News Google sichert sich gegen Leistungsschutzrecht ab

Ich hol mir schonmal Popcorn, das letzte Wort ist noch nicht gesprochen. Muss nur Google mit dem Angriff durchkommen
 
etking schrieb:
Das Leistungsschutzrecht ist ein gesetzlich garantiertes Recht und der Verlag ist auf die Listung durch Google angewiesen, er unterschreibt wahrscheinlich nicht freiwillig den Knebelvertrag, [....]
da man Google aber wegen der absoluten Marktmacht leicht als Erpresser darstellen .

Der Verlag ist auf die Listung angewiesen? Wenn er darauf angewiesen ist, soll er die Snippets kostenlos zur Verfügung stellen ansonsten ist halt nix mit Google News für ihn.
Du willst doch nicht ernsthaft behaupten das Google keine Rechte haben soll nur weil sie die Marktmacht haben?

Wenn sie nicht mit Google News einverstanden sind sollen sie dort halt auch nicht gelistet sein. Ganz einfach!

Google geht damit einen guten Weg. Freu mich schon auf die ersten weinenden Verlage, weils doch nicht so einfach läuft und sie für 0% Einsatz nicht noch mehr Geld bekommen.
 
Die Verlage haben es sich selbst zuzuschreiben. Der richtige Schritt von Google: mit dem ausgestreckten Mittelfinger voran.
 
In your face! @lsr.

Ach ist das schön, das die Gier dieser Maden so richtig eine, sorry für die Wortwahl, geschissen bekommt.
 
etking schrieb:
Zudem Klickverträge aller Art nach Ansicht vieler Juristen generell unwirksam sind.
Also sind jegliche Kaufverträge beim Onlineshopping unwirksam? Oder wie soll ich das verstehen?

Ansonsten kann ich deine Argumentation schon nachvollziehen. Wirklich abgesichert ist Google damit wohl auch nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
etking schrieb:
@1668mib weiter oben: Das ist konsistentes Informatikerdenken aber der Jurist denkt so nicht.

Bei manchen frage ich mich ob sie überhaupt denken...

etking schrieb:
Das Leistungsschutzrecht ist ein gesetzlich garantiertes Recht und der Verlag ist auf die Listung durch Google angewiesen, er unterschreibt wahrscheinlich nicht freiwillig den Knebelvertrag, die Gültigkeit solcher Klickverträge ist zudem höchst umstritten. Der für die Rechtsauslegung erheblich wichtige Wille des Gesetzgebers ist jedenfalls, vereinfacht gesagt, dass Google zahlt.

Das Leistungsschutzrecht soll eine Zahlung garantieren im Falle einer Nutzung der Inhalte. Google hat allerdings die freie Wahl diese zu nutzen oder eben nicht. Den Verlagen die Möglichkeit zu bieten einen Dienst kostenfrei zu nutzen, ist keine Erpressung. (Google könnte schließlich auch für die Listung in seinem Dienst etwas verlangen, ist schließlich Werbung)
Ich denke nicht, dass hier irgendwas vor Gericht erkämpft werden könnte... Im schlimmsten Fall müssten die "Verträge" aufgelöst werden und Google bis zu einer neuen Einigung jene vom Dienst entfernen. Wobei hier wiederrum Google am längeren Ast sitzt, den Deutschland kann Google nicht zwingen die Verlage zu listen.
 
hallo7 schrieb:
Das Leistungsschutzrecht soll eine Zahlung garantieren im Falle einer Nutzung der Inhalte.

Das ist nicht richtig. Das LSR soll keine Zahlung garantieren, sondern lediglich das Recht für den Verleger, eine solche Zahlung auszuhandeln. (Du hast natürlich insofern recht, als dass das LSR ursprünglich so gedacht war: Google sollte gezwungen werden, die Inhalte der Verleger anzuzeigen und dafür zu zahlen.) Das mag pingelig klingen, ist aber ein wichtiger Unterschied. Wenn der Gesetzgeber tatsächlich eine Zahlung (also einen Betrag größer 0) festlegen wöllte, dann müsste er das im Gesetz verankern.
Er müsste also den Verlagen nicht nur das Recht einräumen, Geld zu verlangen, er müsste ihnen verbieten, kein Geld zu verlangen.
 
Ich lache mir jetzt schon ins Fäustchen, wenn der Axel Springer-Verlag und co., die alle im Vorfeld gewittert haben, am Ende klein bei geben, um sich doch wieder in der Google News-Sparte vorzufinden.

Das ganze Thema ist dermaßen abstrus, dass man dafür keine Worte finden kann!

