News Einigung bei Urheberabgabe für PCs und Notebooks

websurfer83 schrieb:
Nein, es geht um das Mitschneiden von legalen Inhalten im Internet für den Privatgebrauch.

Beispiel: Legale Musikvideos von Seiten wie VEVO, MyVideo, Clipfish etc.
Anderes Beispiel: Videos aus den Mediatheken diverser Fernsehsender.

Die dazugehörige Regelung aus dem § 54 UrhG gab es schon zu Zeiten der Leercassette. Es ging dabei darum einen Ausgleich zu schaffen. Eine Privatkopie sollte bei gleichzeitigem Ausgleich der wirtschaftlichen Interessen von Urhebern geschaffen werden. Die Abgabe richtet sich eigentlich auch gegen die Hersteller, die diese ihrerseits natürlich auf den Verbraucher umlegen.

Anbei noch der entsprechende Gesetzestext: (1) Ist nach der Art eines Werkes zu erwarten, dass es nach § 53 Abs. 1 bis 3 vervielfältigt wird, so hat der Urheber des Werkes gegen den Hersteller von Geräten und von Speichermedien, deren Typ allein oder in Verbindung mit anderen Geräten, Speichermedien oder Zubehör zur Vornahme solcher Vervielfältigungen benutzt wird, Anspruch auf Zahlung einer angemessenen Vergütung.

(2) Der Anspruch nach Absatz 1 entfällt, soweit nach den Umständen erwartet werden kann, dass die Geräte oder Speichermedien im Geltungsbereich dieses Gesetzes nicht zu Vervielfältigungen benutzt werden

Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__54.html
 
MaShIve schrieb:
Wenn ich bedenke worauf die Verwertungsgesellschaft überall Gebühren erhebt( Drucker, Computer, Tablets, usw) fehlen eigentlich nur noch das gute alte Papier, egal ob Druckerpapier oder Verpackungsmaterial. ;-)

Wird dann bei Papier auch zwischen Consumer und Buiness differenziert? :D

Topic: Wenn damit also private Kopien von geschütztem Material abgegolten sein sollen, zählt dann der Austausch von Musik im engen Freundeskreis auch dazu? Weil seit Jahren läuft es in meinem engsten Freundeskreis so :D
 
Tja.....die Firmenglaspaläste, 75-Zimmer-Wochenendvillen und Fuhrparks mit 5 Trillionen ccm Hubraum möchten schon auch irgendwie finanziert sein.
 
Grinch0815 schrieb:
Wo liegt das Problem? Bestraft Sie einfach damit, dass Ihr nichts kauft sondern nur saugt. In Zeiten von Cyberghost VPN und Kinos.to doch kein Problem.

Vorsicht! Das liest sich für mich wie ein Aufruf zu einer Straftat. Wenn ich hier Forenbetreiber wäre, hätte ich bereits gehandelt und das wäre dein wahrscheinlich letztes Posting gewesen.

Ich gehe mal davon aus, dass niemand hier diese Abgabe für gut heißen wird, aber das, was du hier machst, geht definitiv zu weit!
 
przszy schrieb:
Mit den Abgaben soll das legale Kopieren von urheberrechtlich geschützten Inhalten für den privaten Gebrauch abgegolten werden. Die Pauschalabgaben werden nicht nur auf Computer, sondern auch auf Kopierer oder Drucker sowie auf Speichermedien – wie USB-Sticks oder CD-Rohlinge – erhoben.

Im UrhG § 53 Abs. 1-3 steht genau geregelt, was man als Privatmensch an Privatkopien anlegen darf. Diese DRÜCKERVEREINE wie ZPÜ werden da in keinem Wort erwähnt, ergo sind sie nicht rechtsmündig heranziehbar! Wenn überhaupt, sollte ein Privatmensch das Recht haben, die VOLLEN Kosten bei der ZPÜ erstattet zu bekommen! Drecksäue!

Cya, Mäxl
Ergänzung ()

websurfer83 schrieb:

Wobei das "Saugen", wie es Grinch0815 nennt, direkt noch keine Straftat nach deutschem Recht darstellt, man bewegt sich jedoch zweifellos auf dünnem Eis einer sehr vagen Grauzone.

Darum geht's jedoch nicht. Strafen kann man sich in diesem Fall ausschließlich selbst. Wenn ich ab sofort jeglichen Filmkonsum einstelle, schade ich dem Filmemacher, der mir wegen ausbleibender Gewinne in Zukunft keine weiteren Filme mehr zur Verfügung stellen kann. Kaufe ich nie wieder Festplatten, schade ich der Festplattenfirma, weil auch hier die Gewinne ausbleiben und ich auf lange Sicht darunter leiden werde.

Wie jedoch kann man der ZPÜ "zeigen" (ich nutze bewusst nicht das Wort "schaden"), dass der Bürger sich nicht melken lassen will und diese Machenschaften zu unterlassen sind?!

Richtig, gar nicht. Auch hier haben wir die perfekte Wegelagerei im Zeitalter von Web 2.0.

