News EuGH-Urteil bestätigt Festplattenabgabe

So blöd es klingen mag, aber das denke ich mir auch immer. Ab wann ist man denn im Recht, auch die Hand aufzuhalten? Von meinen Dokumenten/Bildern/Filmen, die ich bisher erstellt habe, bin ich auch der Urheber. Ihr habt alle Festplatten und somit könnt ihr theoretisch meine Dokumente speichern und vervielfältigen, also her mit der Kohle!

Naja du müsstest dazu nur nachweisen das dafür jemand über die Privatkopie hinaus deine Bilder auch kopieren möchte / würde :evillol: Sorry wer will die sehen ? ( ausser du machst Privatporns ) Und die kriegste sicher locker vermarktet :king:

Oder gehörst du sogar zu den verabscheuungswürdigen Gesellen die die Hand aufheben wenn sie für Familie / Freunde mal was Tun ?
 
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Man könnte ja auch pauschal jeden Bürger jährlich für ein paar Tage inhaftieren: Es könnte ja jeder potenziell Straftaten begehen oder hat schon mal geringfügige Straftaten begangen die nicht aufgefallen sind und daher nicht verfolgt wurden.

Das wäre so Irre wie dafür zu bezahlen dass man ja urheberrechtlich geschütztes Material Kopieren könnte oder das Programm des öffentlichen Rundfunk nützen könnte.
 
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V. Kopierschutzmaßnahmen

Die (Nicht-)Verwendung von Kopierschutzmaßnahmen ändert nichts am Entstehen eines Vergütungsanspruches der Rechteinhaber. Wie hoch dieser ist, kann jedoch sehr wohl davon abhängig gemacht werden, ob Kopierschutzmaßnahmen verwendet wurden.

Typischer Juristen-Quatsch!
WENN ein urheberrechtlich geschütztes Werk mit einem Kopierschutz versehen wird, KANN daraus kein Vergütungsanspruch für eine legale Kopie auf Datenträger erhoben werden, weil laut geltendem EU-Recht eine solche Kopie verboten ist.

Seit wann darf an einem Verbrechen legal partizipert werden?

Also entweder, der Kopierschutz wird abgeschafft - dann können wir über pauschale Abgaben auf Kopiermedien reden. Oder die Industrie beharrt auf dem Kopierschutz . dann kann sie die Pauschalabgaben knicken. SO müßte eigentlich ein richterliches Urteil aussehen!
 
Aufgrund Dieses systematischen gegenleistungslosen abkassierens auf so vielen Ebenen,
zusätzlich auch noch pseudo legitimiert durch zwielichtige und dubiose "Urteile" die
warscheinlich eh vorher schon feststanden, werde Ich Nie Filesharing aufgeben.
Seit einer Dekade kaufe ich prinzipiell keinen Content mehr, habe weder TV oder Radio,
die Verwertungs-Mafiakartelle erpressen Gelder ja durch Mithilfe der korrupten Politik und
Justiz. Die endlose Liste von Zwangsschutzgelder auf Hardware aller Art, mit zum Teil
absurden Begründungen. Ich würde gerne mal eine Statistik sehen wieviel Geld da so
im Jahr zusammengerafft wird und wo es hingeht, der kleine Kulturschaffende wird da
warscheinlich nicht viel sehen sondern nur die üblichen Verdächtigen.
 
In meinen Augen geben mir diese pauschalisierten Abgaben das Recht illegale Kopien zu besorgen. Wie soll man das anders verstehen. Marke: "Ich bin unschuldig, so lange man mir nicht das Gegenteil beweisen kann?" -Schon lange nicht mehr- Versteh einer dieses lobbybeeinflusste Rechtssystem.

Pauschalisierte Abgaben gibt es auf

Festplatten
USB Sticks
SD Karten
Drucker
Scanner
Fotokameras
Viedeokameras
Komplett-PC / Notebooks
und viele mehr

Was "Besteuert" wird und wie hoch die Abgabe sind, findet man hier
http://de.wikipedia.org/wiki/Pauschalabgabe
 
Weiß jetzt gar nicht warum sich alle hier so aufregen?
Für mich bedeutet die Zwangsabgabe doch nur:
eine still schweigende Einverständniserklärung, zur Erteilung der Berechtigung zur Anfertigung einer Kopie/'n für den persönlichen Bedarf, für vom Urheberrecht geschützten Daten/Inhalten.
Diese darf ich natürlich nicht weiter veräußern.
Punkt, aus und basta!
 
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Eine primäre Funktion ist gegeben, wenn ein (Daten-)Träger hauptsächlich für die Vervielfältigung von Daten verwendet werden kann – ob es tatsächlich der Fall ist, ist nicht relevant.

