@Weyoun
Mach mal einen aktuellen Praxistest für Dich in einem Vergleichsportal für Nachtstrom o.ä. !
Mir wird an meinem Wohhnort für z. Bsp. 4250 kWh Nachtstrom als günstigtes Angebot ein Arbeitspreis von rd. 48 Cent/kWh + üblicher Grundpreis angezeigt mit Preisgarantie 12 Monate angezeigt.
Ich meine gelesen zu haben, dass lediglich in Nähe zu einem fossilen Kraftwerk günstige Nachtstromtarife verfügbar waren.
Verabschiede Dich bitte schnell von dem Gedanken, dass private Autobatterien von E-Autos in Deutschland als Zwischenspeicher für gesamtdeutschen Strom oder sogar nur den eigenen sonstigen Stromverbrauch dienen sollen/können! Dafür wird es in den nächsten Jahren weder die technischen noch rechtlichen Möglichkeiten der Zurückspeisung geben.
Die speichern in Deutschland
lediglich für den Zweck der (eigenen) Autofortbewegung.
Ich kann mir vorstellen, dass die aktuellen E-Autos zum Schutz der Verbraucher (ha ha) eine Rückgabesperre ihrer in der Batterie gespeicherten Ladung haben, deren Umgehung die Erlöschung der Betriebserlaubnis nach sich ziehen. Würde doch mit einer solchen betriebsfremden Nutzung des Akkus die zugesicherte Kilometerleistung mit diesem Akku verringern.
Ich gebe aber zu, mich damit fast überhaupt nicht auszukennen.
Zum jetzigen Zeitpunkt ist es leider noch nicht möglich, jedes Elektroauto als Stromspeicher zu nutzen. Grundsätzlich sollte dein Fahrzeug mit einem
CHAdeMO-Stecker ausgerüstet sein, damit das bidirektionale Laden überhaupt funktionieren kann. Diesen Stecker haben fast ausschließlich Fahrzeuge asiatischer Hersteller.
Auch deine
Wallbox, mit der du über die Photovoltaikanlage den Akku mit Solarstrom auflädst, muss die Smart-Grid-Technologieunterstützen. Mit dieser Technologie lässt sich das Stromnetzmanagement intelligent steuern. So kann die Wallbox auch mit dem Stromspeicher kommunizieren.
Die Energiewende erfordert eigentlich die sofortige zwangsweise Anordnung, das europäische E-Autos solche bidirektionalen Stecker wahlweise anbieten müssen, um dem Verbraucher die Wahl zu ermöglichen. Das im Gegenzug auf die Kilometerlaufleistungsgarantie der Autohersteller verzichtet werden müsste, wäre dann eine Wahlentscheidung des Verbrauchers.