Händler verweigert Reklamation

Sameneulmann

Lt. Junior Grade
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Mai 2011
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Hallo CBler,

ich hoffe ich bin im richtigen Unterforum.
Mein Problem begann im diesem Thread.
Der PC verweigerte seine Dienste, was letztendlich auf das Mainboard zurückzuführen war.

Also reklamierte ich das MB bei notebooksbilliger.de.

Diese schrieben mir heute, dass keine Rekla möglich ist, da das Teil mechanische Beschädigungen aufweist.
Siehe Bilder, die im Anhang waren:
;

Ich bin mir 100%ig sicher, dass ich das MB optisch einwandfrei weggeschickt habe. Ich gehe immer sehr vorsichtig mit solcher Hardware um.

Welche Mittel und Möglichkeiten habe ich, dagegen vorzugehen?
 
Voraussgesetzt du hast dein Mainboard nicht beschädigt und Notebooksbilliger lehnt weiterhin alles ab:

Verbraucherzentrale, Anwalt... Kostet beides, Ausgang ungewiss.

oder

Als Verlust verbuchen und nie wieder etwas bei Notebooksbilliger kaufen und allen anderen davon abraten.
 
ich hab mir angewöhnt beim Mainboards immer vor dem Versand ein Foto des Sockels zu machen.
man hört doch relativ oft von den Problemen (meist von MF, kann aber auch an deren Größe liegen)

obs was Hilft, keine Ahnung, besser als so, denn aktuell stehen deine Chancen bei 0,1% daher: Viel GLück
 
Hatte ich bei Hardwareversand auch schon, ist eine gängige Masche um Retouren abzulehnen.
Das Board hat nur noch Schrottwert. Schade drum, zwei von meinen Asusboards hat Hardwareversand auch so kleinbekommen.

Seitdem nur noch mit Bildern vom Sockel und nie wieder bei Hardwareversand.
 
Kann man eigentlich rechtlich gegen so etwas vorgehen, wenn man vor dem Abschicken Beweisbilder gemacht hat?
Nein .. das geht nur wenn du nachweisen kannst, dass die Ware unbeschädigt raus ging (Zeugen, am Besten mehrere - noch Besser ein Video der Verpackung & aktuelle Zeitung mit ersichtlichem Datum).

Ansonsten hast du Pech gehabt.
Für diese Vereine ist es günstiger die Boards zu zerstören als die zurück zu senden, zu warten .. erneut Versand zu blechen und alles zu verbuchen/zu dokumentieren (gut und gerne 30min Arbeitsaufwand).
Willkommen im Kapitalismus :)

mfg,
Max
 
thompson004 schrieb:
Kann man eigentlich rechtlich gegen so etwas vorgehen, wenn man vor dem Abschicken Beweisbilder gemacht hat?
Unterlassung der Garantieabwicklung oder so

Ich würd sowas ja einfach Betrug nennen. Aber Absicht nachzuweisen wird halt eher schwer...


Ich würde aber auch vermuten, dass unheimlich viele ihr Board tatsächlich so dahinschicken...
 
Da Nootebooksbilliger bei mir um die Ecke ist...die ziehen grade um, gab wohl auch richtig massive "Beschwerden" im Geschäft selbst.
Bewertungen gehen auch den Bach runter und dabei waren die mal echt gut.

Schön, dass bei der "alten Renate" alles etwas einfacher ist.
 
Wer ist denn die alte Renate? :D

Bei notebooksbilliger.de hatte ich eigentlich bisher keine Probleme, bin richtig zurfrieden mit dem Laden. Das mit den MBs hatte ich bisher auch nur von MF und HWV gehört, da bestelle ich aufgrund selbst erlebter Probleme auch nicht mehr.
 
max_1234 schrieb:
Nein .. das geht nur wenn du nachweisen kannst, dass die Ware unbeschädigt raus ging (Zeugen, am Besten mehrere - noch Besser ein Video der Verpackung & aktuelle Zeitung mit ersichtlichem Datum).
Genau das meinte ich ja. Irgendwas muss man ja dagegen machen können, immerhin ist so was vorsetzliche Verweigerung der Rücknahmepflicht
 
thompson004 schrieb:
Genau das meinte ich ja. Irgendwas muss man ja dagegen machen können, immerhin ist so was vorsetzliche Verweigerung der Rücknahmepflicht

Nein, das ist keine Verweigerung der Rücknahmepflicht sondern einfach nur Betrug :D

mfg,
Max
 
Nur einmal Interessehalber wie man sich gegen sowas absichtert.

Halten wir fest, dass ich das Mainboard innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist zurücksenden möchte.
Zur Sicherheit mach ich ein Video mit der aktuellen Tageszeitung vom Sockel verpacke es. Danach schicke ich es versichert per DHL an den Händler.

