Amr0d schrieb:
Es ist keine Zensur sondern einfach mein Grundrecht das sowas von mir nicht im Netz gefunden werden kann bzw. gänzlich gelöscht wird.
Also ich würde da klar unterscheiden. Meinungsfreiheit und Informationsfreiheit sind schließlich auch Grundrechte.
Nur an der Quelle löschen ist deshalb die einzig richtige und rechtsstaatlich saubere Vorgehensweise. Und das auch nur, wenn es sich wirklich um illegale Inhalte handelt (was letztlich nur in einem Gerichtsverfahren festgestellt werden kann) und im Rahmen eines ordentlichen Verfahrens passiert.
Alles andere, also gezieltes Unterdrücken von Suchergebnissen, Manipulieren von DNS-Servern, Umleiten über filternde Zwangs-Proxys usw., ist eben doch nichts anderes als Zensur.
Und Zensur ist zumindest in Deutschland ohne Wenn und Aber verboten. Meinungsfreiheit hat zwar Grenzen, aber die dürfen laut Grundgesetz nicht per Zensur durchgesetzt werden. Einfach abzustreiten, dass es sich (warum auch immer) überhaupt um Zensur handelt, ist nur ein fauler Trick, um Grundrechte zu unterhöhlen.
Man darf nicht vergessen, dass Zensur nicht ohne Grund verboten ist. Sie passt als Methode einfach nicht in einen freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat und ist höchst gefährlich. Unter anderem auch, weil sie immer im geheimen stattfinden muss, um (halbwegs) wirksam zu sein und damit entzieht sie sich der öffentlichen, demokratischen Kontrolle. Letztlich weiß dann niemand, was zensiert wird und warum. Missbrauch sind Tür und Tor geöffnet.
Beim rechtsstaatlichen Löschen an der Quelle ist Heimlichtuerei hingegen nicht nötig. Die kann und muss ganz öffentlich passieren. Vor allem kann dann auch direkt der mutmaßliche Verbreiter dieser illegalen Inhalte juristisch zur Verantwortung gezogen werden.
Das ist die einzig richtige, rechtsstaatliche Methode, um die Meinungs- und Informationsfreiheit wie im GG vorgesehen zu beschränken. Wer sein Recht auf freie Meinungsäußerung für illegale Handlungen missbraucht, der muss sich dafür vor Gericht verantworten. Aber Meinungsfreiheit vorab pauschal einzuschränken, wie es mit Zensur der Fall ist, ist verfassungswidrig.
Deshalb gilt für mich hier, genauso wie bei Zensursulas Websperren:
"Löschen statt Sperren!"