Lionel Hutz
Lieutenant
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- Dez. 2011
- Beiträge
- 518
Wie kommen wir den jetzt überhaupt zu Hehlerei?!
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Droitteur schrieb:Zweitens nimmt Paypal mitnichten eine Mittelposition zwischen Kreditkarte und Überweisung ein, sondern entspricht zahlungstechnisch genau Letzterem.
nik_ schrieb:lasst doch die spekulationen und wartet einfach ab. nen richter wird da schon was zu sagen
Mishi schrieb:ich mache mich selbstverständlich nicht der hehlerei schuldig wenn ich nicht wissen konnte, dass die ware geklaut war. wie kommst du auf sowas?
SydBe schrieb:Ich kann dann nicht wegen Hehlerei bestraft, wenn mir unbekannt war dass die Ware gestohlen ist, aber Eigentum an der Sache kann ich trotzdem nicht erwerben. Ergo, diese wird beschlagnahmt ohne die geringste Aussicht diese wieder zu erlangen. Auch wenn ich NICHT wusste dass die Sache aus einem fremdem Eigentum stammt und rechtswidrig angeeignet (Diebstahl, Betrug) wurde
Droitteur schrieb:@hallo: wie ich das verstehe, bezieht sich der Kommentar allein auf die Zahlungen zwischen Paypal und seinem eigenen Kunden. Wo ich sage, dass es sich technisch um Überweisungen handelt, meine ich nur das Verhältnis der Zahlung von Kunde zu Kunde.
SydBe schrieb:Ich kann dann nicht wegen Hehlerei bestraft, wenn mir unbekannt war dass die Ware gestohlen ist, aber Eigentum an der Sache kann ich trotzdem nicht erwerben.
Droitteur schrieb:Nein, so ist es eben nicht; auch nicht bei Banküberweisungen, weshalb ja die Lage so gut vergleichbar ist. Darum mein Verweis auf oben, wo genau das doch bereits angesprochen ist
Droitteur schrieb:Was du oben gefunden hast, spiegelt bei weitem nicht die Komplexität wider. Auch die Aufmachung scheint unnötig zu verwirren^^ das Ergebnis dort ist durchaus eindeutig, nur vielleicht ungünstig dargestellt.
7. Der kriminelle Dirk (D) stiehlt dem ehrlichen Ernst (E) dessen Geldbörse mit 100 Euro.
Dieses gestohlene Geld schenkt D seinem ahnungslosen Freund Fred (F), der glaubt, das
Geld gehöre dem D.
a) Wird D Eigenbesitzer der gestohlenen 100 Euro? [5]
Ja, gem. § 872 BGB besitzt der D die 100 Euro so, als würden sie ihm gehören.
b) Wird F Eigentümer dieser 100 Euro, die ihm von D übergeben werden? [20]
- Gem. § 929 S. 1 BGB nein, weil der zwischen D und F zustande gekommene abstrakte
dingliche Vertrag (Einigung) aufgrund der Tatsache, dass D nicht zur Übereignung des
Geldes berechtigt war, keine Wirksamkeit erlangte und auch die Übergabe des Geldes
ohne Berechtigung erfolgte.
- Gem. §§ 932, 929 S. 1 BGB ja, weil aufgrund der Gutgläubigkeit des F (kein grob fahr-
lässiges Verhalten des F i.S.d. § 932 II BGB) die an ihn durch § 929 BGB erfolgte Ver-
äußerung des Geldes (Einigung und Übergabe) seitens des nichtberechtigten D zum
gutgläubigen Eigentumserwerb am Geld führt, obwohl das Geld dem E gestohlen wur-
de, wodurch grundsätzlich gutgläubiger Eigentumserwerb ausgeschlossen ist (§ 935 I
BGB), da betreffs gestohlenem Geld gem. § 935 II BGB die Regelung in § 935 I BGB
keine Anwendung findet (Schutz des Vertrauens in den Rechtsverkehr mit Geld).
