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Rear Admiral
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Kannst du entsprechende Urteile zitieren?D0m1n4t0r schrieb:Was das sog. Hausrecht angeht, da haben deutsche Gerichte bereits zu entschieden, dass das nicht mehr greift ab einer bestimmten Größe, Reichweite oder Marktmacht, da ab dann das Hausrecht einen so großen Einfluss hätte, dass die Betreiber bestimmter Platformen wie z.B. Facebook Einfluss auf die öffentliche Meinung nehmen könnten.
Dann gilt das Hausrecht nicht mehr sondern es gelten nurnoch die gesetzlichen Regeln die Meinungsfreiheit betreffend und die lassen sehr viel mehr zu als die von den Betreibern gemachten Hausregeln.