Eine Festplatte wird doch eigentlich nicht für die Vervielfältigung der Daten verwendet. Wenn jemand illegale Kopien darauf speichert dann hat er sie doch auch nur einmal auf den Datenträger und sie werden hier nicht vervielfältigt. Das eigentliche Element das zur Vervielfältigung genutzt wird ist doch das Internet bzw. früher die CD/DVD.

Wenn Kopien abseits des Internets über USB Stick oder CD/DVD weitergegeben werden dann sind doch diese Datenträger die "Vervielfältigungselemente" und diese sind ja bereits mit einer Abgabe belegt.

Auf jeden Fall schafft man mit einer solchen Politik kein Rechtsbewusstsein in der Bevölkerung, und manch einer wird sich wohl denken
- ob es tatsächlich der Fall ähh illegal ist, ist nicht relevant.
 
WENN ein urheberrechtlich geschütztes Werk mit einem Kopierschutz versehen wird, KANN daraus kein Vergütungsanspruch für eine legale Kopie auf Datenträger erhoben werden

Wenn der Hund nicht gesch**** hätte, hätte er den Hasen gekriegt. Hätte, wäre, wenn. Seit wann spricht man Urteile auf Basis der bloßen Vermutung bzw. seit wann wird jemand verknackt weil nur der "Verdacht" besteht jemand hätte etwas getan ? Das ganze ist wieder mal eine Farce, denn hier wird den Zecken der Rechteverwerter wieder mal nach dem Willen geurteilt. Sollte es Menschen geben die auf ihren Festplatten nur ihr Betriebssystem, ihre Familienfotos und Familienvideos und ihre gekauften Spiele installieren ? Ist das so abwegig das man diese mit einer Abgabe bestraft ? Das stinkt ja mittlerweile wie die GEZ, es gibt ja angeblich auch niemanden der ohne ZDF und ARD Leben kann, gehört ja quasi zum Leben wie die Luft zum Atmen diese Rentnersender ^^
 
Verstehe nicht wie sich soviele Leute immer hier aufregen über XY Thema, und wenn ich bei den nächsten Wahlen, egal ob kommunal oder auf EU-Ebene die Ergebnisse ansehe, dann ist es immer noch das Gleiche, seit Jahrzehnten.
 
Also der Punkt würde mich dann doch genauer interessieren. Gerade an der Höhe der Abgabe scheiden sich ja die Geister noch viel mehr. Wer legt denn fest, was eine dem Kopierschutz "angemessene" Höhe ist?

Der jeweilige Mitgliedsstaat kann das regeln. Das Urteil hat nur bestimme Eckpunkte umrissen hinsichtlich dessen, was unionsrechtlich gedeckt wäre.
 
Naja, dann dürfte die Abgabe in Deutschland nicht allzu hoch ausfallen. Schließlich ist doch fast überall ein Kopierschutz drauf und da diese so geschützten Werke nicht kopiert werden dürfen müssen die Verwertungsrechteinhaber dieser Werke auch nicht entschädigt werden.

Schließlich gilt die Abgabe nur als Entschädigung für legale Privatkopien und die gibt es hier ja kaum.
 
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hadigali schrieb:
Hey Leute, wie ist das eigentlich mit der Mehrwertsteuer, werden diese zuerst berechnet und dann kommen die Abgaben, oder werden für die Abgaben auch Mehrwertsteuer erhoben? Falls letzteres sein sollte und ich der Staat wäre, warum sollte ich die Abgabe dann wegstreichen, wenn ich dadurch mehr Steuereinnahmen mache

nach deutschem aktuellem gültigen Recht darf es keine Steuern auf Gebühren geben und auch keine Steuern auf Steuern. letzteres wird aber tagtäglich an der Zapfsäule umgangen von der Regierung. da bezahlt man nämlich auf den eigentlichen Spritpreis die Mineralölsteuer und auf dieses Produkt dann noch die Umsatzsteuer. korrekt wäre eigentlich die Berechnung beider Steuern auf den Grundbetrag und dann Aufsummierung. aber der Vati der Finanzen macht es anders
 
IV. Staaten können es Rechteinhabern verbieten, Genehmigungen für private Vervielfältigungen zu erteilen

Erteilt ein Rechteinhaber dennoch gegenüber jemandem seine Zustimmung zur Nutzung von Dateien mit seinen Werken, so begründet das trotzdem keine Verpflichtung des Nutzers zu einer Zahlung.
Es ist also egal ob Deutschland einer Vervielfältigung zugestimmt hat, eine Abgabe ist darauf nicht zu bezahlen?
Worauf zielt dies ab, habt ihr mal ein Beispiel? ( Ist damit KiPo, Nazizeug oder volksverhetzendes Materials gemeint? )

Und ich muss Klassikfan zu 100% Recht geben.