Droitteur schrieb:Ja, Fußnoten wären viel geiler^^
Droitteur schrieb:Dann muss die Bank weitgehend helfen.
Droitteur schrieb:Was du in der Sache sagst, trifft aber nur auf Fälle zu, in denen der "Zahler" autorisiert hat oder sich die Zahlung nach Anscheinsgrundsätzen zurechnen lassen muss.
Erstens geht es hier nicht um Bargeld und zweitens hat genau das Bargeld einen anderen Rechtsstatus wenn es um den Erwerb von Eigentum an gestohlenen Sachen geht, wenn eben Bargeld diese gestohlene Sache ist. Hätte der Käufer jemandem das Bargeld auf der Straße geklaut und damit den TE bei Übergabe bezahlt, so wäre er selbst dann aus dem Schneider wenn jemand die ganze Aktion gehen hat und bezeugen kann, dass die Scheine die ihm übergeben wurden eben gerade erst einem anderen geraubt oder entwendet wurden. Damit sollte das Thema Bargeld hier durch sein, weil es eben nicht relvant ist, der TE hat sich nun einmal auf eine Zahhlung über Paypal eingelassen.Mishi schrieb:wenn sich ein bankräuber n eis kauft wird sich die bank wohl auch kaum das ausgegebene geld von der eisdiele zurückholen können.
Richtig, aber:WhiteShark schrieb:Erstmal angenommen der Gehackte wurde wirklich gehackt.
Da ist die Rechtslage völlig klar. Der Begünstigte, also der TE hat kein Recht das Geld zu behalten, denn der hat sich zu Unrecht daran bereichert.
Damit muss der Gehackte eigentlich zuerst beweisen überhaupt gehackt worden zu sein, nur hat Paypal ihn dieses in gewisser Weise ja abgenommen, da sie ihm das Geld zulasten des TE zurücküberwiesen haben. Welcher Beweis dahinter steht und ob der vor Gericht verwertbar und vom Richter anerkannt wird, sollte sich dann im Prozess ergeben. Dies möchte der TE ja auch offenbar und das ist für mich auch nachvollziehbar.WhiteShark schrieb:Die zweite Unklarheit ist, ob der Gehackte wirklich gehackt wurde. Das könnte ja auch nur eine Masche sein.
Eben und damit wären wir bei dem gleichen Punkt, der Gehackte muss eben belegen können, dass die Überweisung nicht von ihm selbst ausgeführt wurde. Ersatzweise wird in diesem Fall ggf. Paypal die Beweisführung übernehmen.WhiteShark schrieb:Einmal ob PayPal das Geld überhaupt zurückbuchen darf. Eine Bank darf das nicht. Wäre es ein Bankkonto, so müsste der Gehackte das Geld selbst vom TE wiederholen. Und wenn der den Hack glaubhaft einem Richter darlegt, so würde der Gehackte die Klage gewinnen.
Einen Diebstahl kann ich hier nicht erkennen, es geht klar um einen Betrug.WhiteShark schrieb:Das ein Diebstahl des Smartphones stattgefunden hat, ist wieder eine andere Sache.
Das kann man so nun auch nicht sehen, denn ohne die Transaktion von Paypal die den TE hat annehmen lasse die Bezahlung für die Ware erhalten zu haben, hätte er die Ware sicher nicht rausgegeben. Außerdem hat er die Ware einem Fremden übergeben, da die Person aber Ort und Zeit der Übergabe kannte die ja nur dem Käufer bekannt war, müsste er ja schon davon ausgehen es mit vom Käufer dem beauftragen Abholer zu tun zu haben, denn andere hätten davon ja nichts wissen können.WhiteShark schrieb:Das der TE seine ware an jemand fremdem raus gegeben hat, ist wieder eine andere Sache die nicht direkt was mit der Geld Transaktion Zutun hat.