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Ebay Kleinanzeigen Päckchen kommt nicht an.

TopZig

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Der Fall, hat sich geklärt, weswegen ich nicht mehr um Hilfeleistung bitte. Wer allerdings seine Erfahrungen mit mir teilen möchte, kann dies gerne machen.

Hallo,

ich hätte zwar nie gedacht, dass ich so etwas mal erleben muss, aber ich warte jetzt schon seit längerer Zeit auf meinen Artikel, den ich bei Ebay Kleinanzeigen erworben habe.
Dabei betrug der Verkaufswert 30€, da ich mir aber für diese kleine Summe, nicht den Aufwand mache und 400km hin und zurück fahre, geschweige den soviel Benzin verbrauchen möchte, habe ich nach Versand gebeten.
Für den Versand, habe ich 6€ bezahlt und habe mehrmals ausdrücklich erwähnt, dass ich es als "Paket" verschickt haben möchte, mit Sendungsnummer und Versicherung.
Alles wäre bei einem Gewicht von 500g mit den 6€ locker möglich, da ein versichertes Paket mit Nummer im Paketshop 5,99€ kostet. Auf jeden Fall, verschickt der Verkäufer den Artikel schon am nächsten Tag und sendet mir auf Nachfrage auch den Beleg zu.
Was ich dann allerdings feststellen musste, hat mich sehr verärgert, denn anstatt es als "Paket" zu verschicken, hat sie es oder besser gesagt, die Mutter des Verkäufers es als "Päckchen" verschickt.
Als ich sie daraufhin anschrieb und sie fragte, wie das denn zu Stande kam, immerhin weißte ich mehrmals auf die Versandart "Paket" hin und verlangte das auch klar und deutlich.
Da es allerdings gestern auch nicht ankam, werde ich am Dienstag (3.7.18) eine Nachforschung anfordern, von der ich mir eine Erklärung erhoffe.

Kommen wir aber nun zum eigentlichen:
Sollte ich denn Artikel jetzt gar nicht erhalten und DHL auch selber sagt, dass diese es verschlammt haben, wer steht dann im Recht?


1. Bin ich es, da der Verkäufer ohne meine Einverständnis die Versandart geändert hat und mir auch nichts davon erzählt hat?
2. Oder ist der Käufer im Recht, da er seine seine Aufgabe Erfüllt hat und somit die Haftung an mich übergab, was mich zum Opfer macht, der am Ende ohne Ware und Geld dar steht?
3. Sollte ich im Recht stehen, darf ich dann den ganzen Betrag einfordern oder nur einen Teil?

Also zum Beispiel:
Von den 36€ die ich bezahlt habe, ziehe ich die Versandkosten zurück (6€) und dann noch die Hälfte vom Verkaufspreis (15€)

Noch zu erwähnen ist, dass nicht der Verkäufer das Paket versandt hat, sondern die Mutter von diesem und das ich per Paypal gezahlt habe, mit dem Käuferschutz. (Habe die anfallenden Gebühren für den Käuferschutz auch gezahlt) Dazu halte ich auch den täglichen Kontakt mit dem Verkäufer um sicherzustellen, dass dieser immer auf dem akutellstem Stand ist und mir auch immer Antwortet, damit ich weiß, ob er in das typische Betrugsmuster fällt oder nicht. (er antwortet immer binnen einer Stunde und versucht sich das ganze ebenso zu erklären)

Darüber hinaus habe ich bei Ebay auch diesen Artikel dazu gefunden: Privatkauf: Verpackung, Versand, Haftung & Abzocke

Siehe den Absatz: "Unabgesprochene Änderung der Versandart seitens privatem Verkäufer"

Mit freundlichen Grüßen
 
Zuletzt bearbeitet:
In meiner 3. Frage, möchte ich wissen ob ich den ganzen oder nur einen Teil vom Kaufpreis zurückfordern darf. Das Beispiel dient nur als Orientierung, falls ich nur einen Teil zurückfordern dürfte.
 
dir ist aber schon klar dass eBay und Ebay Kleinanzeigen 2 unterschiedliche dinge sind?
Bei kleinanzeigen hast kein käuferschutz
"eBay Kleinanzeigen bietet selbst kein Käuferschutzprogramm oder Treuhandservice an. "
 
Darüber bin ich mir bewusst, aber ich gehe in meinem Beitrag auch nicht, auf den Ebay Käuferschutz, sondern auf den Paypal Käuferschutz ein. Außerdem steht in dem Artikel ebenso nichts, was nicht auf Ebay Kleinanzeigen zutrifft. Zumindest nicht im von mir erwähntem Absatz.
 
