Sammelthread Handwerker - Forum

Twostone schrieb:
verpflichtet zur regelmäßigen Durchführung aber sind beide.
Der E-Check ist für Vermieter nicht verpflichtend (wurde vor über einem Jahrzehnt vom BGH in einem Grundsatzurteil gefällt). Ich weiß nicht wieso sich der Irrglaube immer noch so hartnäckig hält. Der Check ist nur für Gewerblich genutzte Flächen Vorschrift und zwar spätestens alle 4 Jahre.
Link zum Urteil (VIII ZR 321/07): Link
Vermieter sollen dies nur bei einem begründeten Verdacht (z.B. wiederholte Störungen) durchführen müssen. Der Check nach gewissen Abständen oder bei Mieterwechsel ist lediglich eine Empfehlung. So liese sich feststellen ob Mieter wärend ihrer Zeit unfug getrieben haben, den man vor dem erneuten Vermieten beheben lassen kann.

Und ob man als Mieter das Recht hat auf eine Einsicht in die ganzen Nachweise hat wage ich stark zu bezweifeln. Meines wissens nach muss der Vermieter auf Anfrage hin nur die Nebenkosten detailliert aufstellen oder z.B. den Energieausweis vorlegen.


Wenn man der Installation nicht traut kann man den Mieter höflich fragen, wenn der nein sagt kann man den nicht dazu zwingen.
Dann bleibt, wie bereits genannt, nur der E-Check auf eigene Kosten oder eben eine andere Wohnung suchen wo man sich sicher fühlt.
Allerdings muss ich ganz ehrlich sagen, dass Vermieter schon doof sein müssen, wenn die keinen Check, zumindest beim Mieterwechsel, machen lassen. Die Kosten können ohne Probleme an die Mieter durchgereicht werden.
 
Gorasuhl schrieb:
Allerdings muss ich ganz ehrlich sagen, dass Vermieter schon doof sein müssen, wenn die keinen Check, zumindest beim Mieterwechsel, machen lassen. Die Kosten können ohne Probleme an die Mieter durchgereicht werden.
Bin mir ziemlich sicher, dass in keiner Mietwohnung, in der ich je gewohnt habe, so etwas gemacht worden ist.
Und ich würde mal vermuten, das gilt für die allermeisten Mietwohnung. Ist ja Aufwand und weniger Aufwand ist immer 'besser' für den Vermieter. Wenn was sein sollte, meldet sich ja der Mieter und man kann man ja dann immer noch nen Elektriker bestellen.
 
Hallo nochmal,

ich hatte vor ein paar Wochen (hier) die Problematik mit einer vermutlich undichten Zisterne angesprochen: der Verdacht hat sich bei einem massiven Unwetter letzte Woche erhärtet:
Es regnete und hagelte wie dusselig etwa 2 Stunden, ca. 150l/m²; als ich draußen während des Wetters alles gesichert habe, habe ich gesehen, dass der Notüberlauf des Zuführungsrohres übersprudelt. Also hab ich Deckel der Zisterne geöffnet und sie war voll (bis auf etwa 10cm oben am Deckel). Scheinbar hat der Straßenkanal auch den Überlauf in der Zisterne nicht mehr abführen können..
Das kam mir ja aber ganz gelegen, weil ich so eindeutig feststellen konnte ob und wo die Undichte ist:
Unwetter wra Freitag nachmittag, am Samstag mittag schon war der Wasserstand wieder auf Niveau des unteren Betonrings abgesunken (natürlich ohne Entnahme !).

In den o.g. Posts habt ihr mir Dichtschlämme empfohlen, alternativ dazu Brunnenschaum. Bei Sichtung während der Reinigung haben wir gesehen, dass beim entfernen der Wurzeln und ausbürsten vermutlich Stücke ausbröckeln werden. Kann ich die einfach mit Mörtel ausfüllen, trocknen lassen und dann ein paar dünne lagen Dichtschlämme rüberstreichen ? oder geht auch Brunnenschaum unter der Schlämme ?

