S
Sinthuria
Gast
Es ist falsch, die GEMA verlangt nicht beides.
Aber soweit ich weiß, müsste Youtube die Videos eigentlich nicht sperren, trotz der Rechtsunsicherheit. Denn nach §11 UrhWG unterliegt die GEMA einem Kontrahierungszwang. Das heißt die Nutzungsrechte werden dennoch eingeräumt, obwohl noch keine Einigung über die Vergütung erzielt wurde, wenn die Vergütung in Höhe des vom Nutzer anerkannten Betrages an die Verwertungsgesellschaft gezahlt und in Höhe der darüber hinausgehenden Forderung der Verwertungsgesellschaft unter Vorbehalt an die Verwertungsgesellschaft gezahlt oder zu ihren Gunsten hinterlegt worden ist.
Das heißt Youtube könnte den Betrag, den sie für angemessen halten an die GEMA zahlen und den Rest erst einmal auf einem separaten Konto hinterlegen bis die Vergütungsfrage geklärt ist.
Daher ist der Text auf der Sperrtafel in der Tat inhaltlich nicht richtig.
Aber soweit ich weiß, müsste Youtube die Videos eigentlich nicht sperren, trotz der Rechtsunsicherheit. Denn nach §11 UrhWG unterliegt die GEMA einem Kontrahierungszwang. Das heißt die Nutzungsrechte werden dennoch eingeräumt, obwohl noch keine Einigung über die Vergütung erzielt wurde, wenn die Vergütung in Höhe des vom Nutzer anerkannten Betrages an die Verwertungsgesellschaft gezahlt und in Höhe der darüber hinausgehenden Forderung der Verwertungsgesellschaft unter Vorbehalt an die Verwertungsgesellschaft gezahlt oder zu ihren Gunsten hinterlegt worden ist.
Das heißt Youtube könnte den Betrag, den sie für angemessen halten an die GEMA zahlen und den Rest erst einmal auf einem separaten Konto hinterlegen bis die Vergütungsfrage geklärt ist.
Daher ist der Text auf der Sperrtafel in der Tat inhaltlich nicht richtig.
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