EBay Kleinanzeigen Betrug - Paypal Konto nun im Minus

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Sollte die Klage wirklich kommen, dann würde ich berufen, man muss das nicht begründen, dann kommt es automatisch zu einer Verhandlung wo die Sache geprüft wird. Nach der Berufung würde ich mir auf jeden Fall einen Anwalt nehmen.
 
WhiteShark schrieb:
Aber eine Klage halte ich auch für gut möglich, da es eine berechtigte Forderung ist.

Weil PayPal willkürlich Geld an Käufer zurücksendet, entsteht eine berechtigte Forderung gegenüber dem Verkäufer?
 
Dann solltest du mal den Thread lesen. Es geht hier nicht um Käuferschutz (der wirklich oft willkürlich ist), sondern um ein gehacktes Konto von dem der TE Geld erhalten hat.
PayPal hat diese unauthorisierte Buchung rückgängig gemacht (der TE hat da eh kein Anspruch drauf) und holt sich das Geld wieder.

Wenn PayPal glaubhaft darlegen kann, das hier eine unauthorisierte Zahlung vorgelegen hat, dann hat der TE richtig schlechte Karten.
Und ich bezweifle stark, das PayPal einfach so einem Glauben schenkt der behauptet gehackt worden zu sein. Die werden da schon was in der Hand haben.

Und wenn PayPal wirklich klagt, dann haben die mit Sicherheit einiges an Nachweisen, sonst würden sie nicht klagen.
 
Ich bin wirklich neugierig wie die Sache ausgeht, ob sie überhaupt klagen, im Moment ist das ja nur Säbelrasseln, ich würde nicht sagen das Paypal hier die besseren Karten hat, aber wir werden ja sehen.
 
Zuletzt bearbeitet:
PayPal hat mir bis Heute keinen Beweis erbracht, dass das Konto gehackt wurde.
Ich habe einen unterschriebenen Kaufvertrag mit dem Namen des PayPal Kontoinhabers.
PayPal wird nicht klagen, da bin ich sicher.
 
Ich könnte mir auch durchaus vorstellen, dass man nicht klagt, aber man sollte nicht allzu sicher sein, dass das die Rechtslage spiegelt. Unabhängig davon freut es mich total, dass du den Thread so toll führst und vor allem, dass du deine Rechtsauffasung auch wirklich durchzusetzen versuchst!
 
boarder-winterman schrieb:
PayPal hat mir bis Heute keinen Beweis erbracht, dass das Konto gehackt wurde.

Das müssen sie jetzt auch noch nicht. Aber du kannst, falls es vor Gericht geht, argumentieren, dass du durchaus gezahlt hättest, wenn man dir diesen Nachweis geschickt hätte (den hast du ja hoffentlich verlangt). Dadurch könnte PayPal auf den Gerichts- und Anwaltskosten sitzen bleiben, selbst wenn sie gewinnen.
 
Die unauthorisierte Zahlung wäre ja von der Verkäuferschutzrichtlinie gedeckt, das Problem ist hier der nicht erfolgte Versand bzw. die Herausgabe bei Abholung.

Egal wie man es dreht und wendet, ich glaube Paypal hat in diesem Fall Recht, auch wenn ich es boarder-winterman gönnen würde diesen Fall zu gewinnen oder ohne Folgen auszusitzen.
 
Ich freu mich auch, dass hier so toll informiert wird.

Die Entscheidungen überlassen wir aber den Gerichten, einige hier schreiben so, als ob alles klasklar wäre... PayPal hat nunmal ein berechtigtes Interesse das nicht geprüft wird ob z.B. ihre Sicherheitsvorkehrungen ausreichend sind oder ab wann sie eigenständig Zahlungen zurückziehen dürfen bzw. was sie an "Beweisen" aufbewahren müssen um unauthorisierte Zugriffe zu belegen. All das würde nämlich eine Umstellung bedeuten und somit Geld kosten.

Solte es doch zur Klage kommen würde ich mich (neben dem Anwalt) auch an den Verbraucherschutz bzw. in Österreich an die Volksanwaltschaft wenden (gibts sowas in D auch?). Ein bisschen Mediendruck kann da nicht schaden und vllt wird dann etwas besser reguliert, denn das "willkürliche" hin- und hergebuche von PayPal (ob unauthorisierter Zugriff oder nicht) ist schon nicht ohne. Dieser Status zwischen Kreditkarte und Banküberweisung ist noch ein sehr grauer Bereich.
 
