News eBay: Private Nutzer können ab März kostenlos verkaufen

Skandal! Hab vor einer Woche diversen alten Kram auf eBay verkauft und natürlich noch die hohen Gebühren abgetreten 😬
 
was ist mit ebay punkte die man gesammelt hat ? fallen die weg oder wie ?
 
kachiri schrieb:
Du vergleichst ja nicht EK vs VK sondern Buchwert vs Verkaufspreis. Hat deine Kamera noch 200 Euro Buchwert und du verkaufst sie für 400 Euro, dann hast du defacto 200 Euro Gewinn gemacht ;)
Ufff - und wie kann ich als Privatperson den Buchwert meiner z.B. Kameras / Objektive rausfinden? Den Zeitwert kann ich mir ja aus dem Verkaufsdurchschnitt ähnlichen Equipments erschließen ... aber den Buchwert?! Wie sollen Privatpersonen das sinnvoll umsetzen ohne Steuerberater und genaue Bilanzführung frage ich mich.
 
WilliTheSmith schrieb:
Und gab es da nicht auch etwas, das Wertsteigerungen nach einer Haltefrist von einem Jahr steuerfrei macht? (Wichtig bei Artikeln, die vor Jahren gekauft wurden und mittlerweile Sammlerstücke o.ä. sind)

Japp. Gibt es. Nennt sich: Spekulationssteuer.

Diese Steuer fällt nur an wenn man einen Artikel kauft und sofort wieder mit Gewinn verkauft. Hält man diesen Artikel aber nun für 1 Jahr und verkauft ihn dann mit Gewinn zahlt man keine Steuern drauf. Interessant ist sowas bei Crypto zum Beispiel.
 
Verkauft ihr ständig die Sachen für mehr Geld als ihr sie eingekauft habt?
Nein? Dann ist es auch kein Ertrag/Einkommen und für die Steuer vollkommen Wumpe.

Als Privatperson gibt es keine Buchwerte, außer man hat den Artikel steuerlich abgesetzt!

Ebay hat endlich verstnden das man mit dem Verkauf von Ebay.
Kleinanzeigen sich ins linke Knie geschossen hat.
Mal schauen ob sie die privaten damit wieder an Board bekommen....
Wage es zu bezweifeln.
 
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Helge01 schrieb:
Eigentlich einfach, ab 30 Verkäufen im Jahr oder 2000 Euro Erlös muss eine Verkaufsplattform den Verkäufer an das Finanzamt melden.

Deswegen lohnt es sich auch nicht mehr für die Scalper.

Ich glaube "müssen" tut die Verkaufsplattform das nicht, oder?
 
kaxi-85 schrieb:
Frage mich, wie bei Privatverkäufen (in der Regel) überhaupt Gewinn erzielt wird. Wenn ich etwas bei Ebay verkaufe - z.B. meine Kamera, und die hat mich EK 3000 Euro gekostet und die geht für 2000 Euro VK weg - dann hab ich ja Verlust gemacht - soll ich das im Umkehrschluss nun auch steuerlich geltend machen? Und so ist es ja bei vielen Privatverkäufen.

Es gibt viele, die ein gutes Auge haben und bei Laien dann Schnäppchen machen (ist einfacher bei unübersichtlichen Märkten wie Mode, Möbel usw.). Also bei Kategorien, in denen noch Arbitrage möglich ist. Meine Mutter macht das häufig. Allerdings hat die auch sonst nix zu tun und dafür auch schon öfter mal Ärger gehabt mit (vermeintlichen) Fälschungen usw.
Ich warne sie immer wieder vor diesen ganzen Deals und dass sie mal wg. Steuern usw. aufpassen muss, sie beteuert aber stets, dass es nur ein paar Euro sind, und eher ein Hobby. Na ja. Am Ende geht's wohl wirklich eher um Scalper, und solche Erschwernisse können wir ja alle nur gut finden.
 
Mal bitte für Dumme,

Ich kaufe heute 10oz Krügerrand im Laden nebenan für 40k€, weil die Bank mir Strafzinsen reinhaut, ich nicht umherschaufeln mag damit das Geld keine 15 Tage zusammenhängend wo rumliegt und weil ich meinen Beitrag leiste, dass Kapital in Banken abnimmt, was die Geldmenge verknappt und somit wenigstens minimalst dafür sorgt, dass die Inflation etwas abebbt.

Soweit so Moral.

Die verkaufe ich im Dezember,

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Dann kommt Herr Finanzamt und möchte auf die 40000+~6-7%=42800€ Erlös Steuern einziehen weil ich genau welchen Gewinn gemacht habe?

