ich hab hier mal nen wunderschönen und treffenden Artikel zu Hartz4 gefunden....
http://www.buergerstimme.com/Design2/2010-06/hartz-iv-die-menschliche-katastrophe/
ein kleiner Auszug:
Wie sich die Zeiten doch gleichen….
Und hier möchte ich noch auf ein immer wieder gerne verfälschtes Bild des Hartz IV Empfängers hinweisen, es betrifft die Unschuldigsten unter ihnen, die Kinder: Kindergeld wird Hartz IV Beziehern als Einkommen angerechnet und auf die Leistungsbezüge angerechnet, dass wissen sehr viele Menschen nicht (!) und denken noch immer, das Hartz IV Empfänger nur Kinder in die Welt setzen, um dafür Geld zu kassieren. Es ist eine Schande, was in unserem Land passiert! Hier sei noch eine Frage gestattet: was können Kinder für die Arbeitslosigkeit ihrer Eltern? Was können Kinder für die Mißwirtschaft eines Landes? In diesem Zusammenhang muss ich noch erwähnen, dass Kinder, die sich in den Ferien einen Job suchen, dieses selbstverdiente Geld nicht behalten dürfen, um sich einen Wunsch zu erfüllen, nein dieses Geld wird ebenfalls als Einkommen angerechnet! Und ich dachte Kinderarbeit sei in Deutschland verboten, Sie auch?
@SheepShaver,
also ich finde, diese Einkommen durchaus gerechtfertigt. Wie hoch sollen die denn deiner Meinung nach sein?
Wenn du bedenkst, dass ein Angestellter dieser Firmen wohl nur 1/3 verdient, wenn überhaupt.
Ich finde es ist eine Schweinerei, wenn der Chef Porsche fährt und die Putze grad mal 5€ die Stunde kriegt....soll er doch selbst Putzen, oder eben mal maßhalten. Mehr abgeben und verteilen, etwas weniger gierig sein. So sind zum Glück die meisten Geschäftsführer nicht, aber einige.
zum Thema Erstausstattung:
Hartz IV: Wohnungs- Einrichtung beantragen?
Sie ziehen in eine eigene Wohnung und haben jedoch keine eigenen finanziellen Möglichkeiten, sich wichtige Haushaltsgegenstände zu leisten. Seit der Umstellung auf Arbeitslosengeld II werden sog. Einmalkosten nur sehr selten bewilligt.
Erstausstaung dennoch beantragen!
Ein Antrag auf Einmal- Leistungen lohnt dennoch, mehr als dass Sie eine Ablehnung erhalten, kann nicht passieren. Sie sollten alle Haushaltsgegenstände auflisten, die Ihnen bei einem Erstbezug einer Wohnung fehlen, auflisten. Sie sollten dazu wissen, dass das Amt in den meisten Fällen einen Hausbesuch abstatten werden, um zu sehen, ob Sie tatsächlich ein Anspruch auf Einmalleistungen haben. Sie sollten auch ihre eigene Situation sachlich darstellen und begründen, warum Ihnen diese Dinge fehlen und warum sie ansonsten keine Möglichkeiten haben, Haushaltsgegenstände anderweitig zu erwerben.
Laufende Kosten für Haushaltsgegenstände
Seit der Umstellung von Sozialhilfe zu Hartz IV sind laufende Kosten bereits im Regelsatz enthalten. Von diesen Regelleistungen müssen die Kosten für Ernährung, Kleidung, Strom, Warmwasser, Haushaltsgegenstände, Einrichtung, Renovierung, Kultur, Soziales, Körperpflege, Medikamente, Telefon, Schule, Freizeit und Verkehr gezahlt werden.