Inkassokosten höher als der Forderungsbetrag?

Hohes C

Cadet 2nd Year
Registriert
März 2015
Beiträge
20
Servus an alle,
ich hatte vor nem Monat etwas für 35 euro im Internet auf Rechnung bestellt. Hab dan irgendwie das ganze verpeilt... Nun jetzt soll ich 130 euro an ein Inkassounternehmen bezahlen obwohl die Forderung 35€ sind.. ist das ganze Gerechtfertigt? Die Inkassokosten sind 3 mal so hoch wie der Betrag
 
Zwischen Kauf und Inkasso dürfte es doch wohl auch Mahnungen gegeben haben, oder?
 
Das mag sein. Aber statt X Wochen zu warten würde ich jetzt davon ausgehen, dass ne halbwegs seriöse Firma einfach mal automatisiert ne Mahnung verschickt. Mag nicht der rechtlich abgesicherte Weg sein, aber eine kurze Erinnerung kann ja nun auch nicht schaden. Sind die Zustände (Zahlungsmoral, etc.) beim Kauf auf Rechnung inzwischen so schlimm geworden?
 
Finde ich jetzt für Inkasso nicht zu hoch - aber nach einem Monat und ohne Mahnung ist das schon seltsam!
Ich vermute mal, dass es nicht eine "normale" Internet-Waren oder Software Bestellung war!?!
 
kisser schrieb:
ich würde das auch nicht unbedingt als unseriös einstufen
Aus deiner Quelle weiter oben:

Der Regelfall: Kein Inkasso ohne Mahnung [...] In den meisten Unternehmen sind bis zu drei Mahnungen üblich

Soll auf keinen Fall in einer ewig langen Grundsatzdiskussion ausarten, aber für mich wäre das der letzte Kauf beim Händler. Wobei der Händler auf Kunden, wo man beim Rechnungskauf hinterherlaufen muss, sicherlich auch gut verzichten können.
 
Inkasso ohne mindestens eine Mahnung ist ein Unding, bei den übertrieben hohen Gebühren könnte man das ganze schon fast für ein Geschäftsmodell halte (ja, sowas gabs schon. Da kam über Inkasso deutlich mehr als über den normalen Verkauf rein).
Würde mal zum Verbraucherschutz gehen und mich beraten lassen, zumindest die Inkassogebühren müssen etwas runter.
 
Für den Fall, dass es keine Mahnung gab: wenn auf der Rechnung kein Datum steht, bis wann der Betrag gezahlt werden muss, oder wenn auf der Rechnung nicht angegeben ist, dass nach 30 Tagen automatisch Verzug eintritt, dann muss der Verkäufer das Inkassobüro selbst bezahlen.

Wurde eines der beiden auf der Rechnung vermerkt oder gab es eine Mahnung, dann musst du das Inkassobüro bezahlen.

Quelle: "Stimmt's oder hab ich Recht?" von Volker Kneitz.
 
Soweit ich den Fall pauschal überblicke, sind die Inkassokosten nicht ersatzfähig. Man wird von einem Geschäftsmann in aller Regel erwarten können, zu wissen, dass zB ein einfacher Mahnbescheid bei Gericht beantragt werden kann; selbst der wäre günstiger - und nicht mal das hielte ich im dargestellten Sachverhalt für unbedingt erforderlich.
 
Droitteur schrieb:
(...) Man wird (...) in aller Regel erwarten können, zu wissen, dass zB ein einfacher Mahnbescheid bei Gericht beantragt werden kann (...)

Was Nützt Dir der Mahnbescheid, ja sogar Titel, wenn der Schuldner nicht zahlt? Am Ende schickst für einen Haufen Geld doch das Inkassounternehmen los, das Du erstmal als Gäubiger selbst bezahlst!

Ich kann ein Liedchen von singen, ich halte einen vollstreckbaren Titel, dotiert auf 10.000,- Euro plus 1.200 Euro Verfahrenskosten. Da hab ich über 400 Euro Inkassokosten drauf (Moskau-Inkasso Berlin) ... und komm trotzdem nicht zu meinem Geld -> "Recht haben und Recht kriegen" sind zwei Par andere Schuhe.

Geht mir los mit Inkasso! Hat man die Geier als Verbraucher am Hals, hängen die einen, solln die was für einen Verbraucher machen schröpfen die einen - man ist immer der Gelackmeierte, egal auf welcher Seite des Tisches man sitzt!

Edit:
Dieses "Im Namen des Volkes wird für Recht erkannt" auf dem Titel, das ist soo dermaßen eine Verballhornung, wenn man nicht Hoenes heißt!
 
Zuletzt bearbeitet:
Genau darum geht es mir doch: Das beste - egal wie schlecht, es eigentlich sei -, was man haben kann, ist ein Titel; und sogar den bekommt man viel günstiger als die Inkassoschiene. Letztere kann halt *nichts* tun, was der Gläubiger nicht auch selbst tun könnte; somit nicht ersatzfähig.
 
Zurück
Oben