Wie lange ist das Paket jetzt unterwegs?

Ich würde mich erst mal in Geduld üben. Ich habe das Gefühl DHL nimmt die Päckchen, legt die erst mal in eine Ecke, wartet ein paar Wochen und liefert die dann aus. Ich kann mir sonst nicht erklären was da so lange dauert. Hatte aber ähnliche Erfahrungen. Irgendwann kam es dann an.
 
Ist jetzt schon seit 8 Arbeitstagen unterwegs. Mal schauen, ansonsten werde ich am Dienstag eine Nachforschung anfordern. Die Verkäuferin hat mit mir auch eine Frist von 10 Tagen ausgemacht, die ich abwarten solle, bevor ich irgendetwas unternehme.
 
Vertragspartner des Versandunternehmens ist immer der Versender, nur er kann einen Nachforschungsauftrag erteilen. Der Empfänger hat gegenüber dem Versandunternehmen keine Leistungsansprüche.
 
Privatverkauf, daher trägt der Käufer das Versandrisiko --> du, hast also erstmal pech.
Allerdings wäre das kein Problem, hätte der Verkäufer das als Paket versendet (Versichert)
Da das Paket nicht versichert versendet wurde, obwohl das so abgemacht war (schriftlich?) muss der Verkäufer für den Schaden aufkommen.

Hol dein Geld zurück.
 
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1. In der Beschreibung stand nie, dass es ein Privatverkauf war. Das müsste man laut Gesetz erwähnen, deswegen steht auch in allen Beschreibungen: "Privatverkauf, keine Garantie oder Rücknahme".
Außerdem, kann ich bei der Nachforschung auch auswählen, dass ich als Empfänger eine Nachforschung beantrage.

2. Es war im Chat so ausgemacht, damit meine ich den Ebay.Kleinanzeigen Chat, mit dem man den Käufer anschreiben kann. Ich suche, allerdings denke ich mal vorher noch ein persönliches Gespräch, da ich ebenso durch einen kleinen Umweg an die Nummer vom Verkäufer dran gekommen bin.
 
Warum müsste man erwähnen, dass es ein Privatverkauf ist? Ausschließen sollte man wohl eher Gewährleistungen.

Weiterhin möchtest du hier konkrete Rechtsberatung im Einzelfall. Das ist hier nicht gestattet. Meiner Ansicht nach hast du aber (u. a. von @florian. und mir) die Antworten erhalten, die dir ausreichend zeigen sollten, wohin die Reise gehen könnte.
 
wie will man ein päckchen ohne sendungsnummer nachverfolgen?
 
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Für den Versand, habe ich 6€ bezahlt und habe mehrmals ausdrücklich erwähnt, dass ich es als "Paket" verschickt haben möchte, mit Sendungsnummer und Versicherung.
So lange Du keine textlich nachweisbare Bestätigung Deines Wunsches vom Vertragspartner hast, bleibt es im Streitfall ein einseitiger Wunsch.
Ein Wunsch ist keine zwingende Bedingung für den Kaufvertragsschluss.

Aber warte noch die vereinbarte 10 Tagesfrist ab, bevor Du den Verkäufer unter Verzug setzt.
Als ich sie daraufhin anschrieb und sie fragte, wie das denn zu Stande kam, immerhin weißte ich mehrmals auf die Versandart "Paket" hin und verlangte das auch klar und deutlich.
Da es allerdings gestern auch nicht ankam, werde ich am Dienstag (3.7.18) eine Nachforschung anfordern, von der ich mir eine Erklärung erhoffe.
Du hast dementsprechend anscheinend keine Rückmeldung/Nachweis über eine getroffene Vereinbarung zum versicherten Versand. Nachforschung geht nicht bei Päckchen. Diese Forderung läuft also ins Leere.

Tipp: Formuliere zukünftig Deine Versandwünsche in zwingende Kaufvertragsbestandteile, z. Bsp. "Ich nehme xy, wenn Sie versichert mir zusenden o.ä.

