Bericht Falsche Netzteil-Zertifikate

@ Fetter Fettsack, KlackKlack

KlackKlack hat mit seinen Ausführungen zur Beweislastumkehr recht.
Es ist so, dass das Vorliegen eines Mangels grds. vom Käufer bewiesen werden muss. Auch bewiesen werden muss, dass der Mangel bei Gefahrübergang (=meist Erhalt der Ware) bereits vorgelegen hat. Nur dann liegt ein Sachmangel nach § 434 BGB vor. Das einzige was die Beweislastumkehr aus § 476 macht, ist, dass sollte ein Mangel innerhalb der ersten 6 Monate auftreten, eine gesetzliche Vermutung zugunsten der Käufers greift, dass dieser Mangel auch bereits bei Gefahrübergang vorlag. D.h. Tritt ein Mangel innerhalb der ersten 6 Monate auf - für diesen ist immernoch der Käufer beweispflichtig - obliegt es dem Verkäufer die gesetzliche Vermutung für das Vorliegen des Mangels bereits bei Gefahrübergang zu widerlegen.

Konkret:
Käufer beweist Mangel + Mangelhaftigkeit bereits bei Gefahrübergang. Tritt ein Mangel innerhalb der ersten 6 Monate auf, muss er den zweiten Punkt nicht beweisen, das Gesetz vermutet diesen für ihn.

So gut und lobenswert ich den Artikel finde, in diesem Punkt ist er mir zu schwammig. Unter dem Punkt "Rechtslage Zivilrecht" schreibt ihr im zweiten Absatz:

"Diese [Beweislastumkehr] besagt, dass innerhalb von sechs Monaten ab dem Zeitpunkt des Kaufes der Händler die Mangelfreiheit – konkret: die Erfüllung der Zertifikatsanforderungen zum Übergabezeitpunkt – des verkauften Netzteiles beweisen muss, wenn ihm der Verbraucher die reine Existenz des Mangels darlegen kann."

Die Ausführungen unter "konkret" sind richtig. Streicht man jedoch den Einschub zwischen den Gedankenstrichen raus - was grammatikalisch zulässig wäre -, entsteht der Eindruck, dass der Händler die Mangelfreiheit beweisen muss. Das ist nicht richtig.

Im fünften Absatz verfestigt sich der vorher angedeutete Eindruck:

"Problematisch für beide Seiten ist bei der Inanspruchnahme der Gewährleistung, dass der Mangel prinzipiell am konkreten Gerät nachgewiesen werden muss. D.h. der Händler hat dem Kunden innerhalb der ersten sechs Monate zu belegen, dass die versprochene Effizienz bei diesem Gerät – innerhalb „fachlich gerechter Toleranzen“ – erreicht wird, danach hat der Kunde nachzuweisen, dass sie nicht erreicht wird. Das ist aber jeweils nur mit einem hohen technischen Aufwand möglich."

Das passt leider nicht. Es ist eben nicht so, dass der Händler die versprochene Effizienz beweisen muss. Das obliegt dem Käufer! Und zwar, wie ihr richtig schreibt, bei dem konkret fraglichen Gerät.


Selbstverständlich kann das wohl kaum jemand. Das würde in einem Prozess regelmäßig ein Sachverständiger machen.

Es geht darum, dass ich den Eindruck verhindern will, man könne sich als Käufer eines solchen Netzteiles zurücklehnen und nach zwei Sätzen mit einem verlinkten Netzteiltestbericht an den Onlineshop seiner Wahl, entspannt deren Reaktion abwarten. Ob ein Test eines Netzteils einen entsprechend großen Mangelverdacht dergestalt begründen kann, dass er der Sache so offenkundig anhaftet, dass das wiederum für den Beweis eines Sachmangels ausreicht, ist keineswegs einfach zu beantworten. Es kann sein, dass das ausreicht. Genauso gut kann das im Ernstfall zurückgewiesen werden. Es gibt Argumente in beide Richtungen.

Freilich werden die allermeisten Shops in so einem Fall positiv reagieren. Dennoch sollte man in diesen Fällen nicht vorschnell etwaige Warengutscheine im Onlineshop nach dem Motto: "Geld zurück oder Prozess" ablehnen.
 
craxity schrieb:
@Fetter Fettsack & & KlackKlack:

Was den Betrug angeht, kommt der mmn schon in Frage. Ausreichend ist ja eine Drittbereicherungsabsicht. D.h. täuschender und begünstigter des Betruges müssen nicht identisch sein. Der Hersteller täuscht mit seinen falschen Aussagen zugunsten des Händlers.

