News IT-Sicherheit: Bundesjustizminister will Hackerparagraphen lockern

Weil sie nichts auf die Reihe bekommen und nun doch die Hilfe von White Hats wollen? :p
 
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Fast 20 Jahre überfällig, aber immerhin.

So viel wie auch die aktuelle Regierung falsch macht, aber immerhin macht sie wenigstens auch hier und da etwas richtig - im Gegensatz zu den 16 Jahren davor.

Traurig nur, dass das tumbe Volk beim nächsten mal sicher wieder Katastrophen wie die Union oder gar die AfD in die Regierung wählen wird...
 
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Hat ja lange genug gedauert, bis sie realisiert haben, dass Verbote von Sicherheitstools in der Praxis nichts sicherer machen. Besser spät als nie...
 
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Meinungen werden nicht besser dadurch.
 
Das beste aus dem Hackerparaphen ist, ist dass das vorbereiten schon eine Straftat ist. Das bedeutet dass das kaufen eines USB-Sticks schon eine Straftat sein kann. Denn die Ausgespäten Daten müssen ja wo gespeichert werden.
 
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Termy schrieb:
Traurig nur, dass das tumbe Volk beim...
Am besten man wählt die, wo Politiker wenigstens Abschlüsse und Ausbildungen mit Berufserfahrung haben, und vielleicht keine Gedächtnislücken haben, oder "100k" Kilometer weit weg sind.

Aber schön zu sehen das wenigstens ein paar Politiker versuchen sinnvolle Sachen zu erledigen.
Ist schon traurig das sowas immer solange braucht in Deutschland.
 
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drago-museweni schrieb:
Am besten man wählt die, wo Politiker wenigstens Abschlüsse und Ausbildungen mit Berufserfahrung haben
Das ist für mich weniger ein Kriterium als Anstand und zumindest ein Mindestmaß an gesundem Menschenverstand.
Allein dass mit einer solchen Regelmäßigkeit konsequent genau gegen die einhellige Empfehlung aller Experten gehandelt wird ist ein absolutes Unding.
 
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@Restart001
Ne habe ich doch nicht geschrieben, aber wenigstens einen Abschluss, und Berufserfahrung würden nicht schaden dann ist das Ganze geerdeter und nicht so abgehoben, für viele Berufe braucht man eine Ausbildung oder gar den Meister, aber ein Land führen kann im grunde jeder Voll..k finde den Fehler.

Sorry fürs OT.
 
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Lora schrieb:
Weil sie nichts auf die Reihe bekommen und nun doch die Hilfe von White Hats wollen? :p
Im Gegensatz zur Regierung Merkel hat man mittlerweile verstanden, das das Problem nicht der Bote (der White Hat), sondern die Tatsache ansich ist. Und das man den Boten nicht bestrafen sollte, nur weil man die Wahrheit nicht ertragen möchte…

Ist halt schwer dämlich jemanden zu bestrafen, der in guter Absicht nach Lücken sucht und diese verantwortungsvoll meldet.

drago-museweni schrieb:
Ne habe ich doch nicht geschrieben, aber wenigstens einen Abschluss, und Berufserfahrung würden nicht schaden dann ist das Ganze geerdeter und nicht so abgehoben,
Das zieht sich leider durch die gesamte Landschaft aller Parteien. So wie auch erschlichene Doktortitel und sonstige Abschlüsse…
 
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Wie Heise Online schreibt, sind auch weitere Hacker-Klauseln wie der Paragraph 202b problematisch. Denn diese stellen unter Strafe, dass man Zugang zu Daten erhält, die nicht öffentlich und auch nicht für einen selbst bestimmt sind.
Meine (Nutzungs-)Daten sind also öffentlich und für alle Unternehmen bestimmt, welche die Software geschrieben haben?
Suchmaschinen, Browser, Windows, Navigation, Smartphones, Gesundheitsdaten, TV-Statistiken, Messenger, usw.

Klingt ein wenig nach Doppelmoral.
Was der Bürger nicht darf, dürfen aber Unternehmen und Staat.
 
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SeBi1896 schrieb:
Meinungen werden nicht besser dadurch.
Andere Meinungen zuzulassen ist aber auch teil der Demokratie. Ob es einem schmeckt oder nicht. Wenn die Mehrheit glaubt das etwas gut so sei wie es ist, ist es deren Aufgabe die anderen davon zu überzeugen warum dies so ist. Schaffen sie es nicht, steht es den anderen frei weiter dieser Meinung zu sein. Gewalt schließt sich natürlich aus, egal welcher Meinung man ist.
Ergänzung ()

FOSS-Fox schrieb:
Klingt ein wenig nach Doppelmoral.
Was der Bürger nicht darf, dürfen aber Unternehmen und Staat.
Prinzipiell haben wir dieses Konstrukt seit Ewigkeiten. Siehe das Steuerthema. Während Kleinunternehmer und teils auch noch mittelständische Unternehmen horrende Steuerabgaben haben, können sich Großunternehmen mit etlichen Mitteln vor hohen Steuern drücken. Von anderen Rechten und "Vergünstigungen" ganz zu schweigen.

