News EuGH-Urteil bestätigt Festplattenabgabe

Fetter Fettsack

Fleet Admiral
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Die Diskussion um eine Festplattenabgabe für private Kopien wurde durch ein neues Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) wieder angefacht. In dem umständlich formulierten Urteil sehen manche bereits den Todesstoß für besagte Abgabe, andere sehen sie hingegen bestätigt.

Zur News: EuGH-Urteil bestätigt Festplattenabgabe
 
Robert. schrieb:
Sehr komisch,
in österrreichischen Medien wird davon gesprochen[...]

Da hat ein Autor wohl geschlampt und alle anderen habens abgeschrieben... Traurige Nachrichtenwelt.

Jedenfalls bringt das Urteil anscheinend gar nichts, bis nicht jemand konkret klagt damit man dann auch wirklich weiß wie es auszulegen ist.
 
Egal welcher Autor recht hat, solange DRM und andere Kopierschutzmechanismen überwiegend angewendet werden und sie für die erlaubte Privatkopie nicht umgangen werden dürfen, so lange ist jegliche Abgabe Diebstahl, denn warum eine Abgabe für etwas, was man nicht machen darf (Kopierschutz darf nicht umgangen werden)?
 
Hat wer den Originaltext vom Urteil verstanden? Dieses Urteil ist so kompliziert und scheisse geschrieben, dass ich damit nichts anfangen kann.

Großes Edit:
Juristen sind echt das letzte. Das Urteil kann man Auslegen wie man will...
 
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Nur so "en passant": Als Herr Orban eine Internetsteuer erheben wollte gingen die Leute auf die Strasse. Bei dieser Steuer ging es maximal um ein paar Euro, hier sprechen wir von ganz anderen Beträgen.
 
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Mir ist es egal, ob es erlaubt oder verboten ist.

Die Pauschalabgabe beruhigt mein Rechtsempfinden derart, dass ich Nachts wie ein Baby schlafe, egal, was ich am Tage alles so konsumiert habe. Ob nun mit oder ohne Lizenz.
 
Ist doch quasi eine Gelddruckmaschine für die Musik- und Filmindustrie.

Es wird davon ausgegangen das jeder privat ( darum geht es hier wohl ) sowohl Musik als auch Filme und Bilder auf den Datenträgern speichert, an denen Jemand anders Rechte hat.
Wenn ich die SD-Karte, CF-Karte etc nur für private selbsterstellte Bilder verwende muss ich also für etwas zahlen was ich nicht benutze. Ist ja schon mal klasse. Klingt nach GEZ-Modell. Egal ob du nen Fernseher, Radio oder PC hast, die Abgabe wird fällig weil ich es ja nutzen könnte.
Ich sollte mal nen Antrag auf Kindergeld stellen. Ich hab zwar keine eigenen aber ich könnte welche haben.
Ich hab sogar das Gerät dazu :evillol:

Die Rechtssprechung ist manchmal echt erschreckend. Insbes wenn man bedenkt das fast alles kopiergeschützt ist und ich diesen Kopierschutz nicht legal umgehen darf.

Cunhell
 
Danke lieber EuGH für die Stärkung dieser Wegelagerei.

Mein Eindruck ist, die einzige Möglichkeit sich gegen diese Abzockermethoden aus dem Medienmilieu aufzulehnen besteht darin, Kopien und Raubkopien maximal auszunutzen. Man bezahlt ja eh auf alles eine abstruse Abgabe.
 
Interpretiere ich da was falsch bzw. entgeht mir etwas im Zusammenhang, oder stellt die folgende Aussage erst einmal jegliche Privatperson unter den Verdacht, "Schaden herbeizuführen"?
Es bedarf praktischer Schwierigkeiten für einen Staat bei der Erhebung der Abgabe bei den – eigentlich den Schaden herbeiführenden – Privatpersonen.
In dem Sinn, dass man die Personen, die "Schaden herbeiführen", erst ausfindig macht und die dann um die Abgabe bittet, kann das ja nicht gemeint sein, daher sehe ich nur die oben genannte Interpretationsmöglichkeit.
 
Festplatten usw. werden in Zukunft importiert. Hoch lebe der EU-Binnenmarkt. Im Endeffekt beißt sich die Katze (der Staat, der so etwas zulässt) selbst in den Schwanz.
 
Wie siehts in den Staaten aus, die haben soetwas nicht oder?

Ich beziehe meine Kauf-Medien über iTunes. Ich kann sie gar nicht eigenhändig beliebig vervielfältigen. Warum muss ich also Zahlen?
Das ist so ein lächerliches Gesetz wie der Zwangsbeitrag für die Medien der Blockparteien. Mit Demokratie hat das alles nichts mehr zutun, wirklich traurig.
 
Egal wie das Urteil nun zu bewerten ist, die Abgabe ist eine riesen Frechheit - erstmal wird jeder unter pauschal zur Kasse gebeten, dann ist es aber so dass man die Kopien für die man die Abgabe gezahlt hat technisch nicht machen kann (Kopierschutz,DRM) und wenn mans doch wo macht das ganze meist in den illegalen Bereich fällt und ich für die Kopie nochmal zusätzlich abgemahnt und erneut zur Kasse gebeten werden kann.
Entweder oder - aber das ist doppelte Verarsche am Kunden.
 
Danke lieber EuGH für die Stärkung dieser Wegelagerei.

