pitu schrieb:
Für was gibt´s Widerrufsrecht?
Eine Sache fällt mir jetzt aber doch noch ein.
Ich hatte vor Jahren ein Sony DAB Radio lokal bei Saturn gekauft. Die Soundqualität war miserable. Geld zurück wollte Saturn nicht. Sie gaben mir einen Gutschein.
Ohne Widerrufsrecht wäre ich allerdings schon einige Male aufgeschmissen gewesen.
Das Widerrufsrecht greift aber normal nur beim Kauf außerhalb einen Geschäftsraum (z.B. Haustür oder auf der Straße), beim Online Kauf oder Kauf per Telefon.
Aber da ich gehört habe, das man auch heutzutage noch in örtlichen Läden einkaufen kann, gibt es wohl auch Fehlkäufe die man dort tätigen kann
Bei Kauf in einem regulären Laden ist die Sache aber erst einmal Ganz anders.
Sollte es keinen Mangel an den Ware geben ist der Laden nicht verpflichtet diese zurück zunehmen und dir das Geld auszuzahlen. Meist machen die Läden dies aus Kulanz aber anstelle von Geld bekommt man in sehr vielen Fällen nur noch einen Gutschein.
Um die eigenen Nerven und der Verkäufer zu schonen, sollte man sich ein Produkt im Laden vorher gut Anschauen und wenn die Ware verpackt ist einfach mal einen Verkäufer bitten ob er\sie die Ware einmal öffnen könnte um diese zu Begutachten.
Denn eine schlechte Qualität oder günstige\billige Materialien sind kein Mangel am Produkt. (Zeugen oft nur von schlechter QA beim Einkauf des Ladens ;D )
Sollte die Ware hingegen einen Mangel aufweisen, dann greift die Gewährleistung (diese ist Gesetzlich geregelt!) und nicht die Garantie, denn Garantien sind freiwillige Leistungen vom Hersteller oder des Laden und können sehr Unterschiedlich ausfallen (Soviel ich weiß sind Garantien auch nicht Gesetzlich geregelt).
Bei einem Mangel an einem Produkt gibt es erst einmal die Nachbesserung\Nachterfüllung, dass heißt du als Kunde kannst hier eine Ersatzlieferung oder eine Reparatur verlangen (Reparaturen sind glaub ich bis zu 2 mal Möglich). Die Wahl was man möchte liegt hier beim Kunden und nicht beim Verkäufer. In den meisten Läden kriegt man heute aber oft ein Austausch Produkt wobei Mediamarkt & Saturn auch schon mal die Ware zum Hersteller zur Reparatur schicken.
Sollte die Oben genannten Schritten immer noch in ein mängelbehaftetes Produkt enden, kann man vom Vertrag zurück treten und hier bekommt man auch das Geld zurück. In diesen Fällen muss man sich nicht mit einem Gutschein zufrieden geben!
In den ersten 12 Monaten liegt die Beweispflicht beim Verkäufer, hier muss er Widerlegen, dass der Mangel nicht bereits bei Verkauf\Übergabe bereits vorhanden war. Nach den 12 Monaten liegt die last beim Kunden. Aber wie so oft ist in der Realität oft anders und in den vielen Fällen beharrt der Verkäufer darauf, dass der Mangel durch den Kunden verursacht wurde und verweigert den die Nachbesserung\Umtausch. In einigen Fällen verweist der Verkäufer auch auf den Hersteller und die Abwicklung wir auf den Kunden abgewälzt.
Die 12 Monate beziehen sich auf Käufe ab dem 01.01.2022 für Käufe davor vor waren es nur 6 Monate.
Sorry für den groben Exkurs aber habe schon zu oft gesehen das Weiderufrecht, Gewährleistung und Garantie durcheinander gemischt werden.