Schöner Einwand!

Ich tue mich nur allgemein schwer in jedem kritikwürdigen Handeln einen Betrug sehen zu wollen.

Zunächst bleibe ich dabei, dass ich die Annahme einer Täuschung des Herstellers gegenüber dem Kunden schwierig finde. Sicherlich ist denkbar, dass ein Kunde sich beim Hersteller informiert und dann bei einem beliebigen Händler kauft - wahrscheinlich ist es mE nicht. Informiert sich der Kunde nur beim Händler, so liegt darin keine Täuschung des Herstellers.

Weiterhin müsste man dann auch einen Schaden nachweisen. Der müsste sich im übrigen beziffern lassen. ME nach reicht es nicht, wenn beispielsweise das Netzteil bloß weniger wert ist - was übrigens erstmal bewiesen sein müsste. Zu fragen ist vielmehr, ob sich Leistung und Gegenleistung entsprechen. Wenn ein günstiges Netzteil seinen Preis auch ohne das Siegel wert ist, sehe ich keinen Schaden.

Zuletzt zur Drittbereicherungsabsicht. Völlig richtig dein Einwand, die hab ich nicht erwähnt. Typischerweise wird sie bei sogenannten Provisionsfällen erörtert. Natürlich auch denkbar, wenn jemand wirklich bloß einen Dritten bereichern will. Provisionsfall: Also jemand, an den nicht gezahlt wird, betrügt eines Dritten, der ihm dann die Provision zahlt. Ich finde aber zwei Dinge schief. Erstens müsste man wissen, ob die Hersteller sich wirklich für die Händler interessieren, da sie ja vielleicht vorher bezahlt werden - dann ist ihnen eine Drittbereicherung egal und zweitens ist hier ja der Händler tatsächlich noch zwischengeschaltet.

Worauf ich hinaus will: Nicht jedes Verhalten, das wir für falsch halten, ist - nur weil es um Geld geht - automatisch ein Betrug.
Insbesondere wird man in unseren Fällen wohl differenzieren müssen, ob überhaupt ein Siegel erteilt wurde oder eben nicht.
 
Naennon schrieb:
und die Moral von der Geschicht?
was anders als Seasonic oder Enermax kauft man nicht

Warum kein beQuit! ?
 
Was den Betrug angeht, kommt der mmn schon in Frage. Ausreichend ist ja eine Drittbereicherungsabsicht. D.h. täuschender und begünstigter des Betruges müssen nicht identisch sein. Der Hersteller täuscht mit seinen falschen Aussagen zugunsten des Händlers.

Da stellt sich aber die Frage, warum der Hersteller einen Dritten bereichern wollen sollte? Wenn, dann bezieht sich sein Vorsatz (bzw. der Vorsatz der Organe der juristischen Person) doch nur auf die Mehrung des eigenen Vermögens, womit man wieder an der Stoffgleichheit scheitern dürfte.

Was der Händler einnimmt, muss er ja zu einem großen Teil an den Hersteller (nehmen wir der Einfachheit halber an, es ist nur ein dreiteiliges System mit Kunde-Händler-Hersteller) abliefern, ihm bleibt nur eine kleine Marge. Darin würde ich die einzige denkbare Bereicherung des Händlers sehen, auf die aber der Hersteller wohl sicherlich keinen Vorsatz haben dürfte. Der will ja lediglich seinen eigenen großen Anteil.

Informiert sich der Kunde nur beim Händler, so liegt darin keine Täuschung des Herstellers.

Wenn der Händler aber nur mit solchen Informationen informieren kann, die der Hersteller gibt (Zertifikate, etc.), schlägt da das Handeln des Herstellers mE sehr wohl durch.

Wenn ein günstiges Netzteil seinen Preis auch ohne das Siegel wert ist, sehe ich keinen Schaden.

Das kommt auf die Schadensberechnung an. Wenn man (wie bspw. in Österreich) das proportional umrechnet, dann gibt es sehr wohl einen Schaden, weil da so gerechnet wird, dass man die prozentuale Differenz zwischen mangelfreiem Wert und mangelbehaftetem Wert nimmt und dann die Summe errechnen kann, um die der für die mangelfreie Sache vereinbarte Preis abgesenkt werden muss. Also:

objektiver Wert ohne Mangel : objektiver Wert mit Mangel = vereinbarter Preis für mangelfreie Sache : wegen Mangels reduzierter Preis
 
Zuletzt bearbeitet:
Fetter Fettsack schrieb:
[...]