Cya, Mäxl
 
Was ich mich bei dem thema frage ist,
wenn ich jetzt zum Mediamarkt laufe mir ne blu ray kaufe
und dann danach mir das ganze im internet als privatkopie bzw sicherungs kopie auf meine Festplatte runterlade sollte ich ja teoretisch rein rechtlich auf der sicheren seite sein oder ?
Weil ich ja im Besitz des Werkes bin und der Kopierschutz auch nicht umgangen wird
 
Also ich finde, das hört sich nach einer Einladung zum Raubkopieren an.
 
peacemasta schrieb:
Also ich finde, das hört sich nach einer Einladung zum Raubkopieren an.

Naja ist ja dann nach gesundem Rechtsempfinden keine Raubkopie weil du ja dafür bezahlt hast.

Der Deutsche wird für alles zur Kasse gebeten. Zahlmeister der Welt.
 
kai84 schrieb:
Der Deutsche wird für alles zur Kasse gebeten. Zahlmeister der Welt.
Besser das als World War III und/oder eine globale Finanz-Krise. Auch wenn es ironisch klingt, wenn "Der Deutsche" dafür bezahlt, dass andere seine Produkte kaufen können. :rolleyes:
Solange das jetzige System nicht zusammenbricht und/oder es spürbar schlimmer wird ist mir alles recht.

@bokaJ: Moralisch gesehen wärs meiner Meinung nach in Ordnung, wobei ich selber brennen bevorzugen würde, rechtlich gesehen wüsste ichs nicht so genau ob zumindest das selbst gebrannte (Stichwort: Privat-Kopie) legal ist und selbst wenn, dürfte ich dir sowieso keine Ratschläge erteilen.
 
websurfer83 schrieb:
Vorsicht! Das liest sich für mich wie ein Aufruf zu einer Straftat. Wenn ich hier Forenbetreiber wäre, hätte ich bereits gehandelt und das wäre dein wahrscheinlich letztes Posting gewesen.

Ich gehe mal davon aus, dass niemand hier diese Abgabe für gut heißen wird, aber das, was du hier machst, geht definitiv zu weit!

Aufruf zur Straftat? Was meinst du damit? Streamen ist keine Straftat :-)
 
Legal - Illegal - Scheißegal. So langsam weiß man nicht mehr ob dieser Satz nun auf die Raubkopierer oder auf die Verwertungsgesellschaften zutrifft.

Wie will man mit solchen Regeln und Vorschriften noch ein Rechtsbewusstsein in den Köpfen der Bürger schaffen. So wie man in den Wald hineinruft so hallt es wieder zurück.
 
Die Pauschalabgabe ersetzt dabei die Bezahlung jeder einzelnen erbrachten Leistung durch eine pauschale Abgeltung, allerdings ohne das Vervielfältigen oder den Gebrauch der Kopien in jedem Fall zu legalisieren.

Die Einforderung der Pauschalabgabe bei den Geräteherstellern und -importeuren wird von der Zentralstelle für private Überspielungsrechte (kurz ZPÜ) wahrgenommen. Diese verteilt das Vergütungsaufkommen an ihre Gesellschafter (u. a. GEMA, VG Wort und VG Bild-Kunst) Diese wiederum schütten einen Teil der Einnahmen an ihre Mitglieder aus, da sie Urheber der vervielfältigten Werke sein können.


Haha!
Wir dürfen zahlen aber KOPIEN sind WEITERHIN VERBOTEN!! Wollen die mich ver.....???
 
Die Abgabe bezieht sich auf die Privatkopie. Als „Privatkopie“ wird die Kopie eines urheberrechtlich geschützten Werkes für die nicht gewerbliche und nicht öffentliche Nutzung bezeichnet. Die Privatkopie ist durch ein Urteil des Bundesgerichtshofs auch definiert. Die Regelung, die sich daraus ergibt, erlaubt bis zu sieben Kopien im engen privaten Kreis. Daher ist damit nicht gemeint, dass die Leermittel- und Geräteabgabe die Kopie aus jeder Quelle erlaubt bzw legalisiert.
Hintergrund war einfach folgender. Mit dem Aufkommen von Aufzeichnungsgeräten wie Tonbandgerät, Video- oder Kassettenrekorder konnten auch Konsumenten Werke vervielfältigen. Da man nicht alle Haushalte kontrollieren konnte und wollte erlaubte er Gesetzgeber die legale private Kopie. Als finanzieller Ausgleich der Urheber wurden dafür Geräteabgaben („Leerkassettenabgabe“) auf Trägermaterial und Geräte (Drucker, Scanner etc.) eingeführt. Dies wird wie oben bereits zitiert über den § 54 UrhG geregelt.
Man kann über diese Abgabe denken was man will, aber mich erschreckt es schon wie viele Kommentare diesbezüglich abgegeben werden, ohne dass ein entsprechendes Hintergrundwissen vorhanden ist.
 
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