Boogeyman
Vice Admiral
- Registriert
- März 2005
- Beiträge
- 6.816
Hallo, ich habe einen Elektro Artikel (Batterie Ladegerät) bei Ebay von einem bekannten Elektrofachmarkt erstanden. Der Artikel wurde als B-Ware angeboten und war deswegen etwas günstiger, als normale Ware. Das Ladegerät war aber leider defekt (ein Ladefach für die Batterie konnte nicht laden) und ich habe das Ladegerät an den Händler zurück geschickt, mit bitte um Reparatur im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung. Der Händler hat mir ohne Rückfrage via Email angekündigt, mir den Kaufpreis zurück zu erstatten, was nicht mein Wunsch war.
Ich habe mich danach telefonisch beim Händler gemeldet und ihm mit geteilt, dass ich auf eine Reparatur und auf Erfüllung des Kaufvertrages bestehe. Die Mitarbeiterin des Kundenservice teilte mir mit, das eine Reparatur nicht möglich wäre und auch ein Ersatzgerät mit der gleichen Produktmerkmalen (B-Ware) nicht vorrätig sei. (Das Ladegerät ist kein Auslaufmodel und lässt sich problemlos im Shop als normale A-Ware bestellen)
Ich bin der Meinung, dass die Abwicklungsmodalitäten nicht mein Problem sind und der Händler kein Recht hat, vom Kaufvertrag zurück zu treten, sowie auch die gesetzliche Gewährleistung zu verweigern.
Wie ist da eigentlich zurzeit die Rechtslage?
Ich habe mich danach telefonisch beim Händler gemeldet und ihm mit geteilt, dass ich auf eine Reparatur und auf Erfüllung des Kaufvertrages bestehe. Die Mitarbeiterin des Kundenservice teilte mir mit, das eine Reparatur nicht möglich wäre und auch ein Ersatzgerät mit der gleichen Produktmerkmalen (B-Ware) nicht vorrätig sei. (Das Ladegerät ist kein Auslaufmodel und lässt sich problemlos im Shop als normale A-Ware bestellen)
Ich bin der Meinung, dass die Abwicklungsmodalitäten nicht mein Problem sind und der Händler kein Recht hat, vom Kaufvertrag zurück zu treten, sowie auch die gesetzliche Gewährleistung zu verweigern.
Wie ist da eigentlich zurzeit die Rechtslage?