Hier gilt es dringend ein Umdenken zu entwickeln. Jedoch ist das schwer solang die Lobby von genau den oben genannten durch einen Teil der eingesparten Gelder finanziert wird.
 
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wern001 schrieb:
Das beste aus dem Hackerparaphen ist, ist dass das vorbereiten schon eine Straftat ist. Das bedeutet dass das kaufen eines USB-Sticks schon eine Straftat sein kann. Denn die Ausgespäten Daten müssen ja wo gespeichert werden.
Was einfach nicht stimmt, die Vorbereitung ist illegal, wenn sie mit der Absicht erfolgt die Tatbestände von §202a und 202b StGB zu verletzen. Ohne diese Absicht, sind die entsprechenden Werkzeuge problemlos handhabbar. Der heise Verlag war da ja gleich zu Anfang der trollig unterwegs und hat sich selbst angezeigt, weil sie auf ihren Heft CDs/DVDs entsprechende Werkzeuge und im Downloadbereich noch "schlimmeres" hatten. Da hat dann ein Gericht ohne großen Aufwand feststellen können, dass die Werkzeuge für sich genommen §202c StGB gar nicht verletzen, bzw. es nicht vom Gesetzgeber beabsichtigt ist die legitime Verwendung entsprechender Werkzeuge zu sanktionieren.

Auch ist §202a und §202b mittlerweile halbwegs gut durch Gerichte abgeklopft. Die tendieren in der Regel nicht dazu, irgendwen zu verknacken, weil er/sie in fremde Systeme eingedrungen ist, um Sicherheitslücken zu belegen.


Der Imho problematischste Teil ist derzeit, dass Anzeigen anhand dieser Paragraphen möglich sind, und dass die Staatsanwaltschaft an der Stelle losmarschiert, eine Hausdurchsuchung samt Beweismittelsicherung beantragt (und genehmigt bekommt). An der Stelle marschiert die Polizei ein und nimmt alles mit, was ein Computer und/oder Speichermedium sein könnte. Egal ob Geräte der beschuldigten Person sind oder nicht. Damit ist die Arbeitsgrundlage eines jeden ITlers genauso weg, wie ein Großteil der privaten Erinnerungen und das über oftmals >1Jahr. Zudem sind alle IT-Geräte die im staatlichem Zugriff waren für paronider Gesellen (also alle, die zu einem solchen "Hack" fähig sind) verbrannt.
Selbst mit einem Freispruch, ist die "Ermittlungsarbeit" bereits ein solcher Hammer, dass "responsible Disclosure" an vielen Stellen extrem unattraktiv wird.

Das ist auch das größte Problem an der Stelle, hier müsste an StGB Paragraphen etwas geändert werden, sodass eine Staatsanwaltschaft dazu angehalten/verpflichtet wird in bestimmten Konstellationen ihre Ermittlungsbefugnisse nicht zu eskalieren. Gleichzeitig hat eine Staatsanwaltschaft in der Regel gar kein Interesse daran, erstmal zu ermitteln, ob ein Hack in guter Absicht geschah. Indem Falle hätte man vermutete Täter ja vorgewarnt, bevor eine Beweismittelsicherung erfolgt.

Ich befürchte, dass hier am StGB gearbeitet wird, unbeabsichtigt die Paragraphen so abgeändert werden, dass die bisherige Rechtsprechung nicht mehr zutrifft und die getroffene Regeln am Hauptproblem für Whitehats vorbeigehen.
Und für die IT-Sicherheit wird es so oder so kaum etwas ändern. Durch die EU kommt zwar etwas Produkthaftung und verpflichtende Nachsorge, aber erschöpfend ist das nicht. Solang es um proprietäre Software geht, die auf fremden Computern (Cloud) läuft, ist durch die Öffentlichkeit die Sicherheit entsprechender Systeme kaum sinnvoll zu prüfen.


Naja und es gibt den Graubereich aus dem Urhebergesetz, welches Dekompilieren/Reverseengeneering verkompliziert. Es gibt zwar erlaubte Gründe, aber Sicherheitsüberprüfungen gehören da nicht dazu. Auch wenn mit gerade kein Fall bekannt ist, wo irgend ne Firma auf diesem Wege versucht hätte Hacker·innen zu belästigen.
 