Das kommt auf die Schadensberechnung an. Wenn man (wie bspw. in Österreich) das proportional umrechnet, dann gibt es sehr wohl einen Schaden, weil da so gerechnet wird, dass man die prozentuale Differenz zwischen mangelfreiem Wert und mangelbehaftetem Wert nimmt und dann die Summe errechnen kann, um die der für die mangelfreie Sache vereinbarte Preis abgesenkt werden muss. Also:

objektiver Wert ohne Mangel : objektiver Wert mit Mangel = vereinbarter Preis für mangelfreie Sache : wegen Mangels reduzierter Preis

Nun will ich zwar die übrigen User nicht mit rechtlichen Ausführungen langweilen, aber ich fürchte wir schreiben aneinander vorbei. Mir geht es darum, ob überhaupt ein Schaden vorliegt. Du schreibst, wie man diesen berechnen kann. Aber ganz so einfach scheint man es sich nicht machen zu können.

Siehe BGH, Urteil vom 27. 6. 2012 - 2 StR 79/12 Link: beim BGH zu finden mit dem Aktenzeichen; leider kann ich die URL nicht einfügen, weil sie nicht auf der Whitelist steht..; Anmerkung in JuS 2013, 81; folgenden Leitsatz schrieb die Redaktion der NStZ (NStZ 2012, 629):
"Wird bei einem Kauf über Umstände getäuscht, die den Verkehrswert der Sache maßgeblich mitbestimmen, erleidet der dadurch zum Kaufabschluss bewogene Kunde einen Schaden regelmäßig nur dann, wenn die Sache objektiv den vereinbarten Preis nicht wert ist. Unerheblich ist demgegenüber regelmäßig, ob die gelieferte Ware von geringerem Wert ist als die vertraglich vereinbarte. " (Hervorhebung von mir)

Dort wurden Plagiatsfelgen für Autos als Originalfelgen auf eBay verkauft.

Ich zitiere aus dem Urteil:
"Ein Vermögensschaden i.S.d. § 263 I StGB tritt ein, wenn die Vermögensverfügung des Getäuschten bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise unmittelbar auch zu einer nicht durch Zuwachs ausgeglichenen Minderung des wirtschaftlichen Gesamtwerts des Vermögens des Verfügenden führt (Prinzip der Gesamtsaldierung; vgl. BGHSt 53, 199, 201 mwN). Wird bei einem Kauf über Umstände getäuscht, die den Verkehrswert der Sache maßgeblich mitbestimmen, erleidet der dadurch zum Kaufabschluss bewogene Kunde einen Schaden regelmäßig nur dann, wenn die Sache objektiv den vereinbarten Preis nicht wert ist. Unerheblich ist demgegenüber regelmäßig, ob die gelieferte Ware von geringerem Wert ist als die vertraglich vereinbarte. Daher ist beim Fehlen einer vom Verkäufer fälschlich zugesicherten Eigenschaft der Kaufsache der Käufer nicht stets und ohne Rücksicht darauf, ob die Sache trotz Fehlens der zugesicherten Eigenschaft den vereinbarten Preis wert ist, durch den Abschluss des Vertrages betrügerisch geschädigt (vgl. BGHSt 16, 220, 221f.; BGH wistra 1986, 169, 170; Fischer 59. Aufl., § 263 Rn 111)."

Somit bleibe ich bei der Aussage: Wenn das Netzteil ohne Siegel den gezahlten Preis wert ist, liegt kein Schaden vor. Und wie man so ein Siegel in Geld ausdrücken will, bleibt mir weiterhin unklar. Deine beiden Variablen des objektiven Wertes lassen sich leicht postulieren - in Geld ausdrücken aber wohl bloß sehr schwer.

Aber: Da wir keinen einschlägigen Fall haben, würde sich erst bei einem Prozess zeigen, wer hier richtig liegt - oder besser: wessen Ansicht von Gerichten geteilt wird. Bis dahin sind das bloße Thesen.
 
Zuletzt bearbeitet: (Link eingefügt)
muhmaff schrieb:
Warum kein beQuit! ?

Die meisten Netzteile werden in Komplett PCs verbaut und da gibt es auch gute Marken, die man sonst gar nicht als Endkunde kaufen kann, wie zum Beispiel Deta Electronics, die Dell verbaut.
Noch mehr Netzteile werden bei mobilen Geräten beigegeben, die sich bewähren. Da spielt Deta auch eine große Rolle.
 