Ich steh irgendwie auf dem Schlauch, denn ich habe das bei einem Bekannten erlebt. Dieser Bekannte hatte wohl ein Trojaner oder Keylogger , auf jeden Fall wurde sein Konto gehackt und eine Zahlung gesendet.

Die Täter hatten ganze Arbeit geleistet, und sowohl Versandadresse und Namen verändert. Der Täter schickte an die ihm bei (sorry sollte Paypal heißen) hinterlegte Adresse. Das der Name in der Versandadresse anders lautete ist nicht ungewöhnlich, ich selber bezahle auch öfters für Bekannte in Ebay oder Onlineshops mit meinem Paypal Account.

Er schickte es los, zwei Wochen später bekam er eine Nachricht Fall eröffnet etc. Paypal fragte nur nach dem Versandbeleg, die Adresse darauf war identisch mit der hinterlegten Adresse und Paypal gab das Geld wieder frei. Zwischenzeitlich hatte der Bekannte auch mit dem Inhaber des Paypalaccounts kontakt aufgenommen und erfuhr das auch dieser das Geld zurückerhalten hatte. Und wenn ich mir die Verkäuferschutz Linie anschaue dann sehe ich folgendes:
"1.4 Rückbuchungen von Zahlungen, die durch den Inhaber des PayPal-Kontos nicht genehmigt wurden

Der Verkäuferschutz gilt nur, wenn die Rücklastschrift oder Kreditkartenrückbuchung aus folgenden Gründen erfolgt:

Die Zahlung wurde nicht durch den Inhaber genehmigt oder
die Rücklastschrift, Kreditkartenrückbuchung, oder der Käuferschutzantrag beruht darauf, dass der Käufer den Artikel nicht erhalten hat.
und PayPal von Ihnen einen Nachweis erhält, dass der Artikel im Einklang mit den unter nachstehender Ziffer 4 genannten Voraussetzungen versendet wurde. (Ziffer 4 ist der Versandbeleg) "

Enweder ich peile es nicht (ok ok ist schon spät), aber um was geht es nun? Nicht authorisierte Zahlungen wären jedenfalls abgedeckt, Abholung oder Versand an fremde nicht hinterlegte Adressen nicht. Egal ob gehacktes Konto oder nicht..
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Artikel wurde persönlich (durch einen Boten) abgeholt. Da der Verkäufer einen unterschriebenen Kaufvertrag hatte und auch mit dem Käufer telefoniert hatte, wog er sich in Sicherheit.
 
dacapo schrieb:
Enweder ich peile es nicht (ok ok ist schon spät), aber um was geht es nun? Nicht authorisierte Zahlungen wären jedenfalls abgedeckt, Abholung oder Versand an fremde nicht hinterlegte Adressen nicht. Egal ob gehacktes Konto oder nicht..

Hätte der TE das ganze an die bei ebay oder Paypal hinterlegte Adresse verschickt, so würde der Schutz greifen. Der TE hätte sein Geld und der Gehackte ebenso. PayPal würde den Schaden übernehmen.

Bei Artikeln mit persönlicher Übergabe (wie hier), gilt der Schutz nicht. PayPal macht die Transaktion gemäß ihren Bedingungen rückgängig.


Die Kernfrage ist, ob die Bedingungen überhaupt rechtens sind und PayPal die Transaktion einfach rückgängig machen darf.
Und es ist unklar ob und wie PayPal den Hack glaubwürdig darlegen kann.

Falls es zu einer Klage kommt, wird zumindest eine der beiden Fragen geklärt.