Gibt es ein Produk was ihr empfehlen könntet (Dichtschlämme) ?

LG und Danke !
 
Was zum Teufel? Der Vermieter ist verpflichtet, in regelmäßigen Abständen (und insbesondere bei Neuvermietung) die Elektroinstallation überprüfen zu lassen. Einfach mal im Sicherungskasten nach dem Aufkleber schauen, wann die nächste Prüfung ist und die alten Protokolle vorlegen lassen.

Was zum Teufel?

Durch das Urteil haben die BGH-Richter entschieden, dass Vermieter keinen regelmäßigen E-Check von Elektroanlagen in der Wohnung der Mieter vornehmen lassen müssen. Mieter haben umgekehrt keinen Anspruch auf einen E-Check, dessen Kosten vom Vermieter übernommen werden.

Wie immer erweckst du zwar durch deine hochgescheite und unkorrekte Signatur den Eindruck von Fachwissen, was man aber schnell wieder widerlegen kann.


Ich will nächsten Monat eine neue Mietwohnung beziehen, daher stellt sich mir die Frage ob es nicht geschickt wäre, ein Gerät der Art zum Übergabeprotokoll mit zu nehmen.

Geschickter wäre es einen Elektriker zu beauftragen. Der hat a) bessere Messgeräte, b) kann er die Werte beurteilen und c) fertigt er ein Protokoll was sicher mehr Aussagekraft hat, als ein Laie mit einem billigen Gerät von Amazon.

Wir bzw. unsere Dienstleister und viele Elektriker verwenden dieses Gerät hier:
https://www.gmc-instruments.de/prod...50110/profitest-master/profitest-mtechplus-1/

Nur mal zur Hausnummer.
 
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Gibt von Benning oder Fluke auch günstigere, die ebenfalls recht gut und geeignet sind. Gossen ist da schon Laborklasse. Chauvin Arnoux hat auch sehr gute Installationstester im Programm.

brettler schrieb:
Wie immer erweckst du zwar durch deine hochgescheite und unkorrekte Signatur den Eindruck von Fachwissen, was man aber schnell wieder widerlegen kann.
Kein Grund, beleidigend zu werden. Nicht jeder ist in der Hausinstallation unterwegs. In der Industrie gibt es die Betreiberpflicht, da muß die Installation regelmäßig geprüft werden. Für Vermieter ist das zumindest Versicherungstechnisch interessant. Der Vermieter kann auch durchaus belangt werden, wenn nachgewiesen werden kann, daß er seiner Betreiberpflicht nicht nachgekommen ist bzw. dieser nicht gebührend nachkommt, Grundsatzurteil hin oder her. Bei einer Neuvermietung muß die Installation in korrektem Zustand sein, sonst handelt der Vermieter (als Betreiber der Anlage) mindestens grob fahrlässig. Nenn's e-check, VBG-4, BGV-A3 oder was auch immer Du willst, der Betreiber muß, wenn er Dritten elektrische Anlagen und Installationen zur Verfügung stellt, sicherstellen, daß von diesen keine Gefahr ausgeht. Ob das Prüfprotokoll vom Zeitpunkt der Errichtung oder der letzten, beträchtlichen Änderung dazu ausreicht, wird immer noch gerne vor Gericht mal in die eine, mal in die andere Richtung entschieden, je nach Einzelfall.

Was bitte ist an meiner Signatur unkorrekt?
 
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Twostone schrieb:
Der Vermieter kann auch durchaus belangt werden, wenn nachgewiesen werden kann, daß er seiner Betreiberpflicht nicht nachgekommen
Man kann jeden belange der seinen Pflichten nicht nach kommt, aber hier ging es um eine Pflicht die nicht existiert, nicht mehr oder weniger. Industrie und Privat Eigentum sind zwei paar Schuhe.
 
