Zum Thema Generalverdacht bzw. Methoden der Gema/ZPÜ:
Es fällt mir schwer, die Gema zu rechtfertigen, weil die mit ihrem altertümlichen Methoden und ihrer Sturheit (z.B. indem sie einen werbefinanzierten Streamingdienst wie Youtube unbedingt "pro Stück" wie bei einem alten Schallplattenladen abrechnen wollen) und vor allem dadurch, wie ungerecht durch sie vertetene Künstler oft von der Gema selbst behandelt werden, starke Zweifgel an ihrer Daseinsberechtigung aufkommen lassen. (Z.B. dass Künstler für die Aufführung und z.B. Verbreitung ihrer eigenen Musik im Netz Gema-Abgaben bezahlen müssen, die das Ganz leicht wieder unrentabel werden lassen.)
Aber die grundsätzliche Idee hinter so einer Verwertungsgesellschaft ist nicht völlig daneben. Auch nicht bei den pauschalen Abgaben auf USB-Sticks und Co..
Die Kernidee des Urheberrechts ist ja, dass Urheber an allen Einnahmen aus der kommerziellen Verwertung ihrer Inhalte beteiligt werden sollen. Darum kümmern sich unter anderem Verwertungsgesellschaften wie die Gema, da logischerweise nicht jeder einzelne Urheber in der Lage ist, höchstpersönlich in jedem Einzelfall hinter seiner Bezahlung hinterherzulaufen.
Wenn z.B. auf Youtube ein Musikvideo eines durch die Gema vertretenen Künstlers gezeigt wird, schnappt sich die Gema einen Teil der damit erzielten Einnahmen und läst das dem Künstler zukommen bzw. verteilt die gesamten Einnahmen möglichst gerecht zwischen allen durch sie vertretenen Urhebern. (Zumindest in der Theorie.)
Das selbe kann man auch auf USB-Sticks und Co. übertragen.
Dadurch, dass z.B. USB-Sticks auch zum Speichern und Verbreiten von urheberrechtlich geschützten Inhalten verwendet werden, kann der Hersteller der Sticks nunmal mehr davon verkaufen, als wenn das nicht der Fall wäre. Er profitiert also finanziell von der Arbeit der Urheber. Dementsprechend muss er einen gewissen Teil dieser Einnahmen an die Urheber abführen und genau darum kümmern sich Gema/ZPÜ.
Nicht mal die Piraten stellen in Frage, dass die Urheber an der kommerziellen Verwertung ihrer Werke beteiligt werden müssen und Gema und Co. sind eine Möglichkeit, das zu tun.
Angesichts der Methoden der Verwertungsgesellschaften muss man sich allerdings leider oft fragen, ob das auch der richtige bzw. beste Weg ist. Oft scheint die Gema den durch sie vertretenen Künstlern durch mangelnde Flexibilität und Behördenmentalität eher zu schaden als zu nutzen und ein ständiges Ärgerniss für die Konsumenten ist sie sowieso.
Wenn z.B. auf Youtube jetzt dank der Gema seit Monaten gar keine Gema-pflichtigen Inhalte mehr gezeigt werden können, dann leiden darunter Google, die Urheber und die Konsumenten.
Genauso bescheuert ist es, wenn die Gema bei Kindergärten abkassieren will. Die sollten im Interesse der durch sie vertretenen Künstler doch froh sein, wenn Kinder an Musik herangeführt werden. Geld ist da sowieso so gut wie keins zu holen und die Verbreitung/Nutzung von Musik nur aus Prinzip zu verhindern, ist nicht Aufgabe der Gema.
Ebenso kann man die gesetzlich geregelten monopolartigen Befugnisse der Gema hinterfragen. Meiner Meinung nach merkt man in vielen Details, dass die Gema in dieser Form ein Produkt der Nazi-Ära ist, die mit Rechtsstaatlichkeit und Freiheitlichkeit nicht viel am Hut hatte.
Unter heutigen Gesichtspunkten hätte man wohl vieles anders geregelt. Z.B. ist es absurd, dass man bei einem Musikstück beweisen muss, dass es nicht von einem Gema-Künstler stammt, wenn man es (Gema-)frei verbreiten und nutzen will. Normalerweise ist so eine Beweislast immer andersherum geregelt.