Kann mir das bitte jemand erklären? Hab' ich da einen Denkfehler, oder nehm' ich die nächste Maschine nach Tunesien? :-)

Ich geb' auch ein Eis aus, wenn ich das noch darf ohne dass es jemand beim Finanzamt als Zuwendung melden muss und darauf Sachbezügliche Abgaben leisten darf...
 
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@BlackhandTV doch. Sie MUSS! PStTG Gesetz regelt das welches seit dem 01.01.2023 gilt. Sobald die Bagatellgrenze von 30 Artikeln oder 2.000,00 Euro pro Plattform über eienn Zeitraum von 365 Tagen überschritten wird muss gemeldet werden!
 
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Benj schrieb:
Ich habe noch nicht eine einzige problembehaftete Transaktion gehabt. Vielleicht verkauft ihr die Sachen einfach mal so wie beschrieben, das soll helfen. Goldene Regel, wenn ich mal wieder Käufer bin: Wenn jemand ein Problem mit Käuferschutz hat (auch bei Privatverkäufen), dann ist er entweder nicht so schlau oder ein Betrüger.

Change my mind. (Pls don't)

Ebay ist tatsächlich als Verkäufer das kleinste Problem. Schlimmer ist es halt wenn irgendwelche Dullis einen Fall eröffnen und man sich dann erst einmal rumärgern darf.
Gerade bei Hardwareverkäufen habe ich dort sehr schleche Erfahrungen gemacht (ist jetzt aber auch schon länger her - von daher keine Ahnung wie es Heute ist).
Ich verkaufe nichts was eine Macke hat, dreckig ist oder irgendwie zu beanstanden wäre.
Aber du glaubst gar nicht wie oft ich nach der Zustellung irgendwelche Mails bekam, wo behauptet wurde "is kaputt will Gelt zurück!!!!". Am Ende stellt sich dann heraus, dass irgendwelche Hardware kombiniert wurde, die nicht passt oder der Fehler beim Zusammenbau lag. Am Ende wollte dann nie jemand sein Geld zurück... nur brauchte es dafür eben erst nervtötenden Mailverkehr mit Menschen, die denken man schaltet den Rechner am Monitor an (kein Witz) aber von sich sagen "20 Jahre Erfahrung mit PC" zu haben...
 
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Helge01 schrieb:
Eigentlich einfach, ab 30 Verkäufen im Jahr oder 2000 Euro Erlös muss eine Verkaufsplattform den Verkäufer an das Finanzamt melden.

Deswegen lohnt es sich auch nicht mehr für die Scalper.
stimmt nicht ganz besser informieren.

es wird nur gemeldet wenn man gewinn aus dem Artikel erreicht und nicht wenn man es billiger verkauft als man es damals kaufte.

Bericht gefunden :

Nicht jeder ist steuerpflichtig​

Allerdings bedeutet dies noch nicht, dass jeder Nutzer letztlich auch wirklich einer Steuerpflicht für die Einnahmen aus seinen Verkäufen unterliegt. Der Verkauf ohne Gewinnerzielungsabsicht ist steuerfrei - wer also beispielsweise irgendwann mal ein Produkt gekauft hat, das schon länger im Schrank steht und nun unter dem Einkaufspreis verkauft wird, muss für die Einnahmen keine Steuern entrichten.
Ergänzung ()

Yiasmat schrieb:
@BlackhandTV doch. Sie MUSS! PStTG Gesetz regelt das welches seit dem 01.01.2023 gilt. Sobald die Bagatellgrenze von 30 Artikeln oder 2.000,00 Euro pro Plattform über eienn Zeitraum von 365 Tagen überschritten wird muss gemeldet werden!
siehe beitrag .
Man muss keine steuern zahlen wenn man keine Gewinnerzielung mit dem Artikel hat


siehe Beitrag :

https://winfuture.de/news,134464.html
 
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kaxi-85 schrieb:
Ufff - und wie kann ich als Privatperson den Buchwert meiner z.B. Kameras / Objektive rausfinden? Den Zeitwert kann ich mir ja aus dem Verkaufsdurchschnitt ähnlichen Equipments erschließen ... aber den Buchwert?! Wie sollen Privatpersonen das sinnvoll umsetzen ohne Steuerberater und genaue Bilanzführung frage ich mich.
Einfache Kiste:
Es gibt eine "offizielle" Tabelle die ja auch bei Steuererklärungen maßgeblich und relevant ist. Eine Kamera schreibt man laut Tabelle über 7 Jahre ab...

Angenommen du hast 1.500 Euro für deine Kamera bezahlt, dann wird sie jährlich mit ~215 Euro abgeschrieben, so dass Sie nach 7 Jahren einen Buchwert von 0 Euro hat.
Wenn du sie jetzt nach zwei Jahren verkaufst, hat sie theoretisch noch einen Buchwert von 1.030 Euro. Bilanztechnisch wäre jeder Verkauf über dieser Summe ein Gewinn und alles darunter ein Verlust.