Achja, wenn PayPal die Transaktion nicht rückgängig machen dürfte, dann hätte der Gehackte natürlich trotzdem Anspruch auf Rückzahlung durch den TE. Natürlich müsste der Gehackte das ganze auch glaubhaft darlegen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja das verstehe ich, aber die AGB sagen was anderes . Bitte nicht falsch verstehen, ich weiß nicht ob die AGB rechtens sind, aber darauf beruft sich Paypal. Eine Klärung wäre dringend vonnöten, allerdings weiß ich nicht ob die angreifbar sind? Ich meine wenn Paypal sagt, du musst deine Wand Rot streichen um in den Genuss des Verkäuferschutz zu kommen, und dies vorher publiziert wurde, dann wäre das eventuell auch rechtens, keine Ahnung?
Aber und das sagt mein gesunder Menschenverstand, wenn man einen 600 Euro Artikel einfach so auf gut Glück heraus gibt, und sich irgendwas auf den Kaufvertrag dahin kritzeln lässt, ohne einen Ausweis oder anderes amtliches Dokument zeigen zu lassen und wenigstens die Ausweis Nummer auf dem Kaufvertrag zu vermerken, handelt zumindest grob fahrlässig m.M.
Ich meine Paypal könnte auch argumentieren der Kaufvertrag wäre fingiert, dann hätte der Verkäufer Geld und Ware behalten, und dies will Papyal wohl damit verhindern.
Sobald der Richter sich dieser Meinung anschließt und es nicht zweifelsfrei widerlegt werden kann, dass der nicht Kaufvertrag echt ist, hätte der TE schonmal schlechte Karten.

Als Anekdote fällt mir noch folgendes ein: Ich hatte vor nicht all zu langer Zeit bei Saturn Ebay etwas gekauft, mit Paypal bezahlt und bin dann abholen gefahren. Das erste was die mich dort gefragt haben war der Ausweis, und ohne den hätte ich die Ware nicht rausbekommen.

Die AGB zu Überprüfen wäre dann eine andere Geschichte, weswegen der TE hier separat klagen müsste (bin aber kein Jurist und dies ist nur meine Meinung).
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Kernfrage ist, ob die Bedingungen überhaupt rechtens sind und PayPal die Transaktion einfach rückgängig machen darf.
Und es ist unklar ob und wie PayPal den Hack glaubwürdig darlegen kann.

Falls es zu einer Klage kommt, wird zumindest eine der beiden Fragen geklärt.

Und genau da liegt der Hase begraben. Ich glaube kaum, dass Paypal hier Präzedenzfälle schaffen möchte. Wer weiß welche Vereinbarungen Paypal mit seinem Inkasso geschlossen hat.

Die Unterstützung für das Inkasso Büro wird wahrscheinlich eher mau sein. Die paar Einzelfälle in denen die Leute so konsequent die Zahlung verweigern sind einfach Peanuts. Sowohl für das Inkasso Büro, als auch für Paypal.
 
WhiteShark schrieb:
Achja, wenn PayPal die Transaktion nicht rückgängig machen dürfte, dann hätte der Gehackte natürlich trotzdem Anspruch auf Rückzahlung durch den TE. Natürlich müsste der Gehackte das ganze auch glaubhaft darlegen.

Wo steht sowas denn?

Kann ja sein, dass es so ist.
Aber dann sieht der Gesetzgeber ja vor, dass der Verkäufer dafür haftet, dass der Käufer wohl durch Eigenverschulden gehackt wurde. Dritte sollten Fehler anderer ausbügeln und dafür finanziell gerade stehen?

Und vor allem bleibt der Verkäufer dann darauf sitzen. Weil er ja 0 Bezugspunkte zum Hacker hat. Wenn überhaupt, lässt sich dieser ja nur über den Käufer, der ja angeblich gehackt wurde, ermitteln.

Der gesunde Menschenverstand sagt mir, dass es nicht so ist, wie du sagst. Es würde mich aber halt auch nicht wundern, wenn es so ist, weil, wie schon gesagt, die Rechtsprechung halt oft total bescheuert ist.
 
ich finde, hier ist PayPal in der Pflicht bzw. in erster Linie der geschädigte "Käufer". Man sollte hier erwarten, das man mit sensiblen Daten (PP-Zugang) sorgfältig umgeht und auf den Schutz selbigen aus ist.

Was kann ein Verkäufer dafür, das er hinters Licht geführt wird?

Ich glaube auch nicht, das Paypal das durchzieht, das hätte zuviel "Grundsatzurteils-Charakter" ;) Evtl werden Sie, sollte es doch hart auf hart kommen, auf einen Vergleich oder ähnliches aus sein.
 
Wenn ich dir versehentlich Geld überweise, dann hast du auch nicht das Recht dies einfach zu behalten.
Du wirst dadurch finanziell ja nicht benachteilligt, stehst dann finanziell genauso da wie vorher.
Genauso wenn ich dir statt 50€ versehentlich 500€ überweise.
 
..stehst dann finanziell genauso da wie vorher..
Versehen oder Absicht von Dir? Der TE hat ja seine Ware dafür hergegeben, steht also mitnichten finanziell genauso da wie vorher!
 
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