JoinRise schrieb:
Industrie und Privat Eigentum sind zwei paar Schuhe.
Relativ. In der industrie ist nur mehr Dokumentationspflicht. Die Pflicht zur Sicherstellung und Erhaltung der Betriebssicherheit ist die Gleiche. In der Industrie ist das nur noch formeller, da hier noch deutlich mehr Rechtsvorschriften auch aus anderen Bereichen noch mit hinzukommen. Auch ist der Kreis möglicher Betroffener größer, wie auch die möglichen Schäden.
 
. Für Vermieter ist das zumindest Versicherungstechnisch interessant. Der Vermieter kann auch durchaus belangt werden, wenn nachgewiesen werden kann, daß er seiner Betreiberpflicht nicht nachgekommen ist bzw. dieser nicht gebührend nachkommt

Dennoch gibt es keine Pflicht wie du vorher mit "was zum Teufel" behauptet hast. Akzeptier einfach das du falsch liegst.



Und auch hier zeigt sich wieder leider dein gefährliches Halbwissen. Diese wurde schon lange durch die DGUV Vorschrift 3 ersetzt.

Hätte der Gesetzgeber gewollt das es im Privaten Bereich eine Pflicht für einen E-Check gäbe, dann hätte er dies entsprechend verankert.

Zudem gehört im privaten Bereich die Anlage dem Vermieter und nicht dem Mieter. Insofern hat letzter da nichts rumzupfuschen und wenn der Vermieter jede Änderung dokumentiert, dann weiß er genau was gemacht wurde.


Ob das Prüfprotokoll vom Zeitpunkt der Errichtung

Wenn die Anlage dem Stand der Technik zum Zeitpunkt der Errichtung entsprochen hat, dann reicht das aus. Und das können und werden auch L und H Automaten sein und Stromkreise ohne RCD oder nur mit 300mA RCD.
Und das werden auch die Gerichte akzeptieren, da es keine Pflicht gibt die Anlage zu erneuern, außer man ändert etwas, aber auch dann wäre nur der entsprechende neue Stromkreis mit B16 und 30mA RCD zu versehen.


Arbeiten an Geräten mit Spannungen über 24V

Da fehlt das "DC". Zudem hätten wir noch SELV mit 150V DC wo auch Laien arbeiten dürf(ten) und ggf. Trenntrafos.
 
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brettler schrieb:
Dennoch gibt es keine Pflicht wie du vorher mit "was zum Teufel" behauptet hast. Akzeptier einfach das du falsch liegst.
Das wurde zuvor schon deutlich freundlicher erklärt.
brettler schrieb:
Und auch hier zeigt sich wieder leider dein gefährliches Halbwissen. Diese wurde schon lange durch die DGUV Vorschrift 3 ersetzt.
Und bevor die BGV-A3 zur DGUV-V3 wurde, war's die VBG4. Es war auch mal kurzzeitig, wenn ich mich recht erinnere, die BGV-A2, bis das, was heute die DGUV-V2 ist, eingefügt wurde. Danke für Deine wertvolle Erläuterung, die mir sicherlich nicht bewußt war.

brettler schrieb:
außer man ändert etwas, aber auch dann wäre nur der entsprechende neue Stromkreis mit B16 und 30mA RCD zu versehen.
Wenn Du unbedingt meinst, es besser wissen zu müssen, solltest Du Dir selber gegenüber ebenso kritisch sein. Eine Anlage mit klassischer Nullung ist bei einer erheblichen Änderung vollständig zu überarbeiten, da reicht es eben nicht, nur den betreffenden Stromkreis anders abzusichern. Andere Beispiele darf Dir gerne jemand erklären, der sich mehr mit Hausinstallationen beschäftigt, als ich.

brettler schrieb:
Da fehlt das "DC". Zudem hätten wir noch SELV mit 150V DC wo auch Laien arbeiten dürf(ten) und ggf. Trenntrafos.
Interessiert mich herzlich wenig, da ich in der Signatur lediglich darum bitte, unter Aufsicht oder Anleitung zu arbeiten. Tatsächlich kann man sich auch mit PELV und SELV noch umbringen, wenn man sich dumm anstellt. Auch mit Autobatterien geht das. Interessiert mich nur nicht, und ein elektrotechnischer Laie wird mit den Unterscheidungen auch nicht viel anfangen können. Die Signatur ist keine fachliche Aufforderung, sondern lediglich eine Bitte zur Besonnenheit und ist auch als solche formuliert.