Nun will ich zwar die übrigen User nicht mit rechtlichen Ausführungen langweilen, aber ich fürchte wir schreiben aneinander vorbei. Mir geht es darum, ob überhaupt ein Schaden vorliegt. Du schreibst, wie man diesen berechnen kann. Aber ganz so einfach scheint man es sich nicht machen zu können.

So ganz verstehe ich dies Argument nicht, denn wie soll ich denn bei nicht immateriellen Schäden wissen, ob ein solcher vorliegt, wenn ich nicht nachrechne? Laut dem von dir dankenswerter Weise zitierten Urteil macht der BGH ja auch nichts anderes als zwei Werte gegenzurechnen, um zu schauen, ob am Ende ein Schaden rauskommt oder nicht.

Bzgl. des Urteils: ich habe mich mangels entsprechender Kenntnis der deutschen Rechtslage nur auf das Bringen eines Beispiels aus einem rechtlich recht verwandten Land beschränkt - nach dem Motto: das wäre eine denkbare Lösung. Falls das so rüberkam, als ob ich das auf Deutschland 1:1 übernehmen wollte, so bitte ich um Pardon. Das war nicht meine Absicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Fetter Fettsack schrieb:
Bitte die Zitierenregel beachten. Danke.

Doch nachrechnen möchte ich auch, sogar sehr gern. Die gegebene Formel mag ok sein, ich weiß nur nicht, wie du zu den Größen kommen willst.

So wie ich den BGH verstehe, müsste der Minderwert konkret beziffert werden oder jedenfalls auf einer belastbaren Schätzung beruhen. Das setzt aber voraus, dass ich weiß, wie viel (in unserem Fall) dasselbe (!) Netzteil einmal mit und einmal ohne Siegel wert ist. Wenn man beweisen kann, dass - beispielsweise - das Netzteil wegen des fehlenden Siegels 10 € weniger wert ist, liegt bloß dann ein Schaden vor, wenn der gezahlte Preis dem jetzt objektiven Wert nicht entspricht. Ist das Netzteil immer noch den gezahlten Preis wert, liegt kein Schaden vor.
Bei einem "klassischen" Mangel - zum Beispiel einem lärmenden Lüfter - kann man den Minderwert mit den aufzuwendenden Kosten für einen Lüfter gleichsetzen. Das Siegel kann ja aber nicht nachträglich beigebracht werden und es steigert ja auch nicht zwingend den Wert.

Und selbst wenn das Netzteil weniger wert ist: Zahle ich für ein Netzteil 30 € und ist dieses ohne Siegel auch 30 € wert, so kann ich nicht betrogen worden sein. Gerade deswegen sehe ich die vorschnelle Bejahung des Betruges so kritisch. Es reicht gerade nicht, dass getäuscht wird und eine minderwertige Sache verkauft wurde - vielmehr dürfen sich Leistung und Gegenleistung nicht entsprechen.

Das was du vorschlägst, hat Anklänge einer Minderung: Bloß weil das Siegel fehlt, sei es einen gewissen Prozentsatz weniger wert und diese Differenz sei der Schaden. Aber auch dann muss ich wissen, wie viel Prozent weniger das Netzteil nun wert ist.

Bloß - und hier liegt mein Argument - wie soll man den Beweis, dass es (beispielsweise) weniger als 30 € wert ist, führen? Welcher Sachverständiger kann denn (auf welcher Grundlage?) sagen, was so etwas wert ist? Mein Argument ist damit mehr ein tatsächliches als ein rechtliches. Auch die Tests bei euch sagen ja bloß, dass ein Netzteil die Anforderungen des Siegels nicht erfüllt. Aber um wie viel Euro oder Prozent das nun das Netzteil mindert, könnt ihr ja auch nicht bestimmen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Gut, ich habe die ganze Zeit das Bild vor Augen gehabt, dass zwar ein Zertifikat drauf klebt, das NT aber weder getestet wurde noch die Anforderungen erfüllt. Insofern muss ich dir mit deinen Ausführungen natürlich zustimmen, sie sind schlüssig.
 
Ich würd mal sagen, danke CB das ihr euch diese mühe macht, sonst machts ja scheinbar keiner :D

Weiter so!
 
Die Creme de la Creme der Netzteilhersteller unter sich. In dem Test fallen fast alle Namen die in der Szene einen miesen Ruf geniessen.

