News GEMA klagt gegen YouTube

Es ist falsch, die GEMA verlangt nicht beides.

Aber soweit ich weiß, müsste Youtube die Videos eigentlich nicht sperren, trotz der Rechtsunsicherheit. Denn nach §11 UrhWG unterliegt die GEMA einem Kontrahierungszwang. Das heißt die Nutzungsrechte werden dennoch eingeräumt, obwohl noch keine Einigung über die Vergütung erzielt wurde, wenn die Vergütung in Höhe des vom Nutzer anerkannten Betrages an die Verwertungsgesellschaft gezahlt und in Höhe der darüber hinausgehenden Forderung der Verwertungsgesellschaft unter Vorbehalt an die Verwertungsgesellschaft gezahlt oder zu ihren Gunsten hinterlegt worden ist.

Das heißt Youtube könnte den Betrag, den sie für angemessen halten an die GEMA zahlen und den Rest erst einmal auf einem separaten Konto hinterlegen bis die Vergütungsfrage geklärt ist.

Daher ist der Text auf der Sperrtafel in der Tat inhaltlich nicht richtig.
 
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Mir ging es bei dem Link um die Anzahl der Sperrungen in der BRD im Vergleich zu anderen Ländern und wie diese Zahlen ermittelt werden.

das hätte dann eine aussagekraft, wenn man wüsste, wie viele anklagen google in anderen ländern wegen gema-verstössen bekommen hat.

ich vermute stark, das deutschland auch am meisten anklagen hat. womit die reaktion googles wieder logisch wäre.

kennt jemand dazu zahlen?

@jelais99

hast du quellen, belege?
 
@jelais99

Das ist ja richtig. Nur würde ich (wenn ich YT wäre) mir folgenden Gedanken machen: Was wenn die GEMA mit Ihren Forderungen durch kommt und aufgrund von dann erfolgter Einsicht in die Geschäftsunterlagen weitere Nachforderungen und Schadensersatzforderungen stellt (stellen kann).
Eine Nutzung dieser Urheberrechte kann die GEMA nicht verweigern, aber sie könnte in der Folge "übles" anstellen.
Ich denke die Tafel ist noch immer nicht falsch. Denn die Rechte wurden nicht eingeräumt, weder von der GEMA noch von jemand anderem zB einem Label oder Verleger. Falsch wäre zu schreiben die GEMA habe die Rechte verweigert. Klingt nach Wortklauberei? Mag sein, aber das ist eben die deutsche Sprache :D kann man viel mit machen und viel rein oder raus interpretieren :D
 
Den Gesetzestext kannst du dir wohl selbst "ergooglen". Und zu den Forderungen der GEMA gibt es seit dem Scheitern der Verhandlungen auch sehr viele Artikel.

Und es gibt in anderen Ländern keine Klagen aufgrund von "GEMA-Verstößen". In den anderen Ländern nehmen die jeweilig zuständigen Verwertungsgesellschaften die Rechte. Die GEMA ist in ihrem Wirkungsgrad auf Deutschland beschränkt alles andere ist durch Gegenseitigkeitsverträge zwischen den einzelnen Verwertungsgesellschaften geregelt.

@Hawkster
Den Differenzbetrag könnte Youtube einfach auf einem Treuhänderkonto hinterlegen und die Videos frei geben bis die Schiedsstelle entschieden hat bzw. einen Vorschlag unterbreitet hat.

Aber der Text auf der Sperrtafel impliziert, dass die GEMA die Nutzungsrechte nicht einräumt. Dies ist aber falsch die GEMA muss aufgrund des oben genannten Paragraphen die Nutzungsrechte einräumen auch, wenn es noch zu keiner Einigung bezüglich der Vergütung gekommen ist.
 
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tarrabas schrieb:
das hätte dann eine aussagekraft, wenn man wüsste, wie viele anklagen google in anderen ländern wegen gema-verstössen bekommen hat.

ich vermute stark, das deutschland auch am meisten anklagen hat. womit die reaktion googles wieder logisch wäre.

kennt jemand dazu zahlen?

Zahlen finde ich keine. Zumindest nicht auf die Schnelle. Ich denke aber das es nicht viele Klagen geben kann, da die GEMA ihr Ding soweit durch gebracht hat (LG Hamburg April 2012), das Urteil ist wohl nicht rechtskräftig weil es der GEMA nicht weit genug geht. Und jetzt die Klage auf Unterlassung. Das wird es dann wohl gewesen sein, hier bei uns. Erst einmal :D

Zum Gesetzestext: dejure.org/gesetze/UrhWG/11.html
 
Jelais99 schrieb:
Aber soweit ich weiß, müsste Youtube die Videos eigentlich nicht sperren, trotz der Rechtsunsicherheit. Denn nach §11 UrhWG unterliegt die GEMA einem Kontrahierungszwang. Das heißt die Nutzungsrechte werden dennoch eingeräumt, obwohl noch keine Einigung über die Vergütung erzielt wurde, wenn die Vergütung in Höhe des vom Nutzer anerkannten Betrages an die Verwertungsgesellschaft gezahlt und in Höhe der darüber hinausgehenden Forderung der Verwertungsgesellschaft unter Vorbehalt an die Verwertungsgesellschaft gezahlt oder zu ihren Gunsten hinterlegt worden ist.

Das heißt Youtube könnte den Betrag, den sie für angemessen halten an die GEMA zahlen und den Rest erst einmal auf einem separaten Konto hinterlegen bis die Vergütungsfrage geklärt ist.
Genau ... und wenn's dann "geklärt" ist, und es heißt "1Cent pro Klick bitte", müsste Youtube das alles nach zahlen. :rolleyes:

Ergo:
Youtube MUSS die Videos sperren. Alles andere wäre grob fahrlässig.
 
