de la Cruz
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Mit privatrechtlich meine ich, dass der Gesetzgeber kein Gesetz machen muss, das den Urhebern generell hilt, ihre privatrechtlichen Forderungen zwangsweise durchgesetzt zu bekommen. Die Ansprüche der Urheber bestehen ja aufgrund des Urheberrechtsgesetzes ohnedies bereits und die Urheber können ihre Forderungen geltend machen; dass der Staat ihnen dafür quasi eine Automtik schafft ist mehr als unangebracht ! Mir hilft der Staat in meine Beruf auch nicht, dass meine privatrechtlichen Forderungen quasi automatisch bei mir eintrudeln !