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Der E-Check ist für Vermieter nicht verpflichtend (wurde vor über einem Jahrzehnt vom BGH in einem Grundsatzurteil gefällt). Ich weiß nicht wieso sich der Irrglaube immer noch so hartnäckig hält. Der Check ist nur für Gewerblich genutzte Flächen Vorschrift und zwar spätestens alle 4 Jahre.Twostone schrieb:verpflichtet zur regelmäßigen Durchführung aber sind beide.
Link zum Urteil (VIII ZR 321/07): Link
Vermieter sollen dies nur bei einem begründeten Verdacht (z.B. wiederholte Störungen) durchführen müssen. Der Check nach gewissen Abständen oder bei Mieterwechsel ist lediglich eine Empfehlung. So liese sich feststellen ob Mieter wärend ihrer Zeit unfug getrieben haben, den man vor dem erneuten Vermieten beheben lassen kann.
Und ob man als Mieter das Recht hat auf eine Einsicht in die ganzen Nachweise hat wage ich stark zu bezweifeln. Meines wissens nach muss der Vermieter auf Anfrage hin nur die Nebenkosten detailliert aufstellen oder z.B. den Energieausweis vorlegen.
Wenn man der Installation nicht traut kann man den Mieter höflich fragen, wenn der nein sagt kann man den nicht dazu zwingen.
Dann bleibt, wie bereits genannt, nur der E-Check auf eigene Kosten oder eben eine andere Wohnung suchen wo man sich sicher fühlt.
Allerdings muss ich ganz ehrlich sagen, dass Vermieter schon doof sein müssen, wenn die keinen Check, zumindest beim Mieterwechsel, machen lassen. Die Kosten können ohne Probleme an die Mieter durchgereicht werden.