EBay Kleinanzeigen Betrug - Paypal Konto nun im Minus

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zum Amtsgericht gehen ist wirklich unnötig. Ein Kreuzchen und Unterschrift, zack fertig. Zusätzlich zum Brief (Einschreiben) kannst du den Widerspruch auch noch faxen. Zur Sicherheit halt...
 
Dann werde ich mir am Wochenende mal die Zeit nehmen um alles korrekt durchzulesen und auszufüllen.
Fax + Einschreiben ist eine gute Idee.
 
Normalerweise gibt es doch diese zentralen Mahngerichte, die das abwickeln.

http://www.mahngerichte.de/

Von denen stammt doch der Bescheid und dahin wird er wohl auch zurückgeschickt werden müssen. Das Amtsgericht hat damit eigentlich nichts zu tun.
 
Doch mein Amtsgericht vor Ort ist als Ansprechpartner genannt.
 
Das will ich auch nicht gesagt haben :p ^^
Davon abgesehen würde einen darüber auch die Rechtsantragsstelle eines jeden Amtsgerichtes aufklären; die Chance, dort auf einen allgemein hilfsbereiten Rechtspfleger zu treffen, besteht immerhin trotzdem :)

PS: Da, schau, passt alles *gg*
 
Nach deiner Schilderung wird dich auch niemals PayPal verklagen, so wie sie es anscheinend bisher noch nie getan haben. Wenn dich einer verklagt dann nur das Inkassobüro, die nach meinem (laienhaften) Verständnis nun Eigentümer der Forderung sind. PP wird die Forderung mit einem Abschlag verkauft haben und interessieren sich wahrscheinlich die Bohne wie das ausgeht.
 
Auch das Inkassobüro hat wohl noch niemanden verklagt bisher soweit ich das gelesen habe.
Sie sind im Brief auch nur als Vertreter von PayPal genannt, das PayPal die Forderung 100% abgegeben hat ist dem nicht zu entnehmen.

Schaffe es heute nicht mehr zu Öffnungszeiten zur Post. Werde den Brief daher Morgen abschicken.
 
Dann sollte man mal nach KSP Inkasso googeln. Die haben sehr wohl schon geklagt. Die prüfen natürlich, wie jedes Inkasso, vor einer Klage, ob diese Aussicht auf Erfolg hat.

Und hier ich sehe die Aussicht auf Erfolg für KSP als sehr groß an. Eine Klage ist daher nicht unwahrscheinlich. Und das KSP diese gewinnt ist sogar sehr wahrscheinlich.

Man kann natürlich versuchen das ganze auszusitzen und hoffen das nicht geklagt wird.
 
WhiteShark schrieb:
Und hier ich sehe die Aussicht auf Erfolg für KSP als sehr groß an.

Wie soll das Inkasso Unternehmen beweisen, dass der Zahler nicht der Käufer war? Damit steht und fällt die ganze Argumentation seitens PayPal. Die Frage kann man natürlich auch umdrehen, aber im Zweifel sollte eig. für den Angeklagten entschieden werden. Dann muss man natürlich noch hoffen, dass der Richter weiß was eine IP Adresse ist und wie sie funktioniert ;)

PS: Ich war mal neugierig, aber ich habe keine Urteile im Zusammenhang mit KSP und PayPal gefunden? Sicher das die schonmal jemand geklagt haben?
 
Zuletzt bearbeitet:
KSP ist eine Rechtsanwaltskanzlei, die finden schon einen Rechtsanwalt ;)

Aber wie gesagt, in den Urteilsdatenbanken hätte ich jetzt nichts gefunden... Weiß da jemand mehr?
 
Sagen wir so, KSP ist die Haus und Hof Kanzlei von eBay und PayPal. Natürlich klagen die auch, denn nicht alle Forderungen entstehen so wie diese hier.
 
Es geht hier ja auch nicht um den Käuferschutz. PayPal hat eine unauthorisierrte Zahlung wieder zurück gebucht.
PayPal ist da im recht.
 
WhiteShark schrieb:
PayPal hat eine unauthorisierrte Zahlung wieder zurück gebucht.

Was zu beweisen wäre. Wo sind jetzt die Klagen? Ich würde die gerne mal lesen...

Vor allem wäre eine Klage in dem Bereich durchaus richtungsweisend, wann eine Zahlung authorisiert ist und wann nicht. Sollte ein Gericht entscheiden, dass die Zugangsdaten alleine nicht für eine Authorisierung ausreichen, was dann? Benötigt PayPal dann Gerätschaften und Verfahren die beim Online Banking üblich sind?
 
Zuletzt bearbeitet:
Es geht um zivilrecht. Da muss nix bewiesen werden. Da gewinnt der der den Richter überzeugt.

Bzgl der klagen einfach mal Google benutzen.
 
WhiteShark schrieb:
Bzgl der klagen einfach mal Google benutzen.


Richter überzeugt man im Normalfall mit Beweisen.
Hab ich. Ich hab wie gesagt auch Urteilsdatenbanken durchsucht. Verlink doch mal bitte, wenn du was bei Google gefunden hast.

Das was am ehesten vergleichbar ist, was ich gefunden habe war dieses Urteil . Wobei hier nicht PayPal geklagt hat, sondern die 2 Streitparteien. Sofern ich die begründung des Gerichts verstehe, wurde die Klage abgewiesen, da der Kläger (in diesem Fall der Verkäufer) beweisen müsse, dass der Beklagte (Käufer) den Vertrag abgeschlossen hat und nicht irgendein Hacker.

In diesem Fall wäre der Kläger aber PayPal und müsste nach meiner Auffassung beweisen, dass die Geschichte vom Beklagten nicht stimmt. Das ist natürlich nur meine bescheidene Meinung.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich rede von Berichten von verklagten Personen, da gibt es genug zu finden.

Und PayPal muss nur glaubhaft darlegen, dass besagtes Konto gehackt wurde.
Da genügt es dem Richter vorzulegen, dass auf einmal Transaktionen mit ausländischer IP erfolgt sind.
Und PayPal hat da mit Sicherheit genug Anhaltspunkte, sonst würden die nicht einfach die Transaktion rückgängig machen.

Mit dem Smartphone werde ich mir jetzt nicht die Mühe machen da Beispiele raus zu suchen.

Zudem müsste der TE auch glaubhaft darlegen, dass überhaupt ein Kaufvertrag geschlossen wurde. Wenn das Konto wirklich gehackt wurde, gibt es nämlich keinen Vertrag zwischen ihm und dem gehackten.

Mich persönlich würde es sehr überraschen wenn hier keine Klage erfolgt.
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück
Oben