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hatte mich immer schon gewundert warum so viele Lücken in Österreich gefunden und gemeldet werden... nun wird mir langsam einiges klar...
 
Tzk schrieb:
Im Gegensatz zur Regierung Merkel hat man mittlerweile verstanden, das das Problem nicht der Bote (der White Hat), sondern die Tatsache ansich ist. Und das man den Boten nicht bestrafen sollte, nur weil man die Wahrheit nicht ertragen möchte…
Das ist viel zu weit gedacht.

Die Digitalisierung wird versucht in allen Bereichen voran zu treiben. Dazu sollen die Systeme "sIcHeR" sein. Nüchtern betrachtet, steht einem diesbezüglich seit Jahren der Hackerparagraph im Weg. Das weis "jeder" ITler. Das hätte auch jede andere Regierung/Parteikonstellation, kürzer oder längerfristig erkannt.

lorpel schrieb:
Also ist das rooten eines Handys schon eine Straftat?
Im Sinn des Hackerparagraphen nicht, wenn es dein Handy ist.

Wenn du keinen Mist baust, dann wird das sowieso fallen gelassen, siehe Frau Wittmann.
 
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Piktogramm schrieb:
Der Imho problematischste Teil ist derzeit, dass Anzeigen anhand dieser Paragraphen möglich sind, und dass die Staatsanwaltschaft an der Stelle losmarschiert, eine Hausdurchsuchung samt Beweismittelsicherung beantragt (und genehmigt bekommt). An der Stelle marschiert die Polizei ein und nimmt alles mit, was ein Computer und/oder Speichermedium sein könnte. Egal ob Geräte der beschuldigten Person sind oder nicht. Damit ist die Arbeitsgrundlage eines jeden ITlers genauso weg, wie ein Großteil der privaten Erinnerungen und das über oftmals >1Jahr. Zudem sind alle IT-Geräte die im staatlichem Zugriff waren für paronider Gesellen (also alle, die zu einem solchen "Hack" fähig sind) verbrannt.
Selbst mit einem Freispruch, ist die "Ermittlungsarbeit" bereits ein solcher Hammer, dass "responsible Disclosure" an vielen Stellen extrem unattraktiv wird.
Das ist ja schon häufiger passiert, wenn irgendwelche Deppenfirmen (anders kann man die nicht nennen...) nach der Meldung der Lücke erstmal den Beissreflex ausgepackt und den betreffenden Whitehat angezeigt haben. Fast immer gab es dann in den einschlägigen Medien mächtig auf die Nuss, aber der Hacker bekam trotzdem Besuch und alles wurde mitgenommen.
Führte dann halt dazu, das die Lücken nicht mehr gemeldet wurden... Also genau der Zustand, den man als Firma eigentlich nicht haben will.
 
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Gibt's ja nicht... erst die Sache mit der Vorratsdatenspeicherung, dann die Chatkontrolle und jetzt das hier? Soll da tatsächlich doch mal eine positive Bewegung in die innerdeutsche sowie auch EU-weite, IT-basierte Politik kommen?

Ich denke, man sollte nicht nur schwarzmalen, sondern tatsächlich mal wertschätzen, was hier geschieht - das Ganze aberweiterhin kritisch betrachtet verfolgen.
 
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Piktogramm schrieb:
Auch ist §202a und §202b mittlerweile halbwegs gut durch Gerichte abgeklopft. Die tendieren in der Regel nicht dazu, irgendwen zu verknacken, weil er/sie in fremde Systeme eingedrungen ist, um Sicherheitslücken zu belegen.

Hier mal der Paragrph
(1) Wer eine Straftat nach § 202a oder § 202b vorbereitet, indem er

1.Passwörter oder sonstige Sicherungscodes, die den Zugang zu Daten (§ 202a Abs. 2) ermöglichen, oder
2.Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist,
herstellt, sich oder einem anderen verschafft, verkauft, einem anderen überlässt, verbreitet oder sonst zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Das ist so schwammig geschrieben das man es auslegen kann wie man will!
Das kaufen eines USB-Sticks kann man schon als Vorbereiten sehen wenn man will.
Das in DE die Unschuld Vermutung gilt ist doch inzwischen mehr oder weniger hinfällig. z.B Bankengesetz. Wenn man mehr als 10.000€ Bargeld einzahlen will muss man nachweißen das man es legal erworben hat. Das bedeutet nichts anderes als Schuldig bis man seine Unschuld bewiesen hat.

Deswegen heißt es auch: Vor dem Gesetzt sind alle gleich danach nicht mehr.
 
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