Dazu sollte vielleicht erwähnt werden, dass der EuGH nicht aktiv EU-Normen erzeugen darf. Er darf sie nur in einem vorgegebenen Rahmen überprüfen und wenn eine Norm insofern alles einhält, muss er sie in seiner Rechtsprechung anwenden. Ob die Richter die Norm inhaltlich mögen oder nicht, darf da keine Rolle spielen.

in österrreichischen Medien wird davon gesprochen, dass die Festplattenabgabe jetzt obsolet ist oder ihr die rechtliche Grundlage entzogen wurde.
Hier lese ich genau das Gegenteil!

Ich habe mir gestern stundenlang das Urteil durchgelesen und versucht Begründungen in diesem für die von dir verlinkten Artikel zu finden. Es gelang mir nicht. Meines Erachtens gibt es weder im Urteilsspruch noch in der Begründung einen Hinweis darauf, dass der EuGH die Festplattenabgabe killen wollte. Der einzige - vermeintliche - Grund, warum man das schreiben könnte, ist der, dass im "Rechtlichen Rahmen" des Urteils der Erwägungsgrund 35 zur Richtlinie 2001/29/EG erwähnt wird. Dort gibt es eine Passage, in der etwas von der Unzulässigkeit einer Doppelbelastung (die eine Festplattenabgabe ja ist) sagt, wenn schon vorher - etwa im Wege einer Lizenz - Geld entrichtet wurde.

Allerdings wurde dieser Erwägungsgrund mE nur deswegen aufgeführt, weil man sich im Urteilsspruch auf eine andere Passage in ihm bezog (hinsichtlich gerechter Ausgleich und dessen Aussetzbarkeit, wenn nur ein geringfügiger Schaden zu erwarten ist). Das scheint wohl missinterpretiert worden zu sein. Zum anderen sind - soweit ich das noch im Kopf habe - Erwägungsgründe Auslegungshilfen für die eigentliche Richtlinie (also den einzelnen Artikeln) und keine selbstständigen Normen. Im Grunde war das ein sehr kompliziertes, aber inhaltlich unaufgeregtes Urteil.


Interpretiere ich da was falsch bzw. entgeht mir etwas im Zusammenhang, oder stellt die folgende Aussage erst einmal jegliche Privatperson unter den Verdacht, "Schaden herbeizuführen"?

Nein, genau das will man vermeiden. Weil es eben so schwer ist, all jene zu finden, die das machen, hat man sich dazu entschieden, die Abgaben gleich dort abzuholen, wo der Zugriff einfach ist - beim Händler.
Rechtliche Fiktion dahinter: wenn etwas technisch zu einer Vervielfältigung in der Lage ist, dann wird die Funktion auch genutzt. Ergo passt es rechtlich, aus diesem Grund heraus von jeder Festplatte eine Abgabe zu fordern.
 
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Die Frage ist ja so und so, wieso sich der Staat überhaupt in privatrechtliche Angelegenheiten einmischt ! Wie es der Name schon sagt, geht es hier um die Umsetzung privaten Rechts und nicht des öffentlichen Rechtes !

Die ganzen Urheber wären als solche gar nicht bekannt, wenn sie nicht die von anderen finanzierten Medien nutzen könnten, um sich bekannt zu macchen ! Warum wird denn nicht erst einmal von den Urhebern eine Benutzungsgebühr für ihre "Produktwerbung" in Film, Fernsehen, Presse, Rundfunk und Internet erhoben !

Keiner derSchlagerfuzzys oder Rockstars wäre bekannt und könnte Millionen an Urhebergebühren einstreichen, wenn er nicht kostenlos die Medien nutzen dürfte, die wir bezahlen !
 
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Das nenne ich doch mal ein eindeutiges Urteil, nicht. :freak:
Ich sehe das wie fandre. Wenn ich sowieso abgaben für alles Zahlen muss, dann werde ich es auch maximal und darüber hinaus ausnutzen.

cunhell schrieb:
Ich sollte mal nen Antrag auf Kindergeld stellen. Ich hab zwar keine eigenen aber ich könnte welche haben.
Ich hab sogar das Gerät dazu :evillol:
Hat das schon mal einer probiert? Wenn man zu viel Geld hat könnte man das ja mal mittels Anwalt versuchen... :evillol:

ankabo schrieb:
Bin ich froh, dass ich in der Schweiz lebe...
Wenn ich hier in Österreich nicht meine ganze Familie und einen gut bezahlten Job hätte, dann wäre ich schon längst ausgewandert.
Außerdem erhebt in der Schweiz doch die SUISA Abgaben auf CDs, DVDs und MP3-Player. Außerdem dachte ich das auch eine Festplattenabgabe eingeführt werden soll. Beziehungsweise ist sie schon eingeführt worden?
 
Im Endeffekt ist es ja nichts als eine neue Steuer für alle.

Konkret fordern die Abgabeverwaltungen ja das die lokalen Künstler zu ihrem "Recht" kommen und für digitale Kopien entschädigt werden.
Das heißt aber, dass man auch schlüsseln müsste, wieviel % von den vermuteten digitalen Kopien nationales Gut und welches internationales Gut ist. Ich für meinen Teil habe kein einziges österreichisches Lied auf meinem iPod und deshalb würden den Künsterln in Österreich auch kein Cent von meiner Abgabe zustehen.

Viel Spaß beim aufteilen der Abgaben. ;) oder halt beim einstecken und abgreifen unrechtmäßigen Geldes.
 
@de la Cruz

Wie meinst du das? Mit "Privatrechtlich" ist nur gemeint, dass diese Gesetze das Recht zwischen gleichgestellten Rechtssubjekten regeln.
 
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