Ich werde mich nicht weiter zu solcher Trollerei äußern.
 
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brettler schrieb:
Zudem gehört im privaten Bereich die Anlage dem Vermieter und nicht dem Mieter. Insofern hat letzter da nichts rumzupfuschen und wenn der Vermieter jede Änderung dokumentiert, dann weiß er genau was gemacht wurde.
Letzteres machen die Mieter halt leider viel zu zu selten.

Da wird einfach weiter an den/die nächsten Vermietet und nur was gemacht, sobald es eine Beanstandung gibt.
Bei der Übergabe wird über Böden, Decken, Wände peniebelst geschaut und wehe es ist eine kleine Schramme, die nicht überstrichen wurde, dann wird sofort versucht die Summe der auszuzahlenden Kaution zu mindern.
Aber ganz simpel, rein optisch mal über die Steckdosen und Schalter zu schauen ist wohl ein unzumutbarer Aufwand. Da ist es denen egal, ob in der ganzen Wohneinheit einheitlich Berker System xy verwendet wurde und eine auffällige Steckdose oder ein Schalter von Kopp aus dem Baumarkt heraussticht, der offensichtlich nicht zum Rest passt.

Hardcore ist halt sowas:
2.jpg
Da gibt der Vermieter einen feuchten Kehricht drauf. Die vorherigen Mieter haben da gemacht was sie wollten. Die aktuellen Mieter, gute Freunde von mir, haben damit nur Ärger. In der Küche funktioniert nicht mal der Herd, wenn nur 2 der 3 Phasen genutzt werden kein Wunder.
Vermieter wurde über das Problem in der Küche frühzeitig informiert, gemacht hat er seit über einem halben Jahr nichts. Als ich mir die Anlage dann mal angeschaut habe, kam mir der im obigen Bild gezeigte fahrlässige Pfusch, der nebenbei sogar mal gebrannt haben muss (siehe Leitung an der unteren PA-Schiene), zum vorschein. Die anderen "UV", sowie die HV sehen nicht wirklich besser aus.
Daraufhin wurde er über die gravierenden Mängel in Kenntnis gesetzt und es kam nur die Antwort "Er arbeitet daran".
 
Gorasuhl schrieb:
Daraufhin wurde er über die gravierenden Mängel in Kenntnis gesetzt und es kam nur die Antwort "Er arbeitet daran".
Tjoa, da bleibt irgendwann nur die Wahl damit zu leben oder halt eine Frist zu setzen.
Was man macht falls die Frist ignoriert wird müsste dann mit einem Rechtsanwalt besprochen werden, das kann dann ausarten.
 
Ist auch nur eine Übergangslösung. In den nächsten 1-2 Jahren erfährt die Person wo sie final eingesetzt wird und sucht sich dann was neues.
Nach dem Auszug wird der Fachbetrieb bei der Aufsichtsbehörde angeschwärzt.
Vor dem Einzug wurde u.a. der Zählerschrank mit samt der Hauptverteilung erneuert und die gepfuschten UVs fahrlässig daran wieder angebunden.
Die Mängel habe ich schon abgelichtet und dokumentiert. Ein guter Freund macht dann mit dem Tester eine Prüfung nach DIN VDE 0105-100 mit Protokoll.


EDIT:
Mal eine Frage in die Runde.
Wir haben bei unserem Haus über die letzten Jahre betrachtet zunehmend Probleme mit Wespen die durch Schlitze in der Giebelbeplankung eindringen oder sich sogar durch die Öffnungen an den Stößen der Nut- und Federbretter der Terassendecke quetschen.
Wir haben schon einiges versucht, wie das Einflugloch beim Nestbau der Königin mit Kreppband zukleben, sodass die das nicht mehr anfliegen kann und sich was neues sucht (klappt wie bei der Terassendecke mit den zig hundert Öffnungen nur bedingt), oder z.B. Lavendel auslegen. Die Art, die dieses Jahr in der Terassendecke ist hat die frischen Blüten sogar ins Nest getragen :freak:).

