alffrommars schrieb:Bei uns leider erlaubt mit dem Rad und der Einbahnstraße
Falsch!!! So denken leider viele!
Einbahnstraßen dürfen auch von Radfahrern grundsätzlich nur in der vorgegebenen Richtung befahren werden. Halten Sie sich nicht an das Gebot, droht Ihnen ein Bußgeld von bis zu 35 Euro.
Zum Glück der Radler in der Stadt geben viele Kommunen aber mittlerweile Einbahnstraßen für den Fahrradverkehr frei. An ihrem Anfang wird das blaue Einbahnstraßenschild durch ein kleines Fahrradsymbol mit zwei Pfeilen ergänzt. Am Ende hängt unter dem roten Verbotsschild für Autos das Symbol „Radfahrer frei“.
https://www.bussgeldkatalog.org/einbahnstrasse-fahrrad/Damit eine Einbahnstraße für entgegenkommende Radler freigegeben werden kann, sollte sie einige Bedingungen erfüllen:
zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h
übersichtliche Verkehrsführung im Streckenverlauf und an Kreuzungen
ausreichende Fahrbahnbreite, besonders, wenn dort Linienbusse und Lkws unterwegs sind
Karl S. schrieb:Aha da haben wir es, der Fahrradfahrer Hater
Ich bin jeden Tag selbst mit dem Rad unterwegs! Ja! Ich hasse Idioten die sich an an Regeln halten und vor allem diejenigen, die meinen in die falsche Richtung mit dem Rad unterwegs sein zu müssen, gefährden nicht nur die eigene, sondern auch meine Gesundheit!
Es gibt nichts schlimmeres als Idioten die auf einem 1m Radstreifen unterwegs in die falsche Richtung sind. Im schlimmsten Fall erwischt du so einen frontal mit summierten 50kmh, da hilft dir dann auch kein Helm mehr.
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