Ebay, Artikel zurückgeben

A

ArtjomZab

Gast
Hi,

Der Käufer eines meiner Artikel hat einen komischen Softwarefehler entdeckt...bevor ich eine schlechte bewertunge kassiere habe ich den artikel lieber zurückgenommen. 96,00 + 6,90 euro hat der käufer bezahlt. frage, was muss ich ihm jetzt zurückzahlen, auch die versandkosten?
 
Eigentlich nichts, da Privatverkauf.

Was genau hast Du denn verkauft ?
 
verkauft habe ich ein HTC G1, aufeinmal trat ein software fehler auf, so vermute ich, also wenn man den zurückbutton drückt erscheint eine feste zeichenfolge, hab ich gerade überprüft und es stimmt...also keine versandkosten?

naja ich habe das gerät als voll funktionsfähig verkauft....
 
Zuletzt bearbeitet:
Nunja, da Du davon zum Zeitpunkt des verkaufes nichts wusstest, musst Du den Artikel nicht zurücknehmen.
Eigentlich auch so nicht, da Privat = keine Gewährleistung/Rückgaberecht.

Wenn Du es Ihm zurückzahlen möchtest, dann lass die Versandkosten weg, Du bis kulant genug wenn Du es zurücknimmst.
 
Würde ich nicht zurück nehmen. Es sei den du hast angegeben das der Artikel zurück gegeben werden kann. Wenn schon muss er den Versand betragen und nicht du. Wenn du schon so Kulant bist.
 
Privatverkauf schließt eine Gewährleistung auf gebrauchte Geräte nicht aus. Es sei denn man kennzeichnet es eindeutig in der Verkaufsbeschreibung.
 
Also du musst es nicht machen.

Aber ist es denn dein G1? Hattest du dir vorher die Seriennummer notiert? Oder erkennst du es? Könnte auch sein, dass er es ausgetauscht hat und dir nun sein kaputtes Gerät schickt. Guck genau nach!
 
Und was hat Gewährleistung mit einer Rückgabe (also Widerruf) zu tun? An sich nicht viel...

Aber ich würde mich halt versuchen drauf zu einigen, dass jeder ein mal den Versand zahlt...
 
Zuletzt bearbeitet:
ram2k schrieb:
Also du musst es nicht machen.

Aber ist es denn dein G1? Hattest du dir vorher die Seriennummer notiert? Oder erkennst du es? Könnte auch sein, dass er es ausgetauscht hat und dir nun sein kaputtes Gerät schickt. Guck genau nach!

von allen der sinnvollste Beitrag! ;)

Solche Geschichten sind nicht zum ersten Mal vorgekommen. Also prüfen! :)
 
ArtjomZab schrieb:
naja ich habe das gerät als voll funktionsfähig verkauft....

Das nennt man Garantieerklärung, §§ 443, 444 BGB. Damit ist der Gewährleistungsausschluss hinfällig.
 
Zuletzt bearbeitet:
also ich an deiner stelle würd das auch zurücknehmen.... auf jedenfall den vollen preis zurückerstatten und ob du nun auch die versandkosten erstattest oder nicht liegt an dir...

vollkommen egal was man muss oder nicht... aber du willst ihm ja nichts schleches, und er dir auch nicht... warum sich also quer stellen und sagen dass er das gerät behalten soll.
 
Du kannst natürlich dich stur stellen und sagen ne erstatte ich nicht zurück, aber warum denn.
Wenn du mal wieder was verkaufen möchtes und er das in der Bewertung reinschreibt. Schreckt das in zukunft die anderen Käufer nur ab.

Regel ist.
Bei umtausch oder rücknahme trägt der Käufer die Versandkosten fürs zurück schicken. Und bekommt auch nur den Kaufpreis erstattet. Wenn du als Händler :) nichts anderes vereinbars.
 
@IceDragon87: Das Gesetz spricht da aber eine andere Sprache... Bei einem Warenwert von über 40 oder 50 Euro (bin gerade zu faul zu suchen, ist aber auch nicht relevant), trägt der Händler die Rücksendekosten...
 
Ja ein Händler!! das ist richig,
aber kein Privat verkauf.

Ohne Gewerbeschein muß er das auch nicht erstatten. Kann er aber.

Läden müssen auch keine ware umtauschen wenn sie nicht defekt ist, machen aber die meisten von sich aus. Dem Kunden zu liebe.

Online gilt beim einkauf dennoch immer 14 Tage rückgabe recht egal ob privat oder nicht.
So aber auch das der Kunde wenn es nicht anders vereinbart ist die kosten des Versandes übernimmt.

Die Firma könnte dann nur als beispiel:
Autoreifen online kauf 1 woche mit gefahren.
Die könnte den eigendlichen neuen wert berrechnen und dann den Wert ausszahlen.
Wollen viele Firmen nicht anehmen müssen sie aber. Irgendein TV sender hat mal ne nette testreihe gemacht mit verteckter Kamera.


ZUR sein fall:
er hat genug antworten mach was draus.
Ich habe nun Mittagspause und möchte die genießen
 
Zuletzt bearbeitet:
Es spielt keine Rolle, ob er als Händler oder als Privatperson aufgetreten ist, seine Garantieerklärung gilt! Daran muss er sich festhalten lassen.
 
Pause zu ende.
Hier mal noch was zum Lesen wer es genau wissen will, leider gehen die da nicht auf die versandkosten ein.
Mein Chef meint aber eben auch als ich ihm fragte das man Versand nicht erstatten muss da der Kunde es ja auch abholen könnte. Und den Sprit auch nicht erstattet bekommt sprich der Versand nichts mit dem. Artikel zu tun hat.


Hier der link: Beitrag von Keller-Stoltenhoff , Rechtsanwältin
http://www.it-recht-kanzlei.de/gewaehrleistung-garantie-ausschluss-privatverkauf-ebay.html
 
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