Xigmatec, LC Power, Xilence, Sharkoon, Silentmaxx, Cougar.. Hauptsache billig produziert. Wer sowas kauft ist schon selbst schuld, in den Foren wird immer wieder vor Chinaböllern gewarnt und dort fallen dieselben Namen.
 
Xigmatec, LC Power, Xilence, Sharkoon, Silentmaxx, Cougar.. Hauptsache billig produziert.
Da sind aber einige Sachen drin, die nicht passen (wie z.B Cougar und bevor auf das Review vom A 300W
herumgeritten wird: Von diesen einem Review auf den geaamten Ruf/ Line-Up von Cougar zu schließen, ist daneben,).
 
Ich versteh auch nicht, warum hier Silentmaxx aufgezählt wurde. Soo schlecht bzw so weit daneben warens ja auch nicht. Und wenn man das nächst beste als Vergleich rannimmt, dann ist der Preis von dem Teil auch noch relativ gut.

Man darf nicht vergessen, dass selbst ein 580W E9 teurer ist als das 550W Silentmaxx. Wobei das bei mir unter Last aber auch schon 'nen bisserl (mehr) aufdrehen kann...
 
Wieso nennt ihr BeEuie! einen Netzteilhersteller? Das ist laut der der Liste bei tomhardware auch keine Firma die alle Netzteile selbst fertigt sondern überwiegend oder vollständig Fremd fertigen lässt. Lasst euch doch mal deren Werk zeigen und auflisten, welche von deren Netzteilen aus der eigenen Fertigung stammen!

Alle genannten "Hersteller" von Schummelnetzteilen fallen in diese Kategorie oder sind dort gar direkt als Importeure gelistet, wobei ich mich frage worin dann der Unterschied zu Firmen bestehen soll, die komplett fremd fertigen lassen. Daher ist es wohl die besten Empfehlung nur Netzteile zu kaufen, die den Markennamen von deren wahrem Hersteller tragen, die in der Liste gelb hinterlegt sind, da echte Hersteller i.d.R. mehr Wert auf ihr Image lagen und auch die volle Kontrolle über die Produktion sowie das Know-How und die Anlagen zur Entwicklung und Kontrolle der Geräte verfügen. Das kann jemand der woanders fertigen lässt ja gar nicht. Die Geräte hat ja dann nicht einmal ein Mitarbeiter von dem zu Gesicht bekommen.
 
Eine Korrelation Hersteller-Qualität und Reseller-Müll konnte ich bisher nicht feststellen.
 
Philipus II, gibt es denn einen Fall eines Schummelnetzteils von einem echten Hersteller?

DDD, das stimmt, der Kunde bekommt mehr oder weniger immer, was er auch bestellt und bezahlt hat. In dem Fall sind die Handelsfirmen die Kunden der OEM Hersteller, nur wissen wir als Endkunden eben nicht, was das nun immer Konkret ist. Wenn Firmen wie LC Power die Schuld auf den Fertiger der Netzteile schieben, dann ist das daher auch unglaubwürdig und selbst wenn es stimmt ein Armutszeugnis für deren eigene Qualitätskontrolle. Da die aber wohl selbst eine Verpackung designt haben, auf der neben dem 80+ Gold Logo auch steht, dass das Netzteil nur für 220V zugelassen ist, somit also niemals eine Zertifizierung bestanden haben kann die bei 110V erfolgt, ist da der Verdacht des vorsätzlichen Betruges wohl schwer von der Hand zu weisen. Immerhin muss jemand in der Firma ja gewusst haben, dass die Netzteile die in der Packung zum Kunden gehen eben nur 220V vertragen.
 
Holt schrieb:
Wieso nennt ihr BeEuie! einen Netzteilhersteller? Das ist laut der der Liste bei tomhardware auch keine Firma die alle Netzteile selbst fertigt sondern überwiegend oder vollständig Fremd fertigen lässt. Lasst euch doch mal deren Werk zeigen und auflisten, welche von deren Netzteilen aus der eigenen Fertigung stammen!
Ja, und?! Wen interessiert das?
Es gibt auch gerüchte dass z.B. Enermax gar nicht mehr selbst fertigt und nur noch die Platinen selbst entwickelt.

Ganz ab davon scheinst du überhaupt keine Ahnung zu haben, wie das mit Contract Manufacturing in der Praxis denn nun wirklich ausschaut!
Das ist nämlich so, dass der Auftraggeber einige Dinge vom Fertiger verlangen kann - schau dir mal be quiets Pure Power L8 Serie an. Die verwendete Plattform war (einige Zeit lang) be quiet exklusiv!!