Habt ihr da eine Idee was man noch machen könnte außer alle Öffnungen aufwendig mit Leisten bzw. Klötzchen zu verschließen?
 
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ine Anlage mit klassischer Nullung ist bei einer erheblichen Änderung vollständig zu überarbeiten, da reicht es eben nicht, nur den betreffenden Stromkreis anders abzusichern.

Das lass mal andere beurteilen. Und solange nichts wesentlich geändert wird, muss gar nix gemacht werden. Natürlich kommt wieder das Beispiel klassische Nullung, weil das dein typisches Totschlagargument ist, das passt auch zu deinem sogenannten Fachwissen.
Habe ich eine Hausinstallation mit L-Automaten und baue ein neue Steckdose ein ist dieser Stromkreis mit einem 30mA RCD und B16 abzusichern der Rest kann und wird so bleiben wie es ist.
Und das ist die Realtität sowohl in der Industrie als im Gewerbe als auch bie Mietern. Und in meinem Umfeld unterliegen wir für allem einer Planung und einer fachlichen Abnahme, und das wird von Leuten geplant die deutlich mehr Fachwissen haben als alle hier und die lassen auch H oder L drin.

Wo steht in der VDE das bei einer Änderung alles zu erneueren ist? Es ist ab dieser Änderung alles auf dem aktuellen Stand zu machen.

Selbst ein roter PE wäre erlaubt im "Bestand".


Das wurde zuvor schon deutlich freundlicher erklärt.
Du hast doch mit "Was zum Teufel" anfangen. Weißt du das Problem ist, du spielst dich hier als der große Elektroguru auf und glänzt mit veraltetem oder gefährlichen Halbwissen. Und wenn man dich drauf anspricht ist man ein Troll oder du schiebst es auf angeblich mangelnede Erfahrung mit Elektroinstallationen im Haus. Und das spiel, spielst du hier schon jahrelang.

Die Signatur ist keine fachliche Aufforderung, sondern lediglich eine Bitte zur Besonnenheit und ist auch als solche formuliert.
Dann wüsstest du auch, das von einem ausgeschalteten und vom Netz getrennten Gerät noch eine Zeitlang eine Gefahr ausgehen kann die einen auch "umbringen" kann. Aber hauptsache eine solche Signatur haben.

Aber alle anderen sind Trolle und du hast Recht. Ich habe es verstanden. Ich verwalte ja nur über 200 Elektroanlagen wozu auch Hausinstallationen gehörten, abern an dein Fachwissen kommt niemand ran tut mir leid.


Da wird einfach weiter an den/die nächsten Vermietet und nur was gemacht,

Wir haben das einfacher gelöste. Die Wartung und Instandhaltung der Unterverteiler ist meist per Mietvertrag auf den Mieter abegewälzt und damit nicht unser Problem.

Ansonsten haben wir Übergabekästen mit einem Zähler (Pauschalverrechnung ist ja seit Jahren verboten) und einer Sicherung, und ab dieser ist der Mieter wieder in der Verantworung. Dieser Kasten richtet sich nach dem Bedarf des Mieters.

Ist natürlich Gewerbe (bevor der Elektromeister Twostone kommt) aber wäre auch für die private Vermietung denkbar.

Ansonsten ist viel Festanschluss, nicht laienbedienbar oder elektrischer Betriebsraum und damit auch ohne RCD realsisiert.
 
