Ich habe weder ein Grundstück, noch entsprechende Einbrecher oder ein Haus. Außerdem kann der Einbrecher auch einfach in ein anderes Haus einbrechen, wenn ihm meine nicht vorhandene Leiter zu morsch ist, so wie du einfach einen anderen Scooter nehmen kannst wenn der eine dir nicht passt
Und wieso solltest du jedes Mal bezahlen, wenn du einen Mangel feststellst? Wenn du das mit dir machen lässt, ist das einzig dein Problem. Und außerdem: wieso erlebst du den Verschleißprozess bei einem Mietwagen nicht? Leasing ist auch Miete, falls es dir nicht bewusst ist. Und wenn du 60 Monate least, erlebst du auch hier einen Verschleiß der Bremse.
Ferner ist die Bremse in einem PKW ein weitaus komplexeres System als eine Bremse an einem Scooter. Das sind nur Bremsklötze an einem Bowdenzug. Wenn du hier nicht feststellen kannst ob sie funktionieren oder nicht, hast du definitiv ganz andere Probleme als den passenden Scooter für dich zu finden. Bei einem Scooter hat man weder Bremskraftverstärker, Bremsflüssigkeit o.ä., sodass man hier keine Fachkenntnisse braucht um die Funktionstüchtigkeit in Frage zu stellen. Eine Bremse am Scooter mit der eines Autos zu vergleichen hinkt daher gewaltiger als mein Vergleich. Aber zur Sache:
mich stört lediglich im Artikel, dass der Verbraucher entmündigt wird. Jetzt braucht man schon "Fachkenntnis" um einen Defekt der Beleuchtung an einem Scooter festzustellen? Was kommt als nächstes? Materialtechnische Prüfung einer Gabel nach dem Geschirrspüler ob man sie auch gefahrlos nutzen kann? Na gut, ich bin schon etwas älter, aber vielleicht spiegelt dass das Niveau dieser Generation wieder. Mag alles sein.
Ich bin aber der Meinung, dass der Verleiher für den Zustand des Scooters verantwortlich ist. Wenn ein Scooter zurück kommt, dann muss der kontrolliert werden. Einen Scooter zurückzunehmen, nicht zu kontrollieren, anschließend zu verleihen und dann den Nutzer für Defekte verantwortlich zu machen halte ich für ein Unding und für skandalös. Falls das so laufen sollte, sind die Abmahnungen absolut gerechtfertigt.