Der Verkäufer kann Dir ebenso auch unterstellen, Du hättest das Päckchen bereits bekommen, da es keinen Nachweis der Nichtzustellung gibt. Einen Zeugen, das das Päckchen an Dich aufgegeben wurde, hat er ja bereits präsentiert. Es bleibt also allein bei der Frage, was nachweislich beidseitig vereinbart wurde.
 
@ThomasK_7: Man kann bei der Post einen Nachforschungsauftrag sogar für Briefe stellen. Selbst nach verlorenen Inhalten kann man suchen lassen. Ob was gefunden wird steht natürlich auf einem anderen Blatt Papier.

Interessante Interpretation. Eis wird darüber gesprochen, dass das versenden via Paket 6€ kostet und das hätte der Verkäufer gern, der Käufer nimmt das Geld wie besprochen und verschickt dann als Päckchen. Also eindeutiger geht es wohl nicht mehr.
 
Tipp2: Stell bei Paypal nach Fristablauf Deinen Käuferschutzantrag und gib Dich mit dem Ergebnis zufrieden.

@FrankenDoM
Du liest mehr Informationen aus den Posts des TE als ich.
Über etwas sprechen beinhaltet aber im Streitfall dennoch keine beidseitige Zustimmung zu einem Vertragspunkt. Es wurde darüber gesprochen, mehr aber auch nicht.
 
@ThomasK_7: Ich zitiere mich mal selbst...

FrankenDoM schrieb:
Es wird darüber gesprochen, dass das versenden via Paket 6€ kostet und das hätte der Verkäufer gern, der Käufer nimmt das Geld wie besprochen und verschickt dann als Päckchen. Also eindeutiger geht es wohl nicht mehr.

Wäre der Verkäufer nicht einverstanden gewesen, dann hätte er auch die 6€ nicht nehmen dürfen, aber womit Du natürlich recht hast, der TE lässt schon einige interessante Sachen weg.

Ist die Antwort nämlich 6€ reichen nicht für ein Paket, da es ja nur die Marke 5,99€ kostet sieht die Nummer natürlich anders aus, dann stelle ich mir aber die Frage, warum der Käufer 6€ trotzdem zahlt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich bleibe dabei, dass Du etwas aus dem Post des TE herausliest, was so dort gar nicht steht.

Da hilft es auch nicht, wenn Du Dich zitierst. Das endet sonst wie bei dem Spiel "stille Post".
 
Also, ich warte jetzt mal noch den Tag heute und morgen ab, sollte ich in dieser Zeit kein Päckchen erhalten, frage ich den Verkäufer ob er einen Nachforschungsantrag erstellen kann. Das geht (wie von @FrankenDoM bereits erwähnt) bei allen Versandarten, die einem zur Auswahl stehen, lediglich das Ergebnis hängt von der Versandart ab. Da DHL meint, sie bräuchten nicht länger als 14 Arbeitstage, hoffe ich mal das ein befriedigendes Ergebnis bei der Sache rumkommt. Sollte aber auch DHL, nicht wissen wo es denn sei oder sie geben sogar zu, dass sie es verschlammt haben, wende ich mich mal an Paypal.

@ThomasK_7 Ich habe eine Bestätigung, da, wenn man sich Chat genau anschaut einem auffällt, dass der Verkäufer mir zugestimmt hat.

Ich zitiere:
V: hatte auch keine Verpackung nix aber morgen hab mir extra nen schönen Karton geholt also morgen definitiv mit den Versicherten Express

K: ok gut, express ist gar nicht nötig, würde mehr als die 6€ kosten. Einfach als Paket versenden, mit Sendungsnummer.

V: alles klar

Wenn ich das ganze mal aus der Sicht einer dritten Person betrachte, erschließt mir folgendes: Erst mal wird dem Käufer angeboten, es mit Express zu versenden. Da dies allerdings bei DHL 12,90 EUR kostet, lehnt der Käufer es begründet ab. Dabei verweißt der Käufer nochmal auf die Versandart "Paket", die der Verkäufer doch bitte nutzen soll. Das ganze bestätigt der Verkäufer mit den Worten: "alles klar"

Ich bedanke, mich schon mal für die Mühe und Tipps, die ihr mir gegeben habt und werde sie auch einsetzen, wenn es mir als Nötig erscheint.
 
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