Anti-Monitor
Lt. Junior Grade
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Skandal! Hab vor einer Woche diversen alten Kram auf eBay verkauft und natürlich noch die hohen Gebühren abgetreten 😬
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Ufff - und wie kann ich als Privatperson den Buchwert meiner z.B. Kameras / Objektive rausfinden? Den Zeitwert kann ich mir ja aus dem Verkaufsdurchschnitt ähnlichen Equipments erschließen ... aber den Buchwert?! Wie sollen Privatpersonen das sinnvoll umsetzen ohne Steuerberater und genaue Bilanzführung frage ich mich.kachiri schrieb:Du vergleichst ja nicht EK vs VK sondern Buchwert vs Verkaufspreis. Hat deine Kamera noch 200 Euro Buchwert und du verkaufst sie für 400 Euro, dann hast du defacto 200 Euro Gewinn gemacht
WilliTheSmith schrieb:Und gab es da nicht auch etwas, das Wertsteigerungen nach einer Haltefrist von einem Jahr steuerfrei macht? (Wichtig bei Artikeln, die vor Jahren gekauft wurden und mittlerweile Sammlerstücke o.ä. sind)
Helge01 schrieb:Eigentlich einfach, ab 30 Verkäufen im Jahr oder 2000 Euro Erlös muss eine Verkaufsplattform den Verkäufer an das Finanzamt melden.
Deswegen lohnt es sich auch nicht mehr für die Scalper.
kaxi-85 schrieb:Frage mich, wie bei Privatverkäufen (in der Regel) überhaupt Gewinn erzielt wird. Wenn ich etwas bei Ebay verkaufe - z.B. meine Kamera, und die hat mich EK 3000 Euro gekostet und die geht für 2000 Euro VK weg - dann hab ich ja Verlust gemacht - soll ich das im Umkehrschluss nun auch steuerlich geltend machen? Und so ist es ja bei vielen Privatverkäufen.
Benj schrieb:Ich habe noch nicht eine einzige problembehaftete Transaktion gehabt. Vielleicht verkauft ihr die Sachen einfach mal so wie beschrieben, das soll helfen. Goldene Regel, wenn ich mal wieder Käufer bin: Wenn jemand ein Problem mit Käuferschutz hat (auch bei Privatverkäufen), dann ist er entweder nicht so schlau oder ein Betrüger.
Change my mind. (Pls don't)
stimmt nicht ganz besser informieren.Helge01 schrieb:Eigentlich einfach, ab 30 Verkäufen im Jahr oder 2000 Euro Erlös muss eine Verkaufsplattform den Verkäufer an das Finanzamt melden.
Deswegen lohnt es sich auch nicht mehr für die Scalper.
siehe beitrag .Yiasmat schrieb:@BlackhandTV doch. Sie MUSS! PStTG Gesetz regelt das welches seit dem 01.01.2023 gilt. Sobald die Bagatellgrenze von 30 Artikeln oder 2.000,00 Euro pro Plattform über eienn Zeitraum von 365 Tagen überschritten wird muss gemeldet werden!
Einfache Kiste:kaxi-85 schrieb:Ufff - und wie kann ich als Privatperson den Buchwert meiner z.B. Kameras / Objektive rausfinden? Den Zeitwert kann ich mir ja aus dem Verkaufsdurchschnitt ähnlichen Equipments erschließen ... aber den Buchwert?! Wie sollen Privatpersonen das sinnvoll umsetzen ohne Steuerberater und genaue Bilanzführung frage ich mich.
Ändert aber auch nichts daran, dass du es selbst anders darstellst, als es in der Realität ist. Du zitierst doch sogar einen Artikel, wo alles richtig beschrieben ist. Bisher hätten die Finanzämter da auch schon selbst hinterher gehen und auf Nachfrage die Daten bekommen können. Zur Übermittlung der Daten kommt es eben ab 2000€ oder 30 verkauften Artikeln. Über diese Grenzen mag man sich noch streiten dürfen, aber wie auch in dem Stern Artikel steht: Wenn ich meinen Haushalt ausmiste und dabei halt mehr als 30 Artikel oder 2000€ bei rum kommen, dann ist das noch lange nicht steuerpflichtig. Daran hat sich absolut nichts geändert. Die erwirtschaften Gewinne sind entscheidend und die macht man in aller Regel nicht mit den Verkauf von Gebrauchtware. Und falls doch, sind da noch bis zu 600€ jährlich steuerfrei, was auch nur dem Privatanbieter zugute kommt, falls man mal irgendwie Glück hatte mit einem Verkauf. Mal als Beispiel die verkaufte GPU während des Miningbooms. Das hat man als Privatperson aber wahrscheinlich auch nur einmal gemacht. Wer zuhause noch zufällig dutzende miningtaugliche Grakas liegen hatte, möchte ich mal sehen...Gaspedal schrieb:Nächstes mal bitte selber genauer lesen was andere schreiben.
Schon immer.Gaspedal schrieb:Dafür kassiert u.a. ab sofort das Finanzamt.
Solange du eine Rechnung über die 3000€ hast ist es kein Problem aber du musst weiter denken.kaxi-85 schrieb:Ich verstehe die Regelung mit den 2000 Euro ehrlich gesagt nicht. Geht es um 2000 Euro Umsatz oder um 2000 Euro Gewinn?
Frage mich, wie bei Privatverkäufen (in der Regel) überhaupt Gewinn erzielt wird. Wenn ich etwas bei Ebay verkaufe - z.B. meine Kamera, und die hat mich EK 3000 Euro gekostet und die geht für 2000 Euro VK weg - dann hab ich ja Verlust gemacht - soll ich das im Umkehrschluss nun auch steuerlich geltend machen? Und so ist es ja bei vielen Privatverkäufen. PKW, Hardware, Bücher, Möbel - das geht häufig ja deutlich unter Wert weg. Gut, es gibt auch Ausnahmen, wie Sammlerstücke, knappe Produkte etc. - aber das betrifft meist eh nur gewerbliche Verkäufer.
Da schießt der Staat sich doch selbst ins Bein?
Ich danke dirkachiri schrieb:Gute Erklärung
Ich habe mich auch lange gesträubt, muss aber sagen, ich habe jetzt 2x darüber verkauft (einmal für 1k und einmal 450 Euro) und ich kann nichts negatives berichten. Ich habe 2x in die USA verkauft und es ist komplikationslos verlaufen. Aber natürlich kann es das auch mal nicht tun.Fujiyama schrieb:Bleibt nur noch als Hürde das Zahlungssystem auf Ebay. Als Verkäufer hat man da schnell mal die A-Karte gezogen da die Käufer am längeren Hebel sitzen.