Dieser reklamiert einen Schaden am Sockel und sendet das Board zurück. Nun weise ich den Schaden von mir und Beweise es mit dem Video.
Wäre ich der Händler dann würde ich über das Video lachen. Es dokumentiert nur, dass ich das Paket und das Board verpackt habe. Danach kann ich es wieder ausgepackt haben und dabei den Sockel zerstört haben.

Also wie Sicher bin ich mit so einer Vorgehensweise?
 
Gar nicht. Theoretisch kann ich jede Warenlieferung die mir zugeht klein kloppen und behaupten dass das so angekommen ist. Oder dass das Paket leer war oder oder oder. Absolute Sicherheit gibts nicht. Wer in diesem konkreten Fall die Beschädigung herbei geführt hat lässt sich kaum noch nachweisen. So ein paar Pin´s sind ratzfatz verbogen ohne dass man es merken muss. Das kann theoretisch genauso gut beim einpacken passieren wie beim auspacken. In einem solchen Fall gleich Betrug zu unterstellen halte ich für kritisch.
Ich persönlich würde genau mit dieser Fragestellung an den Versand heran treten und schauen wie die sich dazu äußern. Sie sollten ja am ehesten wissen wie man eine Reklamation so durchführt dass man nicht in diese hier beschriebene Problematik läuft.
 
Beweisbilder vor dem Einschicken inklusive Zeugen UND vor allem die Schutzklappe des Sockels drauf.
Noch besser: Das Mainboard nicht einschicken, sondern in einer Filiale abgegeben und dort von denen einschicken lassen.
Dann können Sie mal schauen, welches Märchen sie erfinden..
 
Da entscheidet letzten endes ein Gericht.
und das Gericht wird vermutlich nicht davon ausgehen, dass du es nochmal ausgepackt hast.
Daher sollten Fotos durchaus reichen um genug druck beim Händler auszuüben, sodass er dennoch umtauscht.

ob hier die Händler schuld sind, ist aber noch Fraglich.
Ich kenn bestimmt 10 solcher Fälle auf CB im letzten Jahr.
Es waren immer Neulinge, die natürlich nichts falsch gemacht haben.
Aber keiner hat sich den Sockel vorm zusammenbau angeschaut.
Keiner hat sich den Sockel nach dem Zerlegen angeschaut.
Einmal mit der Plastik Kappe Abgerutscht und die Pins sind verbogen.
 
Das Thema Neuling und Unerfahrenheit kann ich bei mir ausschließen.
Ich baue meine Rechner seit fast 20 Jahren selbst zusammen.
Ich hatte vom Intel Sockel 7 über AMD bis heute die meisten CPUs/Sockel in der Hand.

Noch hat der Händler auf meine Mail übrigens nicht reagiert.
 
Noch hat der Händler auf meine Mail übrigens nicht reagiert.
Warum sollte er auch? Für Ihn ist das Thema gegessen :D

Hast das MB wenigstens zurück bekommen? Kannst ja versuchen die Pins selbst wieder gerade zu biegen und das Ding dann direkt an den Hersteller schicken.

mfg,
Max
 
Nix für ungut.

Ich weiß, warum ich zB. Mainboards und andere Komponenten nur beim Händler um die Ecke kaufe.

Da zahl ich gerne ein paar Euro mehr, kann aber mal bei Problemen das vor Ort klären.
 
Wie ist das eigentlich, wenn ein Kunde beim Zusammenbau von Mainboard und CPU (Neuware) Mist baut, die Sachen zerstört und dann von seinem 14tägigen Widerrufsrecht Gebrauch machen will? Kann der Händler das dann auch verweigern und wer ist dann in der Beweispflicht?
 
Zuletzt bearbeitet:
Den Widerruf kann man nicht verweigern - er muss ja auch nicht genehmigt werden. Der Widerruf kann problemlos erklärt werden, der Schaden ist aber unter Umständen zu ersetzen, dh vom Erstattungsbetrag abzuziehen.

Was soll denn bewiesen werden?

Wenn eine Lieferung mangelhaft ist, kann man die Annahme als Erfüllung verweigern; dann müsste der Unternehmer beweisen, dass er die Leistung wie geschuldet angeboten hat, dh die Sache sehr wohl mangelfrei war.

PS: Ganz vergessen, dass über Nacht eine neue EuGH-Entscheidung hereingeflattert ist.. Zur Beweislast gab es schon eine ganze Weile Streitereien insbesondere zwischen dem BGH und zumindest bedeutenden Teilen der Literatur.

Äußerst grob: Der BGH war etwas strenger, was die berühmte Beweislastumkehr der ersten sechs Monate im Rahmen der Gewährleistung anging. Der EuGH vertrat aber die weniger strenge Auffassung.

Dass der BGH recht streng war, ist übrigens in der Praxis kaum aufgefallen, da man dort schon in aller Regel die verbraucherfreundliche Auffassung gelebt hat: Mangel in den ersten sechs Monaten geht "vermutlich" zu Lasten des Unternehmers. Und so sieht dies nun auch der EuGH.
 
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