V. Kopierschutzmaßnahmen
Die (Nicht-)Verwendung von Kopierschutzmaßnahmen ändert nichts am Entstehen eines Vergütungsanspruches der Rechteinhaber. Wie hoch dieser ist, kann jedoch sehr wohl davon abhängig gemacht werden, ob Kopierschutzmaßnahmen verwendet wurden.
Wenn ein Kopierschutz verwendet wird, dann stammt jede Kopie davon von einer unrechtmäßigen Quelle. ( Für die laut Urteil ja nun mal keine Abgaben zu zahlen sind!)

Hier steht aber drin, dass eine Abgabe auch für diese Kopien zu zahlen wäre, abhängig davon wie gut der Kopierschutz wäre. In diesem Urteil steht praktisch drin:
A) Für Privatkopien aus nicht legalen Quellen ( z.B. kopiergeschützten Medien ) sind keine Abgaben zu zahlen und
B) Für Privatkopien aus nicht legalen Quellen ( z.B. kopiergeschützten Medien ) sind in jedem Fall Abgaben zu zahlen abhängig der Stärke des verwendeten Kopierschutzes.
 
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White_Eagle schrieb:
Weiß jetzt gar nicht warum sich alle hier so aufregen?
Für mich bedeutet die Zwangsabgabe doch nur:
eine still schweigende Einverständniserklärung, zur Erteilung der Berechtigung zur Anfertigung einer Kopie/'n für den persönlichen Bedarf, für vom Urheberrecht geschützten Daten/Inhalten.
Diese darf ich natürlich nicht weiter veräußern.
Punkt, aus und basta!

Du darfst aber keine Inhalte kopieren, selbst für den persönlichen Gebrauch, wenn ein wirksamer Kopierschutz drauf ist. Da dies quasi fast überall der Fall ist, kannst Du, so sehe ich das zumindest, legal nichts tun, was diese Abgabe rechtfertigt.

Cunhell
 
ankabo schrieb:
Bin ich froh, dass ich in der Schweiz lebe...

Nur keine falschen Vorstellungen, auch Schweizer zahlen diese Abgaben. Da richtet sich die Schweiz ganz schnell und unbürokratisch nach der EU!
 
cunhell schrieb:
Du darfst aber keine Inhalte kopieren, selbst für den persönlichen Gebrauch, wenn ein wirksamer Kopierschutz drauf ist. Da dies quasi fast überall der Fall ist, kannst Du, so sehe ich das zumindest, legal nichts tun, was diese Abgabe rechtfertigt.

Cunhell
Gibt es eigtl eine Definiton für "wirksamer Kopierschutz"?
Wenn ich eine kopiergeschützte CD/DVD brennen kann, dann war der Kopierschutz nicht wirksam.
Ergo, es dürfte nicht verboten sein :evillol:
 
Ich finde das lustig. Ich bin der Urheber meiner Daten, ich erstelle mit meiner Kamera Bilder. Diese Kamera hat eine Festplatte, auf die zahle ich Gebühren. Die Daten sicher ich dann auf einer Festplatte, auf die ich Gelder bezahlen muss, weil der Urheber (also ich) ja ansonsten Umsatzeinbußen hätte, weil ich theoretisch "einfach so" mein eigenes Zeug kopieren könnte.

Zahle ich wirklich für mich selber Abgaben? Muss man nun in der Schule auch aufpassen, wenn man von seinem Nachbarn abschreibt, weil das eine "legale Kopie" ist, und legale Kopien müssen ja abgegolten werden?

Bedeutet das wiederum, wenn jemand mein Kochrezept aus meinem Kochbuch schreibt, so müsste er auf das Kochrezept Urheberrechtsgebühren bezahlen, obwohl ich der Urheber bin?

In was für einer Teletubbiewelt leben die eigentlich? Mal davon ab, der Konsument hats mal wieder einfach: Entweder zahlen, oder verzichten. Klasse Wurst. Danke EU! Ich liebe euch auch.
 
Nun ja, immerhin ist dies alles nicht mit dem Problem zu vegrreichen, das der EU-Bauer hat, wenn er versuchen muss seine Gurken davon zu übezeugen, mit dem richtigen Krümmungswinkel heranzuwachsen.
 
Na anscheinend macht sich jemand mal die Mühe und ließt sich das Urteil durch, anstatt nur von den anderen abzuschreiben, hab da nämlich ebenso meine Zweifel. So wie ich dass sehe hat der EuGH nämlich sehr wohl pro Abgabe entschieden, allerdings mit dem Verweis, dass man schon auf die zentrale Verwendung des Datenträgers Rücksicht (iSd Höhe der Abgabe) nehmen muss, und, sollte die Möglichkeit der Kopie urheberrechtlich relevanter Daten nur eine quasi marginale Nebenmöglichkeit sein, von einer Abgabe gänzlich abzusehen ist.

Das ist bei Festplatten aber sicher nicht der Fall.
 
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