Gorasuhl schrieb:
Irre Sache. Da der Vermieter sich nicht rührt, mit angemessener Frist die fachgerechte Behebung fordern. Gleichzeitig sollte sich der Mieter mit dem Mieterschutzbund über die Höhe der möglichen Mietminderung unterhalten, denn ich würde diese Installation als nicht verwendbar ansehen. In meinen Augen ist ein Betrieb dieser "Installation" nicht zulässig und mindert den Wert der Mietsache erheblich.
Gorasuhl schrieb:
Habt ihr da eine Idee was man noch machen könnte außer alle Öffnungen aufwendig mit Leisten bzw. Klötzchen zu verschließen?
Na ja, es ist relativ schwierig, Wespen dauerhaft wieder loszuwerden. Die kommen meist alle zwei Generationen wieder zurück. Man kann höchstens während des Nestbaus, sofern man rankommt, die angefangenen Nester regelmäßig mit Wasser zerstören, daß sie sich dann doch einen anderen Platz suchen. Löcher verstopfen hilft recht wenig, da sie sich im Zweifel wieder durchfressen, die Dinger sind da sehr hartnäckig.

Was zielsicher hilft, sind Hornissen. Dummerweise aber nisten auch die jedes zweite Jahr woanders, bevor sie wieder zurück kommen.

Sprich mal mit einem örtlichen Kammerjäger. Der kann Dir auch den günstigsten Zeitpunkt nennen, bestehende Nester zu versetzen.
 
Ich möchte im Außenbereich einen Unterstand/Carport für einen Anhänger bauen. Aufgrund eines Hausabrisses hier im Dorf bin ich sehr günstig an das alte Holz des Dachstuhls gekommen. Das ist teilweise grün imprägniert, teilweise mit irgendwelchen Farben gestrichen und teilweise im "Rohzustand". Alles sägerau und natürlich schon viele Jahre alt, dafür vom Durchmesser eigentlich überdimensioniert.

Streichen wollte ich die Balken hauptsächlich als Witterungsschutz, ich werde wohl graue PU Holzschutzfarbe verwenden. Die Optik des Unterstandes ist mir mehr oder weniger egal und die Balkenkonstruktion wird auch (teil)verkleidet. Insofern ist ein gleichmäßiges Farbbild überhaupt nicht nötig, genausowenig eine glatte Oberfäche. Was würdet ihr als schnellste Methode ansehen, einen tragfähigen Untergrund herzustellen?

1) Elektrohobel. Die Balken sind nicht schnurgerade, mit dem Hobel werde ich an einige Stellen vermutlich schlecht hinkommen bzw. relativ viel Material abtragen müssen. Ich vermute viel Aufwand für ein eher überschaubares Ergebnis.
2) Bandschleifer und Schwingschleifer. Einerseits um die alten Farbrückstände anzurauen (war hauptsächlich Lasur, ist also vermutlich tief eingezogen) und gröbere Verunreinigungen wegzuarbeiten. Ein Vorteil ist der geringe Materialabtrag, Nachteil der Staub und die vermutlich lange Arbeitszeit.
3) "Abfegen" und einfach drüber streichen. Alternativ mit dem Hochdruckreiniger und dann für ein paar Tage wieder trocknen lassen.
4) Draht-/Tellerbürsten für den Winkelschleifer/Flex. Funktioniert das mit Holz, hat da jemand Erfahrung damit? Vorteil könnte sein, dass Unebenheiten nicht groß stören. Nachteil ist sicherlich die Riesensauerei/staub, die man auch nicht wirklich verhindern kann.
5) Eine Methode, die ich nicht kenne?

Habt ihr eine Meinung dazu oder einen Vorschlag?
 
Punkte 1) und 2) sind sowieso zu kombinieren. Der Hobel schafft Dir zwar eine nette Oberfläche, aber so richtig Glatt kriegst Du's nur, indem Du's sandest. Also mit Schleifpapier abziehen nach dem Hobeln.

3) ist keine gute Idee, durch die Feuchte verziehen sich die Balken wieder, und wenn Du keinen Trockenofen hast, kannst Du ewig warten (obwohl, bei dem jetzigen Wetter...).

