News Google sichert sich gegen Leistungsschutzrecht ab

mischaef

Kassettenkind
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Naja so kann man sich Diskussionen eben im Vorfeld ersparen... selbst wenn man weiß, dass man Recht hat, kann man so Problemen direkt aus dem Weg gehen... insofern durchaus nachvolllziehbar und es wundert mich, wieso es nicht schon länger gemacht wurde...
 
Ich bin ja gespannt, wie die großen Verlage, die ja mit Zähnen und Krallen für das Gesetz gekämpft haben jetzt reagieren.
Denn jetzt stehen sie ganz klar vor der Wahl: entweder sie sind raus aus Google News, oder die Überschriften und Snippets werden wie eh und je kostenlos verteilt.

Google ist ja nicht die einzige solche Seite. Ganz blöd wäre es natürlich, wenn kleinere News-Aggregatoren das gleiche versuchen wie google, die Verlage aber auf eine Zahlung bestehen. Bei Google nicht dabei zu sein kann sich eigentlich kaum ein Verlag leisten (denke ich mal), aber bei Bing, Yahoo, und die anderen, die ich nicht kenne? Da fehlt ganz klar die Marktmacht um die eigenen Interessen durchzusetzen.
Wenn die Verlage aber nur(!) google die Zustimmung geben, ihre Überschriften kostenlos zu verbreiten, dann wird die Marktmacht noch stärker.
 
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Kluger Schritt, verstehe nicht warum der Rechtsexperte da widerspricht...

Google sichert sich praktisch doppelt ab und hat so gut wie keine Nachteile.
 
Ich finde, Google macht es genau richtig. Wer dabei sein will, darf dabeibleiben, wenn nicht, dann nicht. Das ganze Gesetz ist eine Absurdität an sich, deswegen kann man nur nach dem Ausschlussverfahren die "willigen" Newsseiten herausfiltern.

Es sollte jedoch erwähnt werden, dass die Newsseiten die Möglichkeit bereits vorher hatten, aus Google News herausgenommen zu werden, diese aber nicht in Anspruch genommen hatten. Fakt ist, dass das Leistungsschutzrecht nur dafür gedacht war, um etwas vom großen Google-Kuchen abzuzwacken.

Noch konsequenter hätte ich es gefunden, wenn Google News für Deutschland komplett abgeschaltet worden wäre und nur noch über die ausländischen Domains aufzurufen wäre. Mit einer großen Ankündigung, wie man trotzdem noch wie gewohnt deutsche Newsseiten über Google News US finden kann.
 
Guter Schritt von Google.
Noch konsequenter wäre es aber gewesen, wenn man die Verlage aka Neulandsiedler, die der Listung in Google News nicht zustimmen, direkt aus dem Suchmaschinen Index wirft...
 
Der Rechtsexperte widerspricht, weil man nur als Jurist versteht, dass Recht nicht immer konsistent sein muss.

Google sitzt leider in der Falle, denn wenn die Einwilligungen gegen geltendes Recht, hier das Leistungsschutzrecht, verstoßen sind sie von vornherein ungültig. Die Verlage können also zunächst scheinbar einwilligen und dann trotzdem ihre neuen Rechte mit großer Erfolgswahrscheinlichkeit einklagen, erst der EuGH wird das unsinnige Leistungsschutzrecht wahrscheinlich wieder kippen. Google sollte hier schnellstens eine Allianz für eine EU-Beschwerde gegen Deutschland gründen, und das Thema auch in die Verhandlungen zur Freihandelszone mit den USA aufnehmen lassen.

Zudem Klickverträge aller Art nach Ansicht vieler Juristen generell unwirksam sind.
 
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@LinuxMcBook: Das wäre nicht konsequent, sondern Erpressung.