Ist aber hier auch gar nicht relevant, weil es um UMSATZ geht. Und vor allem geht es dem Finanzamt auch gar nicht darum, jedes Privatgeschäft unter die Lupe zu nehmen, sondern es geht, wie bereits erwähnt, viel mehr darum, dass Thema "private Reseller" zu erfassen. Stichwort Scalping. Egal ob technische Geräte wie die letzten Jahre lange Zeit Grafikkarten oder Konsolen oder eben auch Konzertkarten. Da wo eine klare GEWINNERZIELUNGSABSICHT hintersteckt.
 
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Wurde auch Zeit und sollte der Platform defintiv helfen. Ich hab zuletzt entweder gewartet bis eine Aktion war wo man keine Gebühren zahlen muss, oder habe es nich bei Ebay verkauft, denn 11% sind ainfach zu viel.
 
Gaspedal schrieb:
Nächstes mal bitte selber genauer lesen was andere schreiben.
Ändert aber auch nichts daran, dass du es selbst anders darstellst, als es in der Realität ist. Du zitierst doch sogar einen Artikel, wo alles richtig beschrieben ist. Bisher hätten die Finanzämter da auch schon selbst hinterher gehen und auf Nachfrage die Daten bekommen können. Zur Übermittlung der Daten kommt es eben ab 2000€ oder 30 verkauften Artikeln. Über diese Grenzen mag man sich noch streiten dürfen, aber wie auch in dem Stern Artikel steht: Wenn ich meinen Haushalt ausmiste und dabei halt mehr als 30 Artikel oder 2000€ bei rum kommen, dann ist das noch lange nicht steuerpflichtig. Daran hat sich absolut nichts geändert. Die erwirtschaften Gewinne sind entscheidend und die macht man in aller Regel nicht mit den Verkauf von Gebrauchtware. Und falls doch, sind da noch bis zu 600€ jährlich steuerfrei, was auch nur dem Privatanbieter zugute kommt, falls man mal irgendwie Glück hatte mit einem Verkauf. Mal als Beispiel die verkaufte GPU während des Miningbooms. Das hat man als Privatperson aber wahrscheinlich auch nur einmal gemacht. Wer zuhause noch zufällig dutzende miningtaugliche Grakas liegen hatte, möchte ich mal sehen...

Das Finanzamt verdient also nicht ab sofort mit. Es wird nur schwieriger Steuern zu hinterziehen. Im Endeffekt finden da die Scalper und sonstigen "Verkäufer" trotzdem ihren Weg. Insgesamt ist es aber für den Rest besser, wenn zumindest ein paar mehr Leute ihre Gewinne in Zukunft versteuern müssen oder es mit dem Scalpen einfach sein lassen.
 
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kaxi-85 schrieb:
Ich verstehe die Regelung mit den 2000 Euro ehrlich gesagt nicht. Geht es um 2000 Euro Umsatz oder um 2000 Euro Gewinn?

Frage mich, wie bei Privatverkäufen (in der Regel) überhaupt Gewinn erzielt wird. Wenn ich etwas bei Ebay verkaufe - z.B. meine Kamera, und die hat mich EK 3000 Euro gekostet und die geht für 2000 Euro VK weg - dann hab ich ja Verlust gemacht - soll ich das im Umkehrschluss nun auch steuerlich geltend machen? Und so ist es ja bei vielen Privatverkäufen. PKW, Hardware, Bücher, Möbel - das geht häufig ja deutlich unter Wert weg. Gut, es gibt auch Ausnahmen, wie Sammlerstücke, knappe Produkte etc. - aber das betrifft meist eh nur gewerbliche Verkäufer.

Da schießt der Staat sich doch selbst ins Bein?
Solange du eine Rechnung über die 3000€ hast ist es kein Problem aber du musst weiter denken.
Was wenn jemand die Kamera für 2000€ kauft und für 2500€ verkauft !? Darum geht es dem FA !
 
Hat da doch mal endlich jemand das Ruder rumgerissen bevor die Wand kommt.... 🙃
Dennoch finde ich die Bezahlung via Paypal dürftig, solange die Käufer pauschal erstmal im Recht sind.
 
Fujiyama schrieb:
Bleibt nur noch als Hürde das Zahlungssystem auf Ebay. Als Verkäufer hat man da schnell mal die A-Karte gezogen da die Käufer am längeren Hebel sitzen.
Ich habe mich auch lange gesträubt, muss aber sagen, ich habe jetzt 2x darüber verkauft (einmal für 1k und einmal 450 Euro) und ich kann nichts negatives berichten. Ich habe 2x in die USA verkauft und es ist komplikationslos verlaufen. Aber natürlich kann es das auch mal nicht tun.
 
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