Cya, Mäxl
 
Google sichert sich nicht ab, Google teilt seinen Widersachern, d.h. den Verlagen explizit mit auf welchem Niveau hier diskutiert wird und klärt damit die Rollen. Man beachte den Satz "...mit all seinen Konsequenzen"
Das ist ein eindeutiger Hinweis endlich die Füße still zu halten seitens der Verlage. Das ist keine Frage des Rechts, sondern der Macht und genau deswegen ist hier die Meinung des Rechtsexperten überflüssig.
 
sehe ich das richtig google macht kostenlos werbung für verlage und deren news
und treibt durch übernommene überschriften und kurz auszüge den geneigen leser
auf die uhrsprungsseite da diese ja mit der überschrift verlinkt sind und die herren der
verlage haben damit ein problem und wollen geld ....... man berichtige mich bitte
wenn ich ganz falsch liege :)

hm google sollte dann auch konsequent sein und entsprechende verlage aus allen bereichen
des google imperums werfen und sie erst gegen eine milde gabe wieder reinzulassen
 
Bravo Axel Springer. Seid ihr glücklich? War es das nun Wert? Habt ihr ernsthaft geglaubt, ihr würdet auch nur einen Cent von Google sehen? Habt ihr bereits alle eure freiwillige Verzichtserklärung unterschrieben, um ja nicht einem Tag aus dem Index zu rutschen? Ich bin ehrlich stinksauer wenn ich daran denke, wie viel Zeit und Geld seitens der Politik für diesen Unsinn verschwendet wurde. Ich hätte mir aber gewünscht, dass Google erst mal 4 Wochen alle ausschließt, bevor sie diese Erklärung versenden. Als Bedenkzeit.

Ich vertrete mittlerweile ja immer mehr die Ansicht, es ging nie um Google. Es wäre zu absurd zu denken, Google würde zahlen um den Verlegern eine Dienstleistung anzubieten. Dass können die Patienten nicht mal selbst geglaubt haben.

Vermutlich ging es die ganze zeit darum, Rechtsunsicherheit bei Bloggern und Co. zu verursachen, um sich so die Deutungshoheit über Informationen rechtlich zu festigen.

Und das perfideste an der Geschichte ist die unausgesprochenene Drohung gegenüber der Politik. Leistungsschutzrecht, oder wir schreiben euch vor der nächsten Bundestagswahl kaputt.

Ehrlich, stinksauer.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja, jetzt könen sie Früchte ihrer "Arbeit" ernten... alle werden sich wohl listen lassen... :evillol:
Jetzt kommt dann sicher wieder irgendein Vollpfosten daher und meint: Ey! So geht's nicht! Google-Listung wollten wir ja, aber wir wollen €€€ dafür sehen!
Abgesehen davon kann ich Nossi nur zustimmen...
 
@hallo7: Ich stimme dir zu, warum Google allerdings keine Verträge auf Papier macht, is mir dennoch schleierhaft...
 
@MalcomR: Yap... an Naivität sind die Verlage kaum zu übertreffen...
Dann sollen sie halt mal brav sagen "Nein, unsere Inhalte bekommt ihr nicht" und mit den Konsequenzen leben.
 
Das Leistungsschutzrecht ist ein Sieg für die Verlage, leider. Das wird Google nach den ersten Klagen sehr deutlich zu spüren bekommen.
 
etking schrieb:
Das Leistungsschutzrecht ist ein Sieg für die Verlage, leider. Das wird Google nach den ersten Klagen sehr deutlich zu spüren bekommen.

Das glaubst du doch nicht im Ernst?
Es gibt keine Grundlage dafür, null.

Zur Not verlangt Google eben Geld für diesen Service, so wie es auch die Gelben Seiten machen wenn du dort gelistet werden willst, oder der lokale Anzeiger eine Abzeige von dir schaltet.

Diese Gier ist nicht mehr auszuhalten!
 
etking schrieb:
Das wird Google nach den ersten Klagen sehr deutlich zu spüren bekommen.

Es wird keine geben.
Google hat sich dageben abgesichert.

Wer Geld von Google will, wird nicht gelistet, einfacher gehts nicht.
Zumal Google auch für so eine Listung Geld verlangen könnte...
 
Zudem wirft Ensthaler weitere Fragen auf, welche über das Leistungsschutzrecht hinausgehen. So sei es seiner Ansicht nach nicht unbedingt legal, wenn Zeitungen Inhalte freigeben, welche sie selbst über Nachrichtenagenturen erhalten haben, da sie nicht die Autoren und somit nicht die eigentlichen Urheber darstellen.

Ich weiß nicht was der gute Mann hat, wenn die Verlage nicht die Rechte haben die Inhalte freizugeben, dann sind sie gegen über dem Rechteinhaber schadenersatzpflichtig und nicht Google.

Wenn mir jemand ein jemand etwas verkauft/schenkt (um beim unentgeltlich zu bleiben) über das er keine Verfügungsgewalt hat, kann es nicht in mein Eigentum übergehen,bzw. ich kann daran keine Nutzungsrechte erwerben. Schadenersatzpflichtig werde ich aber nicht gegenüber dem Rechte Inhaber. ich darf es nur nicht mehr nutzen.
 
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