@etking: Wieso sollten die Einwilligungen gegen geltendes Recht verstoßen? oO
Gegen was soll denn eine Erlaubnis "Liebes Google, du darfst unsere Inhalte bei Google News unter den und den Voraussetzungen [Beschreibung von dem, was Google News macht] nutzen" verstoßen? oO

Der Punkt ist der: Leistungsschutzrecht heißt, dass die Verlage evtl dran verdienen dürfen, wenn die Inhalte entsprechend genutzt werden.
Einwilligung heißt, dass Google eine explizite Erlaubnis hat, die Werke zu nutzen. Wenn der Verlag aber sagt "Nö, wir wollen Geld sehen", dann sagt Google "egal wie die Rechtslage genau ist, wir wollen es nicht drauf ankommen lassen und gehen kein Risiko ein."

Angenommen das Urheberrecht wäre neu... keiner weiß, was man darf...
Und dann mach ich ein Lied und sage dir "Du darfst das haben, egal wie die Rechtslage ist, ich will dafür keinen Cent von dir.". Und irgendwann ist klar, dass ich dafür Geld verlangen kann, wenn jemand mein Lied will, dann hast du dennoch den Freifahrtsschein von mir...

Dürfen Urheber durch das Leistungsschutzrecht nicht mehr selbst darüber bestimmen, wem sie zu welchen Konditionen Nutzungsrechte einräumen? oO
 
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und wettbewerbsverzerrung und generell Bullshit.
Vor allem weil Google sich bis jetzt sehr fair verhalten hat.
 
Richtig so. Das schoss mir sofort durch den Kopf als ich das erste mal vom Leistungschutzrecht gehört habe. Man las von den Verlagen nur das Google davon profitiere und man durch das Gesetz auch was vom Kuchen abhaben möchte, aber nie das ja auch die Verlage durch Google profitieren.

Jetzt sind wir beim "wie du mir, so ich dir" angekommen.
 
Eben, jetzt können die Verlage selbst entscheiden, ob sie drin sein sollen... und wer sagt "ich bin dabei", braucht dann nicht auf die Tränendrüse drücken...

Wie gesagt, es überrascht mich, wieso man nicht schon früher die Verantwortung an die Verlage abgedrückt hat...
 
Viel wichtiger als die rechtliche Absicherung ist hier die Verlage endlich mundtot zu machen. Bisher konnten die Verlage ja frei von der Leber reden weil sie selbst nichts zu tun hatten. Nun müssen sie sich entscheiden und egal welche Wahl sie treffen, danach haben sie absolut kein Recht mehr Google zu attackieren.
 
etking schrieb:
Der Rechtsexperte widerspricht, weil man nur als Jurist versteht, dass Recht nicht immer konsistent sein muss.

Google sitzt leider in der Falle, denn wenn die Einwilligungen gegen geltendes Recht, hier das Leistungsschutzrecht, verstoßen sind sie von vornherein ungültig. Die Verlage können also zunächst scheinbar einwilligen und dann trotzdem ihre neuen Rechte mit großer Erfolgswahrscheinlichkeit einklagen, erst der EuGH wird das unsinnige Leistungsschutzrecht wahrscheinlich wieder kippen. Google sollte hier schnellstens eine Allianz für eine EU-Beschwerde gegen Deutschland gründen, und das Thema auch in die Verhandlungen zur Freihandelszone mit den USA aufnehmen lassen.

Zudem Klickverträge aller Art nach Ansicht vieler Juristen generell unwirksam sind.


Dann zahlt Google das mal aus der Portokasse und löscht alles von dem Verlag (also auch in der normalen suche) der nächste verlag wird sich dann hütten was einzuklagen
 
Dann zahlt Google das mal aus der Portokasse
Harte Strafen werden in Abhängigkeit vom Umsatz festgesetzt..... nix Portokasse.
 
@etking: Ok, dass man mit "Klicken Sie hier" regelt halte ich jetzt auch wieder für "Wieso nur, wieso?"
Warum man nicht einfach ein formelles Schreiben an die Verlage schickt und auch eine formelle postalische Antwort von denen will, verstehe ich nicht... insofern geb ich dir Recht, dass da wiederum angezweifelt werden kann, ob das nicht auch rechtlich angreifbar sein könnte...
 