Jelais99 schrieb:
@Hawkster
Den Differenzbetrag könnte Youtube einfach auf einem Treuhänderkonto hinterlegen und die Videos frei geben bis die Schiedsstelle entschieden hat bzw. einen Vorschlag unterbreitet hat.

Aber der Text auf der Sperrtafel impliziert, dass die GEMA die Nutzungsrechte nicht einräumt. Dies ist aber falsch die GEMA muss aufgrund des oben genannten Paragraphen die Nutzungsrechte einräumen auch, wenn es noch zu keiner Einigung bezüglich der Vergütung gekommen ist.

Natürlich könnten sie einen Betrag X auf ein entsprechndes Treuhandkonto hinterlegen. Nur bleibt immer noch offen wie hoch die Forderung tatsächlich werden kann und wird. Und solange die Youtube LLC "nur" eine Tochter der Google Inc. ist, ist auch nur Youtube Geld (zunächst natürlich) vorhanden. Bei den geforderten Gebühren der GEMA und das auf jedes Video, egal ob es mit Werbung finanziert/gesponsort wird oder nicht, das angeklickt wird? Das könnte dazu führen das nicht mal die Kosten für das operative Gescchäft gedeckt werden können. Mss ja auf das "GEMA"-Konto :D

Ja, die Tafel sagt aus das die GEMA die Rechte nicht eingeräumt hat. Ist aber wie gesagt ein Sache die ich, auch in Kenntnis des Gesetzestextes, erstmal und für mich anders interpretiere. :D
 
Die Forderungen liegen bei 0,375 C pro Klick nicht bei einem Cent.
Aber vielleicht sieht Youtube auch schlechten Zeiten entgegen. Denn nicht nur die GEMA hat Streitigkeiten mit YouTube sondern auch Viacom, die britische Premier League, mehrere Filmstudios, Fernsehnetzwerke, Musikverleger und Sportveranstalter haben erhebliche rechtliche Auseinandersetzungen mit Youtbe.

@Hawkster
Ich denke Deine Interpretation ist völlig irrelevant
 
@Jelais99

Ja, das ist sie tatsächlich. So irrelevant wie jede andere die nicht im Urteil steht und somit nicht durch das zuständige Gericht anerkannt wurde.

Vielleicht habe ich ja as übersehen , aber wo steht was von einem Cent?
Und was die Streitigkeiten mit Viacom und Co angeht: Andere Baustelle. Dort geht es um Verstösse von YT VOR dem Kauf durch die Google Inc.
Ein Teil war wohl auch nach dem Kauf aber im Grunde aus der gekauften Masse entstanden. Wie auch immer ist es etwas das YT/Google klären muss. Das dürfte auch mittlerweile abgehakt sein, zumindest Viacom.

Nachtrag:
Erstaunlicherweise finde ich nach dem Urteil zur Berufung mit Aufhebung des Urteils aus 2010 keine wirklich abschliessenden Urteile. Also nach April/Mai 2012 ist (und sei es nur von mir) nichts mehr zufinden das mir Klärung bringen würde.
 
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Jelais99 schrieb:
Die Forderungen liegen bei 0,375 C pro Klick nicht bei einem Cent.
Was ebenfalls lächerlich viel ist. :rolleyes:

Das war auch nur ein Beispiel dafür, daß du eben falsch liegst, wenn du so lapidar behauptest, Youtube könne die Videos ja einfach oben lassen und drauf hoffen, daß es am Ende nicht so teuer wird.
Sorry, aber wie dumm ist das denn bitte?
Ich gehe doch kein Geschäft ein, bei dem ich die Konditionen noch nicht kenne. Insbesondere dann nicht, wenn es mich am Ende einige Milliarden Dollar kosten könnte. :freak:
 
ich erinnere an die abgabe für datenträger an die gema. diese waren zuerst auch klein und wurden dann drastisch erhöht. es ist also klar, das dieselbe miese masche abgezogen wird. darum ist sehr verständlich, das google nicht pro klick bezahlen will, noch kann.

ist es so schwer zu verstehen?

pro klick verdient google 0, zero, nada!

sie verdienen an der geschalteten werbung. an welcher sie die gema beteiligen würden. die gema will aber mehr.

man braucht nun kein wirkliches wunderkind zu sein, damit man versteht das dieses gebaren der gema eine dreistigkeit sondergleichen ist.

greez
 
Erst letztens ein Bericht darüber gesehen, wo sich ein "Künstler" (NoName) beschwert hat dass Google mit seinem Lied Geld verdient (geschaltete Werbung) und er nichts davon hat.

Hmm, der erste Gedanke: Logisch, mit meiner Arbeit will vor allem ICH Geld verdienen.
ABER, kein Mensch denkt daran dass gerade YT die NoName-Künstler pusht, ihre Musik verbreitet und so für mehr Bekanntheit sorgt.

Geld, Geld, Hauptsache Geld.
Und wenn sie es geschafft haben ein Star zu werden, sagen alle "Ich mache dass weil es mir Spaß macht, weil es mein Traum ist/war" aber über Geld spricht man nicht.

Google weiter so!
Kein Cent an die Penner!

@Künstler
Macht eigene Webseite, und verkauft/bietet dort euer Zeug an, keiner zwingt euch den bösen Onkel YT zu benutzen!
 
Der entscheidende Fehler ist, dass nicht Google Videos hochlädt oder in irgendwelchen Videos automatisch Werbung schaltet. Die Nutzer sind dafür verantwortlich, was sie hochladen und ob Werbung im Video geschaltet werden soll. Google schaltet auf der jeweiligen Video-Seite außerhalb des Videos keine Werbung. Es gibt festgelegte Verfahren, wie Urheber Videos sperren lassen können.
 
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