MeyLee schrieb:
Sicherlich gibt es die Beweislastumkehr aber ich könnte mich nicht daran erinnern jemals von einem Hädler gefragt worden zu sein
Das ist ganz schön für dich. Ich habe schon oft genug das Gegenteil erlebt.
Die meisten Händler sind (wenn es nicht grad um 10€ oder so geht, wo es die Nerven nicht wert ist) so lange kulant wie sie wissen, dass sie Ersatzware oder Geld vom Distributor oder Hersteller bekommen und eben nicht auf den Kosten sitzen bleiben. Bring mal ein 18 Monate altes Notebook, was am besten einen Mainboardschaden hat, mit einem Jahr Garantie zu nem MediaMarkt oder sowas. Oder noch besser ein MacBook. Versuch mal irgendwo ein MacBook oder nen iMac mit defektem LogicBoard auf Gewährleistung umzutauschen oder reparieren zu lassen. Ich wünsche dir sehr viel Spaß dabei, denn das ist in den meisten Fällen nicht mehr möglich. Denn ein Händler haut nicht einfach 3-600€ netto dafür raus. Hier wirst du nämlich auf die Garantie verwiesen und wenn man die Gewährleistung anspricht, wirst du im Gegenzug auf die Beweislastumkehr angesprochen und dass es dem Händler sehr Leid tut.
Und nur falls es dich interessiert, habe ich das schon von sehr vielen Kunden gehört, die nach einer solchen Abfuhr zu uns kamen für einen KVA. Das mag einem Leid tun für denjenigen, aber so ist es halt.
MeyLee schrieb:
Für ALLE gekauften Waren in Deutschland, gibts es 2 Jahre Gewährleistung. Keine Kulanz, Keine Garantie, sonst noch was. Das bedeutet du kannst die Ware 2 Jahre lang deinem Händler auf den Tisch packen und Ausbesserung verlangen. Da ist eine Insolvenz des Herstellers(oder Ähnliches) halt Pech des Händler, der dir die Ware verkauft hat. Mindert ja nicht deine Gewährleistung gegenüber dem Händler.
Und im Falle eines Falles hast du dennoch Pech, wenn es der Händler bei nem teuren Produkt drauf ankommen lassen will
Denn die Gewährleistung heißt immer, dass der Fehler schon bei Kauf und der Gefahrenübergabe vorhanden war!
Ich habe das selbst schon in der Familie erlebt, wo der nicht ganz günstige Drucker und ein Notebook im 2. Jahr einen Defekt hatten. Der Drucker wurde direkt abgelehnt und das Notebook wurde eingesendet. Bei letzterem wurde dann ein kostenpflichtiger KVA erstellt, worauf hin ich dem werten Herren am Telefon erklären musste, dass bei Abgabe nicht darauf hingewiesen wurde, dass ggf Kosten entstehen, geschweigedenn dass das Gerät überhaupt aus der Garantie raus war (Notebook der Schwester).
Solange der Händler sein Geld erhält, ist alles für ihn ok und macht auch keine Stress außerhalb der Garantie und innerhalb der Gewährleistung
Hab dann beides einfach selbst repariert. Neue Platine beim Drucker für 40€, da es ein Vorführer mit ausgelaufener Tinte war
Beim Notebook neue Platte und Lüfter rein.