.Sentinel. schrieb:
Doch- Die Strafe wird abgeschmettert. Intel ist diesbezüglich rehabilitiert.
Nein! Das Urteil mit der Strafe ist (laut dem EuGH) auf Basis eines Prozesses gefällt worden, wo angeblich Formfehler stattgefunden haben sollen. Daher ist
das Urteil als solches nichtig.
Von sowas wie
Rehabilitation kann daher überhaupt keine Rede sein und man muss bezweifeln ob Du überhaupt den Grundsatz der Rehabilitation (aka
Entschädigung oder
Wiedergutmachung) verstanden hast. Weil weder Intels Schuld noch Unschuld überhaupt einwandfrei bewiesen wurde. Das Verfahren muss halt nur erneut angestrengt werden.
Der Vorwurf der Marktmanipulation wurde mit diesem Urteilsspruch jetzt nicht im Geringsten abgeschwächt und ist damit noch lange nicht vom Tisch. Kann gut sein, dass in einem neuen Verfahren von der EU-Kommission in Zukunft deutlich mehr Beweise zu Lasten Intels angeführt werden (weil in der Zwischenzeit mittlerweile deutlich mehr ans Tageslicht gekommen ist, die dann aber auch zur Beweislast dazugehören).
Wenn Du Dich so eingehend mit dem Thema beschäftigt hast (wie Du ja hier sagst), verwundert es, warum Dir
der Rechtsbegriff der Kausalität nicht geläufig ist.
Hier ist mal bisschen Wikipedia für Dich.
Weißt Du was
Kausalität als Rechtsbegriff (kausaler Zusammenhang) oder auch
Ursächlichkeit ist?
Kausalität ist, wenn Dir der Kollege aufm Mitarbeiter-Parkplatz die Radmuttern löst und Du nach der Arbeit auf dem Nachhause-Weg etwas schärfer bremsen musst, weil Dir plötzlich Klein Lieschen vom Bäcker kommend vor den Wagen rennt; Du deswegen (wegen den losen Radmuttern) die Kontrolle über den Wagen verlierst und Du dem Vordermann hinten auffährst (weil Du wegen bloß plötzlich drei Rädern nicht mehr zum Stillstand kommen kannst).
Wer ist jetzt Schuld?
- Klein Lieschen, weil sie beim über die Straße gehen nicht aufgepasst hat (den Unfall provoziert hat)?
- Du weil Du im Stadtverkehr nicht den nötigen Abstand gehalten hast und nach §1 der StVO deine Sorgfaltspflicht verletzt hast?
- Kollege Lump, weil er Dir aus niederen Beweggründen (ist übrigens in diesem Falle versuchter Totschlag!) die Radmuttern gelöst hat, weil Du ihm seine Freundin ausgespannt hast?
Kollege Lump! Weil hätte der Schuft Dir nicht den Wagen manipuliert, hätte die Reaktionszeit wegen dem unbedachten über-die-Straße-rennen von Klein Lieschen mutmaßlicherweise ausgereicht und Du wärest früh genug zum Stehen gekommen und dem Vordermann nicht aufgefahren.
Ergo muss der Lump für den Schaden aufkommen, weil Dir
nicht zweifelsfrei unterstellt werden kann, dass Du den Wagen (auf drei Rädern) nicht doch noch zum Stillstand hättest bringen können, wären die Radmuttern nicht gelöst worden.
So in etwa geht rechtliche Kausalität. Ob das Urteil wegen Formfehlern zurückgezogen wurde, ändert an dem Tatvorwurf der Marktmanipulation
absolut gar nichts. Die Sache ist für Intel noch lange nicht vom Tisch.
Und man kann nur hoffen, dass die EU nach den Milliarden-Strafen für Google, Facebook und Konsorten auch noch mal bei Intel ganz genau hinschaut und die Strafe am Ende deutlich höher ausfällt. 10x so hoch wäre mittlerweile durchaus angemessen nach all dem entstandenen Schaden für die Verbraucher und für AMD.
TechFA