4) geht, kriegst aber keine glatte Oberfläche hin. Ebenso nicht mit Fächerscheiben. Letzteren würde ich den Vorzug geben, denn bei Topfbürsten lösen sich auch schon mal gerne Drahtstücke, die sind nicht sonderlich angenehm. Dann lieber eine Fächerscheibe mit mittlerer bis langsamer Drehzahl. Aber, wie gesagt, keine ebene Oberfläche.

5) Raspeln oder Beiteln geht auch. Auch Vorarbeiten mit dem Seitenbeil sind durchaus möglich, oder einer Ziehklinge. Mit Kettensäge geht's ebenso gut, wie mit einer Bandsäge. Sind aber alles nur Vorarbeiten, den feinen Schliff mußt Du schon mit Schleifpapier machen. Also Teller- oder Bandschleifer, wenn's "schnell" gehen soll.
 
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Knecht_Ruprecht schrieb:
Habt ihr eine Meinung dazu oder einen Vorschlag?
Du könntest ja mal in einem Baumarkt in der Nähe fragen, ob du dir sowas in der passenden Größe ausleihen kannst. Alternativ einen Schreiner fragen, da sowas eher nicht zum Standardwerkzeug in den Baumärkten gehört.
 
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Auf jedenfall guten Atemschutz tragen, weil du nicht weisst, was da für Farben/Lasuren, etc . damals verarbeitet wurden. (vielleicht noch die "guten" alten bleihaltigen? Das willst Du glaube ich nicht wirklich einatmen.)
 
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@xexex,
kommt drauf an ob die externes Holz verarbeiten wollen.
Viele schieben über ihre Hobelmaschine nur komplett unbehandeltes bzw. eigenes Holz.
Grund ist, dass in der Lasur/Lack durch das auftragen eingeschlossener Staub, reste von Rost in den Löchern wo mal Nägel/Schrauben waren und anderer Dreck auf dem Holz die Messer stark beansprucht. Wenn sogar noch Stücke von Nägeln/Schrauben drin sind die man nicht auf anhieb sieht, weil bspw. überstrichen, brechen Teile der Messer an der Stelle raus und der Betrieb kann einen neuen Satz montieren (bei den anhaltenden Lieferengpässen kann das sogar sein, dass die Machine einige Zeit ausfällt).
Dann ist man in einer prekären Lage, da man eigentlich dem Kunden irgenwie erklären muss, dass seine paar Hölzer einen Schaden von einigen hundert € verursacht haben und er dafür aufkommen sollte.

@Knecht_Ruprecht,
nimm einen einfachen Schwingschleifer und gutes Schleifpapier mit Gewebeunterlage. Mit dem Billigzeug aus dem Baumark oder gar Supermarkt wird man nicht wirklich glücklich. Die Körner halten nicht vernünftig auf der Unterlage und mit dem Papierrücken reißt das auch viel zu schnell.
Ich nehme üblicherweise Klingspor KL361 als Bögen und schleide mir das in passende Streifen für unseren Schwingschleifer oder für den Handklotz.
Mit 40er Körnung entferne ich alte Lasur, Lack und kleinere Beschädigungen. Da geht die Meiste Zeit und das Material drauf (3 Blätter vom 40er gegenüber je 1 von 80, 120, 180).
Wenn man wieder lasiert, nacheinander mit 80, dann 120 und am Ende 180 schleifen, damit die Oberfläche schön glatt wird. Bei Lack reicht auch einfach nur mit 80 die Oberfläche zu glätten. Die Grundierung und auch der Lack gleichen da vieles bereits aus.

Beim Schleifen reicht als Schutz eine einfache FFP2 mit Ventil. Wie @S.a.M. bereits schrieb, weiß man nicht was genau damals alles aufgetragen wurde.

Die von @Twostone mögliche Variante mit Beiteln würde ich nicht machen. Die Gefahr, dass die Klinge sich dabei in das Holz zieht ist unverhältnismäßig hoch. Ob die Ziehklinge bei Lasur viel bringt müsste man mal testen. Raspel dürfte funktionieren. Danach muss man aber auch wieder schleifen. Da kann man sich den Schritt auch eigentlich sparen.
 
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