hallo7 schrieb:
Finde ich auch nichts, du kannst das aber gerne verlinken sobald du wieder einen PC vor deiner Nase hast. Es eilt nicht.
Bspw hier:
http://www.urbia.de/archiv/forum/th-604638/bitte-hilfe-ksp-hat-konto-gepfaendet.html
Da wurde sogar mit Erfolg geklagt und auch das Konto gepfändet.
Hier hat PayPal verloren, bzw zurückgezogen:
https://www.it-recht-kanzlei.de/Kommentar/4612/Verhandlung_vom_2822012_gegen_pay_pal.php
Hier im letzten Beitrag auf der Seite spricht auch jemand von einer Klage:
http://www.forum-gluecksspielsucht.de/forum/index.php?topic=2484.0
Wurde allerdings ebenfalls zurückgezogen. Da ging es um Online-Casino (was allein wohl schon rechtlich wacklig ist).
Der TE hat einen schriftlichen Kaufvertrag. Ob ein PayPal Konto zu jemanden gehört oder nicht, ist meines Wissens für einen Verkäufer nicht einfach ersichtlich?
Der TE hat einen Kaufvertrag mit einem Unbekannten, nämlich mit dem der die Ware abgeholt hat, aber nicht mit dem der per PayPal bezahlt hat.
Das was sich der TE zu Schulden kommen hat lassen, war die Übergabe ohne Identitätskontrolle. Das könnte der Fallstrick bei einer Klage werden. Allerdings ist es fraglich ob PayPal bzw. die Vertretung von PayPal überhaupt darauf eingehen darf, da dieser Vorgang mit dem vermeintlich betrogenen Käufer zu klären wäre und nicht mit dem Zahlungsdienstleister. Sprich der vermeintlich gehackte PayPal Accountinhaber müsste klagen.
Da sind wir fast auf einem Nenner. Der Accountinhaber hat natürlich Anrecht auf das Geld, da es dem TE zu Unrecht gesendet wurde (wenn wir annehmen das die Hack-Story stimmt).
Wenn jemand mein Onlinebanking hackt und einer dritten Person Geld überweist, dann müsste diese Person mir das Geld auch zurückzahlen.
PayPal macht es dem Gehackten leichter und macht die Transaktion einfach rückgängig. Im Grunde so als hätte das Opfer die Forderung an PayPal abgegeben, genau wie Firmen ihre Forderungen an Inkassos abgeben.
Ich denke nicht das dies ein rechtliches Problem darstellt.
In den jura Foren wird allgemein davon ausgegangen, dass sich PayPal viel zu viele "Rechte" als Zahlungsdienstleister herausnimmt, was Rückbuchungen usw. betrifft. PayPal dürfte das in D gar nicht entscheiden bzw. machen. Deswegen wird davon ausgegangen, dass sie den Klagsweg nicht bestreiten, da unter Umständen festgestellt werden würde, dass diese Praxis von PayPal rechtswidrig ist und PayPal Verkäufer-/Käuferschutz usw. Erstattungen erstmal aus eigener Tasche zahlen müsste und dann das Geld entsprechend zurückfordern müssten. Das wäre ein enormer Aufwand für PayPal und wollen sie sicherlich verhindern.
Bzgl Käuferschutz hast du natürlich Recht. Da ist wirklich fraglich ob es rechtlich in Ordnung ist. Hier ist es aber kein Käuferschutz, sondern eine (angeblich) unauthorisierte Zahlung.
Träum weiter, PayPal entscheidet nahezu willkürlich und meistens pro Käufer.
Das kann dir jeder bestätigen, der mit dem Laden zu tun hatte, es kann sein, dass sie Nachweise haben, es kann jedoch genau so gut sein, dass sie einfach spontan kulant sein wollten.
Bzgl Käuferschutz stimmt das schon, aber ich bezweifle das PayPal einem abnimmt gehackt worden zu sein, ohne mal kurz in die Logs zu schauen.
Meist werden bei Hacks ja mehrere Transaktionen durchgeführt. Zudem ist anhand der IP ja das Land und ungefährer Ort feststellbar.
Bei nur einer Transaktion werden die einem so ne Story kaum abnehmen.
Ist es nicht viel eher so, dass der gehackte Käufer dafür Sorgen muss, seinen Schaden behoben zu bekommen, in dem der Hacker ausfindig gemacht wird?
Der Begünstigte des Hacks ist ja der TE, denn der hat das Geld überwiesen bekommen, obwohl es ihm nicht zusteht (gibt ja keinen Vertrag zwischen Accountinhaber und TE). Der Gehackte kann sein Geld somit vom Begünstigtem so oder so einklagen.