Holt schrieb:
Alle genannten "Hersteller" von Schummelnetzteilen fallen in diese Kategorie oder sind dort gar direkt als Importeure gelistet, wobei ich mich frage worin dann der Unterschied zu Firmen bestehen soll, die komplett fremd fertigen lassen.
Und was du hier sagst, ist schon mal glatt falsch.

Denn es gibt wohl auch einige Super Flower Netzteile, die nicht wirklich taugen - und SF fertigt wohl selbst. Genau so wie es einige Huntkey Netzteile gibt und - überraschung - auch die fertigen selbst...
Gibt noch einige andere Beispiele...

Ums kurz zu machen: Wenn ein Netzteil Müll ist, dann liegt es mal überhaupt nicht daran, dass man selbst Hersteller oder, wie du behauptest, nur Reseller/Importeur ist. Das ist mal sowas von ralle, letztendlich, das glaubst du gar nicht!
Holt schrieb:
Daher ist es wohl die besten Empfehlung nur Netzteile zu kaufen, die den Markennamen von deren wahrem Hersteller tragen, die in der Liste gelb hinterlegt sind, da echte Hersteller i.d.R. mehr Wert auf ihr Image lagen und auch die volle Kontrolle über die Produktion sowie das Know-How und die Anlagen zur Entwicklung und Kontrolle der Geräte verfügen.
Und was du hier schreibst, ist, mit verlaub, Bullshit.

Wer nun was letztendlich fertigt, spielt keine Rolle. Wichtig ist das Produkt, was letztendlich bei raus kommt.
Und da kann ein Produkt von einem 'Reseller' sogar besser sein als das Original!!

Zum Beispiel weil der 'Reseller' einen besseren Lüfter verbaut. Zum Beispiel weil der Reseller ein anderes Lüfterprofil verwendet. Zum Beispiel weil der Reseller eine bessere Spannungsqualität fordert.

Und genau darum ist ein FSP Aurum nicht besser als ein be quiet E9. Oder ein Cougar PowerX vs Pure Power L8 (ab 500W bzw x30W).

Holt schrieb:
Das kann jemand der woanders fertigen lässt ja gar nicht. Die Geräte hat ja dann nicht einmal ein Mitarbeiter von dem zu Gesicht bekommen.
Dafür kann jemand, der woanders fertigen kann, auch mal woanders fertigen, wenn man selbst gerad kein brauchbares Produkt im Programm hat. Oder das verpennt hat. Da kann man dann auch mal bei jemand anderem vorbei schauen und den Auftrag dort vergeben.

Ist halt nicht alles so schwarz/weiß, wie du behauptest...

Aber, ums mal ganz auf den Punkt zu bringen: Dein Posting strotzt nur so vor (aber)glauben und bietet gar keine Fakten. Und du scheinst auch nicht wirklich verstanden zu haben, was Contract Manufacturing denn letztendlic bedeutet...
Ergänzung ()

Holt schrieb:
Philipus II, gibt es denn einen Fall eines Schummelnetzteils von einem echten Hersteller?
Meinst du sowas??

Holt schrieb:
Da die aber wohl selbst eine Verpackung designt haben, auf der neben dem 80+ Gold Logo auch steht, dass das Netzteil nur für 220V zugelassen ist, somit also niemals eine Zertifizierung bestanden haben kann die bei 110V erfolgt, ist da der Verdacht des vorsätzlichen Betruges wohl schwer von der Hand zu weisen. Immerhin muss jemand in der Firma ja gewusst haben, dass die Netzteile die in der Packung zum Kunden gehen eben nur 220V vertragen.
Nur weil auf dem Gerät '220VAC ONly' steht, heißt das nicht, dass das Gerät nicht auch bei 115VAC läuft.

Und ja, ich hab das mal mit 'nem P6 an der Chroma getestet - das ging auch mit 115VAC ohne Probleme. Ist halt nur die Frage: Wie lange.
 

Ich glaub kaum das der Thread für deine Streitsucht (Stefan Payne) hier gemacht ist. Wenn du schon die meisste Ahnung von allen haben willst, dann merk dir das. Naja der Typ ist eben anderer Meinung da kannst du noch so mit deinen Armen wedeln.

Aber mal ehrlich ist es ein Wunder wenn Marken mit schlechtem Image sich selbst bestätigen?
 
Zurück
Oben