Ohne den ganzen Thread jetzt gelesen zu haben, bleibt festzuhalten, in was für einer Bananenrepublik wir überhaupt leben, rechtlich gesehen.
Das oberste deutsche Bundesgericht, das Bundesverfassungsgericht, einer Instanz, bei dem man eigentlich helle Köpfe und fähige Juristen erwarten würde, hat zu dieser Thematik entschieden, dass "positive Diskriminierung" zur Herstellung eines höheren Gerechtigkeitspegels zu akzeptieren sei.
Bedeutet im Klartext, Männer zu diskriminieren, damit mehr Frauen in den besagten Bereichen zum Einsatz kommen können, sei verfassungskonform.
Das dies ausgemachter Schwachsinn ist, erkennt jeder, der sich nur mit dem Wortlaut des Art. 3 GG beschäftigt:
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_3.html
Artikel 3 des Grundgesetztes spricht klar von der Herstellung einer vollkommenen Macht- und Chancengleichheit beider Geschlechter.
Es hätte in der Realität Zeit gekostet, eine Gleichheit herzustellen, insbesondere im Hinblick auf Frauenquoten in gewissen Positionen.
Richtig wäre es gewesen, diese Zeit zur Entwicklung auch zur Verfügung zu stellen.
Denn wir alle müssen wissen, dass neue Gesetze, ganz egal ob der einzelne Bürger sie nun kennt oder davon erfahren hat, tatsächlich eine immense Prägungswirkung auf die Gesellschaft hat. Anders formuliert: Das, was in neue Gesetze gegossen wird, ist in kurzer Zeit in den Köpfen der Bürger verhaftet.
Ein Beispiel dazu:
Bis zur Mitte der 90er Jahre durfte ein Ehemann seine Ehefrau straflos vergewaltigen. Die Ehefrau war zur Erfüllung ihrer "ehelichten Pflichten" (= Beischlaf) verpflichtet. Das ist gerade einmal 20 Jahre her. Heute würde kein einziger auch nur halbwegs normal funktionierender Kopf die These aufstellen, dass es ok wäre, seine Ehefrau gegen ihren Willen zum Beischlaf zu zwingen. Die neue Gesetzeslage wurde also im gesellschaftlichen Umgang miteinander verwurzelt.
Die Lobbyisten der Feministenbewegungen wollten sich aber nicht damit begnügen, dass diese natürliche Einwebung in die Gesellschaft auf natürliche Weise voranschreitet. Man wollte alles und das jetzt gleich. Und man hat sich, und dies ist der Skandal, unter Aufgabe verfassungsrechtlicher Vorschriften durchgesetzt.
Nun sind es halt die Männer, die ihre Rechte preisgeben müssen. Unter Missachtung verfassungsrechtlicher Gesetze, der höchsten Gesetze, die wir in Deutschland kennen. Toleriert und unterstützt von den Juristen, deren Aufgabe es war (bzw ist), die Wahrung der verfassungsrechtlichen Grundsätze zu überwachen. Juristen der höchsten Ebene, die zusammen mit der Politik unsere Verfassung und damit den Rechtsstaat verraten haben. Für einen Juristen ist dies ein ungeahnter Rechtsbruch, welcher normalerweise zu Freiheitsstrafen für die betreffenden Verfassungsrichter hätte führen müssen. Wenn da nicht die Lobby der Feministinnen und ein (tatsächlich existierendes) Unrecht gewesen wäre, welches man aber hätte verfassungskonform beseitigen können. Doch der Weg war den Lobbyisten zu mühsam und zu langwierig... .
Es gibt juristisch übrigens ein weiteres Thema, wo sich der Beweis für meine Ausführungen wunderbar führen lässt:
Die Wehrpflicht.
Als Frauen zur Bundeswehr zugelassen wurden, somit also das Recht zugesprochen bekamen, den Dienst an der Waffe zu verrichten, wurde eine Wehrpflicht nur für Männer selbstverständlich aufgrund des Gleichberechtigungsgrundsatzes des Art. 3 GG verfassungswidrig. Genau ab diesem Zeitpunkt hätte entweder eine Wehrpflicht für alle oder für niemanden kommen müssen.
Stattdessen entschied wiederum das BVerfG, dass eine Wehrpflicht nur für Männer verfassungskonform sei, weil dies so im Grundgesetz steht (Art. 12a GG).
Eine Auseinandersetzung mit der Frage, ob die Verfassung (bzw GG) geändert werden müsse, weil sich einzelne Artikel gegenseitig widersprechen, fand nicht statt.
Diese Auseinandersetzung fand nicht statt, weil tatsächliche Probleme seinerzeit im Raume standen. Die Bundeswehr und die zivilen Träger für Ersatzdienste hatten nicht einmal annähernd genug Stellen, um urplötzlich die doppelte Menge an Menschen ihren Dienst tun zu lassen.
Und so wich das Recht, das höchste Recht, das Verfassungsrecht, den realen Gegebenheiten. Ein Skandal sondergleichen, nur wurde er nicht wirklich publik, da fundiertes Rechtswissen erforderlich war, um ihn überhaupt zu begreifen. Der normale Bürger begriff das nicht, und so konnte man das Recht - wohlgemerkt das Verfassungsrecht - beugen. Ohne großen Skandal.
Jedoch sei für jeden Leser hier festgehalten:
Das Verfassungsrecht darf niemals gebeugt werden. Das ist keinesfalls meine private Meinung, sondern einhellige Meinung aller Juristen. Das Verfassungsrecht gesteht jedem Menschen unveräußerliche Rechte zu und ist die Grundlage unseres Zusammenlebens. Jeder Angriff auf Verfassungsrechte kann sogar dazu führen, ein Unrechtsregime wie das dritte Reich wiederzubeleben. Denn nur unser Grundgesetz schützt uns davor.
Was geschehen ist und was noch immer geschieht ist einer der gravierendsten Rechtsbrüche der Nachkriegszeit.
Und die Gegenwart zeigt uns - jeder juristisch Kundige wird dies nach intensiver Lektüre nachvollziehen können - dass wir keineswegs weit entfernt sind von den Gefahren, die ein Willkürstaat wie das damalige Hitler-Regime in sich birgt.
Heute werden die Entscheidungen nur besser durch die guten Absichten getarnt.
Ein Jurist (wie jene im Bundesverfassungsgericht), der gegen den Wortlaut des Grundgesetzes Recht spricht, so wie es heute der Fall ist, stellt unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung in Frage. Kein noch so gut gemeinter Ansatz, keine noch so notwendige gesellschaftliche Neuentwicklung oder Veränderung, darf sich auch nur im Ansatz gegen das Grundgesetz wenden.
Leider sind selbst den verantwortlichen Juristen diese Grundsätze abhanden gekommen.
Man kann in dem Glauben, Gutes zu tun, die Welt in den Abgrund führen. Unser BVerfG ist auf dem besten Wege... .