Achtung dieser Beitrag könnte meine eigene Meinung sowie nicht korrekte Ausdrucksweise enthalten.
Mit den Abgaben soll das legale Kopieren von urheberrechtlich geschützten Inhalten für den privaten Gebrauch abgegolten werden. Die Pauschalabgaben werden nicht nur auf Computer, sondern auch auf Kopierer oder Drucker sowie auf Speichermedien – wie USB-Sticks oder CD-Rohlinge – erhoben.
Die Urheber machen auch nichts anderes, als ihre Werke zu kopieren (dank digitaler Technik fallen dabei auch keine großen Kosten an). Und am Schluss bekommen sie dann auch noch Geld für die Möglichkeit, dass ihre Werke von den Käufern kopiert werden könnten, was allerdings gezielt durch Kopierschutz verhindert wird (/werden soll)
Wieso bekomme ich dann nicht auch Geld von den Verwertungsgellschaften, immerhin bin ich auch Urheber von meinen Bildern und diese könnten auch kopiert werden (was für ein Wunder!).
Oder wieso bekomme für mein Geld (das ich auf jeden USB-Stick,Rohling, Festplatte,etc) zahle, keine Gegenleistung?
Wundert mich nicht, dass sich einige diese Gegenleistung selbst in Form von "Raubkopien" holen, immerhin bekomme ich schließlich auch kein Geld nur für die Möglichkeit, das ich arbeiten könnte, sondern weil ich arbeite! (Gegenleistung für Geld)
Lars-G90 schrieb:
Privatkopien waren schon immer erlaubt. Problem ist, dass das Umgehen von einem Kopierschutz illegal ist...
Was meiner meinung nach einem Vertragsbruch gleicht, immerhin habe ich das Recht auf eine Privatkopie bzw. es mir eigentlich erlauben sollte einen Kopierschutz zu umgehen da ich das auch kopieren darf! (zumindest für eine Privatkopie).