"Genau das sehe ich anders und im Zweifel wird dann auf einen Sachverständigen ankommen."
Wenn ein Sachverständiger zu einem klaren Ergebnis kommt, dann gibt es keine Zweifel. Und verbleiben doch Zweifel, hilft der Sachverständige nicht weiter. Es kommt also "im Zweifel" nicht auf Sachverstand (und auch nicht auf Glaubwürdigkeit --> dann würde man ebenfalls nicht von "Zweifel" sprechen) an, sondern rein auf die Beweislastverteilung, die die Gesetzgeberin ja gerade für die Zweifelsfälle geschaffen hat.
"Nach meiner Meinung ist jeder verbogene Pin im Sockel immer ein Beleg für eine unsachgemäße Handhabung"
Wenn du es als Indiz nimmst, kann ich damit noch irgendwo leben, aber als Beleg (für einen individuellen Fall, in dem ohne innere Einsicht alles offen ist) erscheint es doch übertrieben.
Wenn ein Sachverständiger zu einem klaren Ergebnis kommt, dann gibt es keine Zweifel. Und verbleiben doch Zweifel, hilft der Sachverständige nicht weiter. Es kommt also "im Zweifel" nicht auf Sachverstand (und auch nicht auf Glaubwürdigkeit --> dann würde man ebenfalls nicht von "Zweifel" sprechen) an, sondern rein auf die Beweislastverteilung, die die Gesetzgeberin ja gerade für die Zweifelsfälle geschaffen hat.
"Nach meiner Meinung ist jeder verbogene Pin im Sockel immer ein Beleg für eine unsachgemäße Handhabung"
Wenn du es als Indiz nimmst, kann ich damit noch irgendwo leben, aber als Beleg (für einen individuellen Fall, in dem ohne innere Einsicht alles offen ist) erscheint es doch übertrieben.