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EBay Kleinanzeigen Betrug - Paypal Konto nun im Minus
Die Frage ist auch was war das für ein Hack, war es vielleicht Phising und man hat die Zugangsdaten eingegeben, war das Passwort zu schwach und man hat es mit Brute-Force geknackt, in beiden Fällen wäre der TO fein raus.
Die Frage ist auch was war das für ein Hack, war es vielleicht Phising und man hat die Zugangsdaten eingegeben, war das Passwort zu schwach und man hat es mit Brute-Force geknackt, in beiden Fällen wäre der TO fein raus.
Wieso sollte der TE fein raus dadurch sein? Er hat zu Unrecht Geld erhalten und keinen Anspruch darauf.
Es spielt keine Rolle wie der andere gehackt wurde.
ThomasK_7 schrieb:
Versehen oder Absicht von Dir? Der TE hat ja seine Ware dafür hergegeben, steht also mitnichten finanziell genauso da wie vorher!
Das war Absicht. Das der TE seine ware an jemand fremdem raus gegeben hat, ist wieder eine andere Sache die nicht direkt was mit der Geld Transaktion Zutun hat.
Warum sollte das eine Rolle spielen? Wenn ich dir 5000 statt 50€ überweise, so ist das auch Selbstverschulden. Du hast trotzdem kein Recht das Geld zu behalten.
Ich bin zwar genauso kein Anwalt, habe aber trotzdem wie irgendwo alle hier zu Recht eine Auffassung, an die ich in zwei kleinen Peunkten noch mal erinnern möchte ^^
Erstens besteht der Rückzahlungsanspruch nicht erst aufgrund von Bedingungen, sondern schon rein gesetzlich. Folglich ist auch eine Wirksamkeit irgendwelcher Bedingungen nicht fraglich.
Zweitens nimmt Paypal mitnichten eine Mittelposition zwischen Kreditkarte und Überweisung ein, sondern entspricht zahlungstechnisch genau Letzterem.
(yaya, wie immer, auch ich kann mich irren, und im Detail lässt sich über das eine oder andere streiten, dann sollte man aber genau wissen, *wo* Streit sinnvoll ist, um nicht unnötig am anderen Stellen hängen zu bleiben)
Ergänzung ()
GiGaKoPi: bitte vergiss nicht, dass der eigentliche Schaden des Verkäufers in der Weggabe der Sache besteht.
Es geht also nicht unmittelbar darum, ob ein Verkäufer für ein missbrauchtes Konto haftet, was schon eher aberwitzig klingen möge, sondern darum, ob ein Kontoinhaber dafür haften muss, dass ein Verkäufer seine Ware an jemanden herausgibt, der Betrugsabsichten hat und dessen Identität unklar ist.
Sollte die Klage wirklich kommen, dann würde ich berufen, man muss das nicht begründen, dann kommt es automatisch zu einer Verhandlung wo die Sache geprüft wird. Nach der Berufung würde ich mir auf jeden Fall einen Anwalt nehmen.
Mit Verlaub, so einen Unsinn habe ich selten gelesen.
Wenn eine Klageschrift folgt, so muss der Beschuldigte reagieren, sprich Verteidigungsbereitschaft signalisieren und sich dann auch, bzw mittels eines RA verteidigen. (Dies ist auch mit einem Schriftsatz zusammen möglich, aber meistens trennt man die beiden Schritten um Zeit zu gewinnen.)
Tut er dies nicht ergeht automatisch ein Versäumnisurteil. Und das wird zu 100% zu Gunsten des Klägers, hier halt das Inkassounternehmen, lauten. (Man kann keine Klage berufen, was soll das überhaupt sein? Bei einem Strafprozess kann eine Partei in Berufung gehen wenn ihnen das Urteil zu mild (Staatsanwaltschaft) oder zu hart (Angeklagte)erscheint)
Warum sollte das eine Rolle spielen? Wenn ich dir 5000 statt 50€ überweise, so ist das auch Selbstverschulden. Du hast trotzdem kein Recht das Geld zu behalten.
Rein rechtlich nicht. Eine Partei wurde durch einen fehler der anderen zu Unrecht bereichert.
