Bevor hier alle ins Horn von Sigmar Gabriel, BNetzA-Chef Jochen Homann oder der Grünen-Abgeordneten Tabea Rößner stoßen: Die Verordnung ist gut gemeint, scheitert aber an der Realität.
Ja, es ist dämlich, wenn man einen Bis-zu-50-Mbit/s-Tarif bucht und dann nur 27 Mbit/s ankommen. Im Gegensatz zur Vorstellung vieler Forumsteilnehmer sitzen aber Providermitarbeiter nicht den lieben langen Tag an einem Schaltpult und drücken wild auf Knöpfe, um den bösen Kunden die Bandbreite zu senken. Anliegende Bandbreite ist eine Frage der
Physik, nichts weiter. Leitungsdämpfung bestimmt sich durch die Frequenz, den Leiterquerschnitt, dessen Länge und Material. Beim klassischen DSL läuft das darauf hinaus, daß speziell die Kupferstrecke zwischen APL und KVz für den größten Teil der Dämpfung verantwortlich ist, der Rest ist vernachlässigbar. Bei DOCSIS („Internet aus der Dose für’s Kabelfernsehen“) hat man dieses Problem nicht, dafür aber das der Überbuchung, weil Kabel Deutschland und Konsorten einer Kopfstation, die mit 800 Mbit/s angebunden ist, gern mal die Versorgung etlicher Mehrgeschoßwohnungen aufbürden.
Erhaltet ihr eine niedrigere Bandbreite als im Vertrag angegeben, ist das kein böser Wille des Providers und auch kein Zeichen für die Qualität des Schaffens seiner Mitarbeiter, sondern simple Physik. Wollte man jedem Kunden einen Vertrag geben, in dem exakt die Bandbreite angegeben ist, die er erreichen wird, gäbe es drölfzig Tarife mit winzigen Abstufungen. Darf’s eine Flatrate mit 19,8 Mbit/s, 25,4 Mbit/s, 37,9 Mbit/s oder 85,3 Mbit/s sein? Oder mit einem der unzähligen Zwischenschritte?