@1668mib weiter oben: Das ist konsistentes Informatikerdenken aber der Jurist denkt so nicht.

Das Leistungsschutzrecht ist ein gesetzlich garantiertes Recht und der Verlag ist auf die Listung durch Google angewiesen, er unterschreibt wahrscheinlich nicht freiwillig den Knebelvertrag, die Gültigkeit solcher Klickverträge ist zudem höchst umstritten. Der für die Rechtsauslegung erheblich wichtige Wille des Gesetzgebers ist jedenfalls, vereinfacht gesagt, dass Google zahlt. Wenn dir jemand in den AGB den Weiterverkauf von erworbener Software verbietet, dann ist diese AGB wahrscheinlich ungültig, die Sache geht ja gerade vor Gericht. Genau so wird es hier auch laufen, es bestehen erheblich Zweifel daran, dass der Ausschluss des Leistungsschutzrechtes zulässig ist.

Ein in der Gültigkeit ohnehin umstrittener, kleiner Klickvertrag mit der erpressten Einwilligung steht gegen ein fast gottgleiches Urheberrecht bzw. Leistungsschutzrecht. Das Gericht muss jetzt abwägen, dazu schaut es auch nach dem Willen des Gesetzgebers. Der Ausgang dürfte mit hoher Wahrscheinlichkeit vorhersehbar sein. Spannend wird es aber falls der BGH den Fall an den EuGH weiterverweist, der dann das Leistungsschutzrecht meiner Meinung nach kippen wird. Dazu müssen Googles Anwälte das Verfahren mit ihrer Argumentation in diese Richtung steuern.

Google könnte aber auch vorher mit dem Argument der Vertragsfreiheit kommen aber dann müssten sie echte Verträge haben, da man Google aber wegen der absoluten Marktmacht leicht als Erpresser darstellen kann müssten diese nachweislich und ohne Druck einvernehmlich ausgehandelt sein, um vor Gericht zu bestehen. Natürlich hängt auch vieles vom Gericht, der Kreativität der Anwälte und vom Richter ab.
 
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hallo7 schrieb:
verstehe nicht warum der Rechtsexperte da widerspricht...


Vielleicht weil der gute Mann einen großen Teil seiner eigenen Bücher bei Springer verlegt hat.
Ich finde diesen Schritt seitens Google nur logisch und richtig, bin gespannt wer zuerst angekrochen kommt.
 
Naja hier von erpresster Einwilligung zu sprechen ist absurd.
Erpessung wäre es, wenn andere Konsequenzen drohen würden (wie Entfernen aus dem Suchindex).

Gegen die Grundidee kann man nichts sagen:
"Wir nehmen euch auf, aber nur wenn wir euch nichts zahlen müssen, auch wenn ihr darauf Anspruch hättet laut Leistungsschutzrecht. Wenn ihr das nicht wollt, was euer gutes Recht ist, dann zeigen wir eure Seiten nicht an, weil wir nicht bereit sind, Geld zu bezahlen."
Daran ist rein gar nichts auszusetzen. Das ist keine Erpressung und kein Druck, denn zahlen würde Google eh nicht also dürfen sie aufgrund der Gesetze die Seiten ja nicht mehr anzeigen... deshalb ist es ja auch keine Erpressung oder irgendetwas in der Form...

An der Art und Weise, wie die Einwilligung geholt wird, vielleicht schon.
 
Vor dem Neuland gesichert :)

Ich weiß auch nicht was die Verlage da überhaupt fordern.
Entweder sie nutzen einen Dienst, oder sie tun es nicht. Statt dessen heulen sie rum, wollen zwar in Google auftauchen, aber unter ihren Bedingungen.

Da fragt man sich wer von wem abhängig ist und ich bin mir sicher das Google zum Schluss gewinnt
 
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