Ob dies wegen eines Hackers oder durch einen zahlendreher passiert ist egal. Der Empfänger hat kein Recht das Geld zu behalten.
Schließlich besteht zwischen den beiden kein Vertrag über die Summe.
Der eigentliche Schaden ist das gestohlene Smartphone.
Wenn nein Bankkonto gehackt wird, müssen die Empfänger meines Geldes auch alles zurück zahlen.
Nur das ich hier selbst das Geld zurück fordern muss, was hier PayPal übernimmt.
Wenn ich geklaute Ware kaufe so mache ich mich der Hehlerei schuldig. Dazu kommt dass ich selbstverständlich die geklaute Ware zurückgeben muss. An Gestohlenem kann ich kein Eigentum erwerben. Auch wenn mir nicht bekannt war das die Ware aus einem Diebstahl stammt.
Mit Bargeld liegt die Rechtslage anders, wen ich Bargeld stehle und ertappt werde, so muss ich es selbstverständlich abgeben, aber wenn ich damit etwas kaufe, so kann an den Verkäufer keine Anspruch auf Rückzahlung gestellt werden.
Leute, das ist doch Allgemeinbildung und sollte wirklich jeder wissen.
WhiteShark, ich stimme die hier zu. PayPal ist hier im Recht und besteht deshalb auf Rückzahlung. (Der Betrug des "Käufers" ist eine andere Baustelle und tut hier rechtlich nichts zur Sache. Diese Straftat muss gesondert be- und ver-handelt werden. Dabei wäre zuerst aber noch der Straftatbestand festzustellen, und dazu braucht es eine Strafanzeige, Ermittlungen und dann eine Anklage der Staatsanwaltschaft.......)
Wenn, so geht hier nur Kulanz (etwa so: der TS ist ja arg von einem Dritten betrogen worden, deshalb verzichten wir hier ausnahmsweise ohne Anerkennung einer Rechtspflicht aus Kulanz auf .......) von PP bez. des Inkassounternehmen.
Es ist doch noch überhaupt nicht klar, dass das Konto wirklich gehackt wurde und ich nicht einfach vom Besitzer des PayPal Kontos verarscht wurde.
Es kann nämlich durchaus auch so gelaufen sein: Er kauft das Smartphone, schickt jemanden zur Abholung und meldet dann 2 Wochen später ein gehacktes Konto.
PayPal prüft das nicht sonderlich genau und zahlt ihm das Geld zurück, somit hat der Geld und Ware.
Ich bin gerne bereit überprüfen zu lassen, inwiefern das Konto gehackt wurde, nur PayPal war bisher zu keinerlei Kooperation bereit und jetzt lasse ich es drauf ankommen.
Hast Du eine RS? Wenn JA, ab zum Anwalt deines Vertrauens aber ganz schnell wenn die Klageschrift zugestellt wird.
Wenn Nein, überlege Dir gut, Du läufst Gefahr den Prozess zu verlieren, dann musst Du das Geld plus die Gerichtskosten (die sind nicht so hoch) sowie den Anwalt der Gegenseite löhnen. Das werden dann garantiert 2 Anwälte sein, der Hauptanwalt mit dem Mandat sowie der Korrespondenz Anwalt bei Dir vor Ort (Anwaltskosten werden hoch, das addiert sich).
Wenn eine Klageschrift folgt, so muss der Beschuldigte reagieren, sprich Verteidigungsbereitschaft signalisieren und sich dann auch, bzw mittels eines RA verteidigen.
Wenn ich geklaute Ware kaufe so mache ich mich der Hehlerei schuldig. Dazu kommt dass ich selbstverständlich die geklaute Ware zurückgeben muss. An Gestohlenem kann ich kein Eigentum erwerben. Auch wenn mir nicht bekannt war das die Ware aus einem Diebstahl stammt.
Mit Bargeld liegt die Rechtslage anders, wen ich Bargeld stehle und ertappt werde, so muss ich es selbstverständlich abgeben, aber wenn ich damit etwas kaufe, so kann an den Verkäufer keine Anspruch auf Rückzahlung gestellt werden.
Leute, das ist doch Allgemeinbildung und sollte wirklich jeder wissen.