch paar Sachen beachten sollte).