hko2333 schrieb:EDIT: Ich habe grad gesehen, dass WiredCR nun auch noch abstreitet dass Geschmacksmuster eingetragen werden müssen.
Les mal die Pressemitteilung vom Landgericht Düsseldorf.
Grundlage der Entscheidung der Kammer war ein Antrag der Firma Apple Inc. vom
04.08.2011, in dem diese sich auf ein zu ihren Gunsten eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmustersowie hilfsweise auf wettbewerbsrechtliche Ansprüche
wegen einer Übernahme der Gestaltung ihres Produkts „IPad 2“ gestützt hat.
http://www.lg-duesseldorf.nrw.de/presse/pressemitteilungen_ab_2009/11-09.pdf
Ich werfe ebenfalls zurück: Kannst du lesen? Wo sagte ich, dass Geschmacksmuster nicht eingetragen werden müssen? Ich sagte, dass die von dir zitierten Punkte nicht so im Geschmacksmuster eingetragen sind, weil es schlichtweg nur Konzeptzeichnungen sind, die über das Geschmacksmuster geschützt wurden - nicht mehr und nicht weniger.
hko2333 schrieb:Was für ein hirnloser Apple Fanatiker
Wer sagte mir vorhin, dass ich sachlich bleiben solle? Warst tatsächlich du das?
Auch mitsamt weiterer Beleidigungen wird Folgendes nicht wahrer:
hko2333 schrieb:[...] Es ist für jeden klar, dass Apple sich Rechtecke mit abgerundeten Ecken hat eintragen lassen.
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